Nein, du hast bestätigt, diese zur Kenntnis genommen zu haben!!
Beiträge von Dante
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Bevor die dienstliche Beurteilung fertig gestellt wird, hat die oder der Beurteilende mit der Lehrkraft ein Gespräch über den wahrgenommenen Aufgabenbereich und das Leistungs- und Befähigungsbild zu führen. Nach Fertigstellung ist die Beurteilung der Lehrkraft bekanntzugeben und auf ihren Wunsch hin mit ihr zu besprechen. Die Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen und zusammen mit der Beurteilung zu den Personalakten zu nehmen. (Quelle: Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte
Gem. RdErl. d. MK u. d. MS v. 20.12.2011 - 14-03 002 (Nds.MBl. Nr.2/2012 S.72; SVBl. 2/2012 S.115), geändert durch Gem. RdErl. vom 14.3.2013 (Nds.MBl. Nr.12/2013 S.282; SVBl. 5/2013 S.177) - VORIS 20411 -)Diese Regelung gilt in Niedersachsen, also ähnlich wie in NRW. Heißt also, du hast bevor du deine Beurteilung ausgehändigt bekommen hast, unterschrieben das du diese zur Kenntnis genommen hast.
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Aus diesem Grund haben viele die sich gewissenhaft vorbereiten, ein zusätzliches Exemplar dabei.
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Der Fehler wäre aber korrigierbar gewesen! Denn wenn mein SL mich gleich am Verfahrenstag auf das fehlende Buch von Böckenvörde im Literaaturverzeichnis, die eine falsche Zahl beim Herausgabejahr oder des etwas kurzen Methodenkapitels angesprochen hätte, hätte ich sofort am Computer noch eine Version des aktuellen Entwurfs ausdrucken können oder ihn auf meinen ersten
Ausdruck verweisen können. Dann wäre das sofort geklärt gewesen
Wie sollte dein Schulleiter dich auf das fehlende Buch im Literaturverzeichnis hinweisen? Oder das falsche Herausgeberjahr? Worum es doch geht ist deine gezeigte und dokumentierte Leistung die einem B entsprach. Hätte, hätte, Fahrradkette....hinterher ist es leicht zu sagen, was hättet alles anders laufen können. Sollte dir zumindest vom Examenstag und Prüfungen im allgemeinen bekannt sein. Zumindest kenne ich es aus eigener Erfahrung und den Beförderungen an denen ich mitgewirkt habe, durch eine gewissenhafte und akribische Vorbereitung sind solche Fehler vermeidbar.
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Wolltest du nicht schon seit Sonntag endlich mit deiner Schulleitung eigentlich über die ganze Situation reden? Sowohl die Dauer des Verfahrens, als auch die Durchführung inklusive fehlerhaftem Gutachten ansprechen?
Hast du jetzt seitdem verzweifelt nach einem Gesprächsanlass gesucht und ihn gefunden bezüglich des fehlerhaftem von dir abgegebenen zweiten Entwurf?
Sollte das der Fall sein, solltest du dir dringend überlegen, ob du für die Stelle geeignet bist. Denn, wenn du für notwendige Gespräche mit Kollegen immer so lange Vorlaufzeit brauchst und zudem auch dir erstmal ein Grund dafür zurechtlegen musst, der anscheinend in deinen Augen für beide angemessen sein muss, wird das sehr schwierig.
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Das wäre zumindest früher aufgefallen, wenn du anstatt mit uns wochenlang und seitenweise darüber zu spekulieren, warum da was steht und überhaupt, direkt das Gespräch gesucht hättest. Wahrscheinlich hätten sich dann viele Gedanken und Überlegungen von alleine erledigt und erübrigt. Reden hilft.
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Aber ein klärendes Gespräch wie Joker13 es vorgeschlagen hast, wäre doch eventuell für alle Seiten hilfreich. Für dich befreiend endlich aus deinem Gedankenkarussell rauszukommen und deinem Chef mitzuteilen wie das ganze bei dir angekommen ist. Für deinen Chef kann es auch hilfreich sein, denn er wird ja keine Ahnung davon haben, wie das ganze Verfahren inklusive Gutachten angekommen ist, bezüglich der ganzen Fehler und Ungereimtheiten in dem ganzen Text. Mag höchstwahrscheinlich an der sehr späten Bearbeitung seinerseits liegen, sodass er dir vielleicht auch dankbar sein wird und für die Zukunft seine Planung überarbeitet.
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Trotzdem könnte es hilfreich sein, sowohl für dich als auch deine Mitmenschen, wenn die Worte die aus diesen Buchstaben entstehen auch gelesen werden.
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Wenn das mit den gefühlt unendlich weitergehenden Beiträge so weiter geht, bist du sicher in nächster Zeit schon Erleuchteter oder gar Meister....
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Ich hab meinen Bescheid schon Anfang Dezember bekommen, der Status bei OLIVER NRW scheint sich dem nicht anzupassen.
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Streusalz
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Farbenlehre
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Deshalb raten die meisten auch dazu dann auf Elterngeldplus umzuschwenken, welches attraktiver wäre falls du in Teilzeit arbeiten gehst.
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Laut Auskunft des Elterngeldrechner: Von Ihrem Netto Einkommen werden höchstens 2770 Euro für die Festlegung des Elterngelds berücksichtigt. In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, bekommen Sie den Elterngeld-Höchstbetrag von 1800 Euro (ohne Geschwisterbonus). In den Lebensmonaten, in denen Sie Einkommen haben, wird Ihr Elterngeld berechnet aus dem Unterschied zwischen 2770 Euro und Ihrem Einkommen nach der Geburt.
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Einsicht ist der erste Weg zur Besserung.
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Du hättest auch direkt im ersten darauf hinweisen können als die ersten Nachfragen kamen. Zudem wäre es sicher gut, die Kraft und Energie in sich selbst und die nächsten Schritte zu investieren anstatt eine Diskussion über eine gefühlt endlose Zeit zu führen.
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Platzwart
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Kastensystem
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Klagemauer
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Kissenschlacht
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