Dienstliche Beurteilung

  • Der Fehler wäre aber korrigierbar gewesen! Denn wenn mein SL mich gleich am Verfahrenstag auf das fehlende Buch von Böckenvörde im Literaaturverzeichnis, die eine falsche Zahl beim Herausgabejahr oder des etwas kurzen Methodenkapitels angesprochen hätte, hätte ich sofort am Computer noch eine Version des aktuellen Entwurfs ausdrucken können oder ihn auf meinen ersten

    Ausdruck verweisen können. Dann wäre das sofort geklärt gewesen

    • Offizieller Beitrag

    Naja dann darf man aber auch nicht im Gutachten Dinge behaupten dass sie im Gespräch thematisiert wurden, die aber gar nicht vorkamen. DAS ist ja wohl viel schlimmer als aus Versehen einen Entwurf abgegeben zu haben der der Version des Vortages entspricht und dafür den richtigen nachzureichen

    DARUM geht es nicht. DAS klärst im Gespräch mit dem SL, dass er SEIN Gutachten ändern soll, weil nicht richtig.

    DEIN Entwurf ist eben die abgegeben Leistung und das kann man nicht ungeschehen machen.

  • DARUM geht es nicht. DAS klärst im Gespräch mit dem SL, dass er SEIN Gutachten ändern soll, weil nicht richtig.

    DEIN Entwurf ist eben die abgegeben Leistung und das kann man nicht ungeschehen machen.

    Das möchte ich aber nicht klären . Wenn er in Erinnerung hat dass das besprochen wurde, soll er es so schreiben und so lassen, auch wenn es falsch ist.

  • Denn wenn mein SL mich gleich am Verfahrenstag auf das fehlende Buch von Böckenvörde im Literaaturverzeichnis, die eine falsche Zahl beim Herausgabejahr oder des etwas kurzen Methodenkapitels angesprochen hätte, hätte ich sofort am Computer noch eine Version des aktuellen Entwurfs ausdrucken können oder ihn auf meinen ersten

    Ausdruck verweisen können. Dann wäre das sofort geklärt gewesen

    Du hast vorher den korrekten Entwurf abgegeben. Den hat Deine SL wahrscheinlich auch gelesen. Warum sollte eine SL dann nochmal Wort für Wort lesen? Würdest Du eine Schülerarbeit, die einmal abgegeben wurde und die man nochmal für die eigenen Unterlagen haben möchte, darauf kontrollieren, dass sie auch tatsächlich identisch ist? Wenn Du sie bereits gelesen hast?

    Zudem finde ich, dass ein Mensch keine Maschine ist. Dass jemand eine Jahreszahl nicht sieht und dass jemand einen Entwurf beim zweiten Lesen anders beurteilt, ist völlig normal und geht Dir genauso

  • Der Fehler wäre aber korrigierbar gewesen! Denn wenn mein SL mich gleich am Verfahrenstag auf das fehlende Buch von Böckenvörde im Literaaturverzeichnis, die eine falsche Zahl beim Herausgabejahr oder des etwas kurzen Methodenkapitels angesprochen hätte, hätte ich sofort am Computer noch eine Version des aktuellen Entwurfs ausdrucken können oder ihn auf meinen ersten

    Ausdruck verweisen können. Dann wäre das sofort geklärt gewesen

    Wie sollte dein Schulleiter dich auf das fehlende Buch im Literaturverzeichnis hinweisen? Oder das falsche Herausgeberjahr? Worum es doch geht ist deine gezeigte und dokumentierte Leistung die einem B entsprach. Hätte, hätte, Fahrradkette....hinterher ist es leicht zu sagen, was hättet alles anders laufen können. Sollte dir zumindest vom Examenstag und Prüfungen im allgemeinen bekannt sein. Zumindest kenne ich es aus eigener Erfahrung und den Beförderungen an denen ich mitgewirkt habe, durch eine gewissenhafte und akribische Vorbereitung sind solche Fehler vermeidbar.

  • Wie sollte dein Schulleiter dich auf das fehlende Buch im Literaturverzeichnis hinweisen? Oder das falsche Herausgeberjahr? Worum es doch geht ist deine gezeigte und dokumentierte Leistung die einem B entsprach. Hätte, hätte, Fahrradkette....hinterher ist es leicht zu sagen, was hättet alles anders laufen können. Sollte dir zumindest vom Examenstag und Prüfungen im allgemeinen bekannt sein. Zumindest kenne ich es aus eigener Erfahrung und den Beförderungen an denen ich mitgewirkt habe, durch eine gewissenhafte und akribische Vorbereitung sind solche Fehler vermeidbar.

    Ja das war natürlich mein Fehler. Er hatte den Entwurf auch vorher gar nicht gelesen, sondern dann erst kurz vor Weihnachten

  • Du hast vorher den korrekten Entwurf abgegeben. Den hat Deine SL wahrscheinlich auch gelesen. Warum sollte eine SL dann nochmal Wort für Wort lesen? Würdest Du eine Schülerarbeit, die einmal abgegeben wurde und die man nochmal für die eigenen Unterlagen haben möchte, darauf kontrollieren, dass sie auch tatsächlich identisch ist? Wenn Du sie bereits gelesen hast?

