Beiträge von Osja

    Vielen, vielen Dank auch für die weiteren Antworten und Ideen.


    Zu Euren Fragen: Mit Selbstgefährdung meine ich, dass das Kind aus Wut Dinge macht, bei denen es sich verletzen kann (z.B. auf die Straße rennen). Suizidal ist es nicht veranlagt. Fremdgefährdung: Es schlägt und wirft mit Gegenständen. Ein Wunder, dass bisher "nur" 1x ein Kollege getroffen wurde. Aber es geht immer wieder etwas kaputt, auch Dinge von den Mitschülern.


    Hilfeplangespräche gibt es natürlich. Sehr kleinschrittige Ziele wurden vereinbart (z.B. Arbeitsphasen von 5 Minuten; viele Spielephasen).

    Jetzt steht auch noch ein Wechsel der Schulbegleitung an.... es läuft..... nicht....

    Bis eine neue Schulbegleitung da ist, ist das Kind beurlaubt.

    Vielen Dank für die bisherigen Ideen. Da ist viel dabei, was ich schon mache, aber auch viel, an das ich nicht gedacht habe.

    Eure Anregungen kann ich auf jedan Fall gut für das Gespräch mit allen Beteiligten (die Runde wird schon groß) gebrauchen. Um einen Termin bei der Schulpsychologie werde ich mich auch gleich morgen kümmern.

    Palim: Danke für die Ausführliche Antwort. Ich bin aus Hessen (steht aber ganz oben ;) ).
    Es ist eine gute Idee, das Kind in ein Taxi zu setzen. Die Polizei macht das auch? Das wird beim Runden Tisch auf jeden Fall besprochen. Ich habe auch an eine Tageseinrichtung gedacht. Die Eltern wollen das zwar nicht, aber vielleicht kann da jetzt mehr Druck gemacht werden.

    Ich werde mich mal an einen ESE-Kollegen wenden. Danke auch für die Idee!

    Rein rechtlich ist das so falsch, zumindest in Niedersachsen gibt es als letzten Punkt im Katalog der Ordnungsmaßnahmen den "Ausschluss von allen Schulen", was formal der Feststellung der Unbeschulbarkeit entspricht. Die Hürden sind allerdings hoch und alle anderen Ordnungsmaßnahmen müssen vorher durch sein (also insbesondere der Ausschluss aus einer Klasse und einer Schule).

    In Hessen ist das leider nicht so. Das gibt es :

    Unterrichtsausschluss bis zu 2 Wochen in Hessen gem. § 82 Abs. 2 Nr. 5 HSchG:

    Überweisung von der Schule in Hessen gem. § 82 Abs. 2 Nr. 6 HSchG:

    Verweisung von der Schule in Hessen gem. § 82 Abs. 2 Nr. 7 HSchG:


    Aber interessant, dass es in anderen Bundesländern möglich ist.

    Die Eltern müssen aber zu erreichen sein oder jemand andres, ich kenne das schon auch, dass keiner ans Telefon geht, dann wird das im nächsten Gespräch geändert. Wenn das Kind zu sehr randaliert, darf auch gerne der Notarzt gerufen werden.

    Zum Gruppenraum: Die SB sollte dafür sorgen, dass es etwas lernt. Und wenn nicht, kann zumindest die Klasse in Ruhe arbeiten.

    Was schlagen denn die Kollegen vor konkret?

    Die Kollegen fordern, dass das Kind nicht mehr kommen darf. Mir fehlt da aber die rechtliche Grundlage. Mehr bekomme ich nicht gesagt.

    Das mit den Eltern ist extrem unglücklich und muss geändert werden. Das Kind lernt, dass es machen kann, was es will. Es wird ja nicht einmal nach Hause geschickt.... Ich glaube auch nicht, dass die Eltern zu Hause mit dem Kind über das Verhalten in der Schule sprechen.... . Das gefällt mir alles nicht und wird beim Runden Tisch besprochen.

    PS Schulberatung, Schulpsychologe, Kinder-und Jugendpsychiatrie kennen Alternativen.

    Beim Schulpsychologen habe ich mich schon beraten lassen. Das ist aber tatsächlich schon etwas her. Da sollte ich noch einmal nachfragen, da sich die Situation doch verschärft hat. Danke :) .

    Naja, "sauer", das empfinde ich so. Die Kollegen sagen, das Kind muss zu Hause bleiben, und fragen, warum das nicht passiert. Das Kind nicht mehr zu beschulen ist auch der einzige Vorschlag der Kollegen.

    Wir haben auch extra Räume. Diese nutzt das Kind allerdings nur noch, um zu spielen. Das finde ich nicht Sinn der Sache: Der Schüler muss aus der Klasse, weil er laut ist und "darf" dann spielen??? Das geht nicht. Wenn ihm das nicht erlaubt wird, wird es schierig.

    Die Eltern sind nicht zu erreichen. Eine Zusammenarbeit gibt es nicht. Ich gebe den Eltern lediglich die Aktennotizen als Info weiter (das wird natürlich auch Thema beim Runden Tisch).

    chemikus: Das finde ich auch. Aber wie kann ich ein Ruhen der Schulpflicht durchsetzen? Ich gehe davon aus, dass diese Eltern klagen werden, würde das Kind nicht mehr beschult. Soweit ich weiß, haben wir kein Recht dazu.... oder doch????

    Welche Schule ist denn für solche Kinder zuständig. Solche Kinder sind ja auch schulpflichtig ?

    Vielleicht hat ja jemand einen guten Rat für mich.

    Ich habe einen extrem schwierigen Schüler in der Klasse (1. Sbj.; Schule für Lernen; Hessen). Ich möchte jetzt gar nicht genau schreiben, was alles täglich vorfällt (das kann sich bestimmt jeder denken), aber soviel: Das Kind ist eine Gefahr für sich und andere. Ein Unterrichten ist derzeit nur selten möglich, wenn das Kind in der Klasse ist. Eine sehr kompetente Schulbegleitung ist für das Kind da. Aber dennoch ist die Situation mehr als schwierig!

    Die Kollegen sind schon sauer, weil sie sagen, das Kind ist unbeschulbar. Ihre Frage ist, warum das Kind weiterhin in die Schule kommt. Gespräche mit den Eltern sind nicht zielführend. Das Jugendamt ist involviert.

    Meines Wissens besteht Schulpflicht und das Kind kann nur kurzzeitig von der Schule "ausgeschlossen" werden. Aber was bring mir ein kurzzeitiger Ausschluss? Auch an eine Stundenreduktion auf nur 2 Stunden am Tag habe ich gedacht. Dies kann aber aus versch. Gründen nicht umgesetzt werden. Schulen für Erziehungshilfe gibt es bei uns nicht mehr. Was macht ihr mit so extrem schierigen Schülern. Ich plane erneut einen Runden Tisch. Was/welche Hilfen kann ich fordern/vorschlagen?


    Viele Grüße

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