Beiträge von Asturias

    Hui,


    das ist hier aber ausgeartet. Meine Intention war nicht, eine Grundsatzdiskussion zum Schwierigkeitsgrad von Dissertationen diverser Fachbereiche zu initialisieren.


    Seit heute ist es jedenfalls beschlossene Sache. Ich werde promovieren und sehe es für mich ganz persönlich als das absolut Richtige! Ich bin glücklich mit der Entscheidung. Danke an alle, die hier im Forum wertvolle Infos gegeben haben.

    Ui,


    hier hat sich eine sehr interessante Debatte entwickelt. Meine Doktorarbeit wird auch kein fachwissenschaftliches, sondern ein didaktisches Thema haben. Ich möchte gar nicht bewerten, was nun anstrengender oder weniger anstrengend ist. Ich gehe aber davon aus, dass das insgesamt mit echter Forschung nochmal mindestens 3 Jahre kosten wird.

    Ich würde trotzdem davon ausgehen, dass ein solches Kolloquium (das angesetzt werden "kann" (!!!)) mit ein paar Stunden Vorbereitung nach einer Promotion mit Links geschafft wird.
    Nicht, weil die Promotion "höherwertiger" wäre, sondern weil man schon gelernt haben müsste, zielstrebig Informationen zu suchen / finden und reaktivieren, falls sie weg sind.

    Nach abgeschlossener Promotion würde ich mir so etwas mit Sicherheit zutrauen. Es hat nur einen faden Beigeschmack, weil es sich so anfühlt als würde dann die gesamte Zukunft von diesem Kolloquium abhängen.

    Die Frage ist, ob das jemals wirklich verlangt wurde oder nur so ein 'Sicherheitsparagraph' ist, falls man mal einen Extremfall hat. Ähnlich wie bei den Zulassungsbeschränkungen zum Ref in NRW, die es defakto seit mindestens 15 Jahren nicht gab.

    Mit NRW kenne ich mich leider nicht so gut aus. Ich hab nun für das Saarland eine Ordnung gefunden, in der nichts von einer solchen Zulassungsbeschränkung steht. Das wäre sie: https://recht.saarland.de/bssl…OIIBerSchulVSLV4P3/part/X und §3 stehen die Zulassungsvoraussetzungen.

    Wenn die Promotion mehr als ein akademisches Sportabzeichen sein soll, dann mach sie möglichst früh, solange du noch dein Uni-Netzwerk hast und noch in der Altersspanne bist, in der du überhaupt eine Chance auf Jobs an den Unis hast, die eine Promotion erfordern. Netzwerk ist da alles. Sobald du im Schuldienst bist, baut das akademische Netzwerk ab und es kommen auch immer neuer Wissenschaftsnachwuchs nach.


    Der Weg in die Schule bleibt dir in den heutigen Zeiten hingegen viel länger offen. Da musst du nur die Verbeamtungsgrenzen im Auge behalten. Eine Promotion bringt im (deutschen) Schuldienst übrigens nichts und ist manchmal leider sogar ein Nachteil, wenn du auf so unsichere Neider triffst. ;(

    Ich weiß nicht, ob ich unbedingt "Sportabzeichen" sagen würde, allerdings interessiert mich die Wissenschaft natürlich sehr. Das hat mein Prof damals auch gemerkt und mir nach meinem Examen das Angebot gemacht. Für den Schuldienst mache ich das auch nicht unbedingt. Ich hoffe aber natürlich nicht, dass ich dann auf Neider treffen werde. Am Ende des Tages möchte ich mich nicht selbst beweihräuchern, sondern einen Beitrag zur Wissenschaft leisten.

    Das mit der Verbeamtung ist so eine Sache: Einerseits ist die Vorstellung verbeamtet zu werden schön, weil das auch mit einer gewissen Form von Sicherheit einhergeht. Andererseits hätte ich persönlich auch keine Probleme einfach als angestellter Lehrer zu arbeiten.

    An deiner Stelle würde ich das in jedem Fall so machen. Um das Ableisten des Referendariats kannst du dir in drei oder vier Jahren, wenn die Promotion durch ist, immernoch Gedanken machen. Komplett ausgeschlossen bist du auf keinen Fall und ob du, wenn du damit anfangen willst, noch ein weiteres Jahr mehr oder weniger warten oder eine Nachprüfung ablegen musst (was meines Wissens zumindest in NRW zur Zeit nicht der Fall ist), ist dann unerheblich.