    Zudem finde ich, dass ein Mensch keine Maschine ist. Dass jemand eine Jahreszahl nicht sieht und dass jemand einen Entwurf beim zweiten Lesen anders beurteilt, ist völlig normal und geht Dir genauso

    Gelesen hat er ihn vorher gar nicht. Deswegen konnte er auch in der nachbesprechung nichts dazu sagen

  • Eine kollegin die vor einpaar Jahren ihre Prüfung hatte, erzählte, bei ihr ist er auch 10 Minuten zu spät zur Stunde gekommen und hatte den Entwurf nicht dabei und fragte sie dann im Klassenraum, ob sie ihm noch ein Exemplar geben könne. Sie verneinte, weil sie selbst nur noch ihr eigenes Exemplar dabei hatte, das sie aber für die Stunde benötigte.

  • Bevor die dienstliche Beurteilung fertig gestellt wird, hat die oder der Beurteilende mit der Lehrkraft ein Gespräch über den wahrgenommenen Aufgabenbereich und das Leistungs- und Befähigungsbild zu führen. Nach Fertigstellung ist die Beurteilung der Lehrkraft bekanntzugeben und auf ihren Wunsch hin mit ihr zu besprechen. Die Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen und zusammen mit der Beurteilung zu den Personalakten zu nehmen. (Quelle: Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte

    Gem. RdErl. d. MK u. d. MS v. 20.12.2011 - 14-03 002 (Nds.MBl. Nr.2/2012 S.72; SVBl. 2/2012 S.115), geändert durch Gem. RdErl. vom 14.3.2013 (Nds.MBl. Nr.12/2013 S.282; SVBl. 5/2013 S.177) - VORIS 20411 -)

    Diese Regelung gilt in Niedersachsen, also ähnlich wie in NRW. Heißt also, du hast bevor du deine Beurteilung ausgehändigt bekommen hast, unterschrieben das du diese zur Kenntnis genommen hast.

  • Bevor die dienstliche Beurteilung fertig gestellt wird, hat die oder der Beurteilende mit der Lehrkraft ein Gespräch über den wahrgenommenen Aufgabenbereich und das Leistungs- und Befähigungsbild zu führen. Nach Fertigstellung ist die Beurteilung der Lehrkraft bekanntzugeben und auf ihren Wunsch hin mit ihr zu besprechen. Die Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen und zusammen mit der Beurteilung zu den Personalakten zu nehmen. (Quelle: Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte

    Gem. RdErl. d. MK u. d. MS v. 20.12.2011 - 14-03 002 (Nds.MBl. Nr.2/2012 S.72; SVBl. 2/2012 S.115), geändert durch Gem. RdErl. vom 14.3.2013 (Nds.MBl. Nr.12/2013 S.282; SVBl. 5/2013 S.177) - VORIS 20411 -)

    Diese Regelung gilt in Niedersachsen, also ähnlich wie in NRW. Heißt also, du hast bevor du deine Beurteilung ausgehändigt bekommen hast, unterschrieben das du diese zur Kenntnis genommen hast.

    Genau ich habe ein Formular unterschrieben wo ich bestätige, dass ich die Beurteilung erhalten habe.

  • Bevor die dienstliche Beurteilung fertig gestellt wird, hat die oder der Beurteilende mit der Lehrkraft ein Gespräch über den wahrgenommenen Aufgabenbereich und das Leistungs- und Befähigungsbild zu führen. Nach Fertigstellung ist die Beurteilung der Lehrkraft bekanntzugeben und auf ihren Wunsch hin mit ihr zu besprechen. Die Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen und zusammen mit der Beurteilung zu den Personalakten zu nehmen. (Quelle: Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte

    Gem. RdErl. d. MK u. d. MS v. 20.12.2011 - 14-03 002 (Nds.MBl. Nr.2/2012 S.72; SVBl. 2/2012 S.115), geändert durch Gem. RdErl. vom 14.3.2013 (Nds.MBl. Nr.12/2013 S.282; SVBl. 5/2013 S.177) - VORIS 20411 -)

    Diese Regelung gilt in Niedersachsen, also ähnlich wie in NRW. Heißt also, du hast bevor du deine Beurteilung ausgehändigt bekommen hast, unterschrieben das du diese zur Kenntnis genommen hast.

    Ich habe aber nicht unterschrieben bevor ich sie erhalten habe, sondern Danach! Man unterschreibt dass man die Beurteilung erhalten hat

  • Ist aber ziemlich ungewöhnlich und steht im Widerspruch zu den Vorgaben, das ist zum Beispiel ein Punkt der die Glaubhaftigkeit der Schilderung in Frage stellt.

    Wieso ungewöhnlich? Dazu gibt es ein offizielles Dokument das man Sogar online finden kann . Google einfach mal den Paragraphen bevor du hier Unterstellungen bezüglich der Glaubwürdigkeit äußerst

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