    Eigentlich hast du schon recht. Mein Leben ist schon recht seltsam verlaufen. Eigentlich wollte ich im Studium einfach nur nicht mehr in der finanziellen Abhängigkeit meiner Eltern stehen. Daher habe ich mich auch selbstständig gemacht. Und eigentlich habe ich mir auch gesagt, dass ich die Selbstständigkeit nach meinem Studium beenden wollte. Da die Selbstständigkeit allerdings bis zum heutigen Tag recht gut funktioniert, wäre es finanziell nicht sinnvoll, das Ganze aufzugeben. Nur weiß man eben nicht, wie lange das Ganze funktioniert und ich will einfach nachher nicht ohne Berufsausbildung und mit einem Dr. da stehen, der mir nichts bringt.

    Ich habe zumindest gelesen, dass man im Rahmen eines Kolloquiums nachweisen muss, dass man die Fähigkeiten für den Vorbereitungsdienst hat. Allerdings habe ich von dieser Regelung nur in BaWü gelesen. Die Merkblätter meiner Ziel Bundesländer enthalten eine solche Klausel nicht. Sollte es so sein, dann ist mein Gedanke, dass ich ja vor allem in der Didaktik promoviere, weshalb es ja auch möglich sein muss im Anschluss ein solche Kolloquium zu bestehen. Dass der Anspruch auf einen Platz im Referendariat verfällt, klingt allerdings weniger gut. Denn mit dem ersten Staatsexamen ist man faktisch gesehen noch kein Lehrer.

    Sollte ich mein Referendariat jetzt antreten, dann müsste ich meine selbstständige Tätigkeit auch aufgeben, denn der Verdienst übersteigt definitiv die 40% des Einkommens aus dem Referendariat. Zeitlich ist das Ganze natürlich entsprechend steuerbar. Dennoch kann ich mir noch vorstellen, dass das genehmigt würde. Promoviere ich jetzt, kann ich meine selbstständige Tätigkeit weiterhin ausführen und den Traum der Promotion noch verwirklichen.

    Das beruht einerseits auf dem "Hörensagen". Einer meiner Dozenten hatte das Thema mal erwähnt als ich ihm mitgeteilt habe, dass ich in Erwägung ziehe erstmal weiterhin selbstständig zu bleiben. Und zusätzlich habe ich auch einige Beiträge zu diesem Thema gelesen. Das hat sich allerdings auf BaWü beschränkt. Daher bin ich mir nicht sicher, ob das nun auch auf andere Bundesländer zutrifft.

    Hintergrund des Ganze soll wohl sein, dass davon ausgegangen wird, dass man nach einigen Jahren "nicht mehr auf dem aktuellen Stand" sei. Daher soll im Rahmen einer Prüfung festgestellt werden, ob man auch geeignet ist für den Vorbereitungsdienst.

    In meinen Ziel Bundesländern habe ich in den Gesetzestexten allerdings nichts von einer solchen Regelung gelesen.

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

    Hallo zusammen,


    ich bräuchte eventuell eine Auskunft über das Referendariat.

    Ich habe mein erstes Staatsexamen Ende 2020 gemacht. Während meines Studiums habe ich mich selbstständig gemacht und bereits zu Studienzeiten gemerkt, dass meine Selbstständigkeit sehr gut funktioniert. Mein Studium habe ich dadurch nicht vernachlässigt und sogar mit Auszeichnung bestanden. Während der Examensprüfung bekam ich von meinem Prof. noch das Angebot zu promovieren.

    Nach dem Staatsexamen habe ich mich allerdings dazu entschlossen aufgrund von Familienplanung, Heirat etc. erstmal selbstständig zu bleiben, Geld zu verdienen und Rücklagen zu bilden. Das hat soweit gut funktioniert und nach wie vor sind die Einkünfte aus meiner selbstständigen Tätigkeit sehr gut.

    Zu Beginn diesen Jahres habe ich mit meinem ehemaligen Prof. gesprochen, der nach wie vor daran interessiert daran ist, dass ich bei ihm promoviere.

    Ich liebe die Wissenschaft und mich hat das Thema Promotion auch nie los gelassen. Ich würde sehr gerne promovieren, frage mich nun, ob ich nach einer Promotion überhaupt noch Anspruch auf einen Platz für das Referendariat habe. Im Winter diesen Jahres würden die 4 Jahre nämlich enden. Bisher habe ich von einer solchen Regelung nur in BaWü gelesen. In BaWü soll es dort ja eine solche Regelung geben.

    Dort möchte ich mich allerdings nicht bewerben. In Frage kämen für mich RLP, NRW und das Saarland.


    Gibt es hier eventuell Lehrer oder angehende Lehrer, denen es ähnlich ging?


    Liebe Grüße,


    Stefan

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