Beiträge von dakks

    Ich finde die Aufregung darum echt ein bisschen albern muss ich sagen. Eine schlecht Arbeit kann man auch mit ChatGPT machen. Das ist nur ein Werkzeug. Ich kann mit meinem Bohrhammer auch ganz viele sinnlose Löcher in die Wand bohren. Dafür bezahlt mich aber am Ende wahrscheinlich niemand. Genauso wenig, wenn ich die KI als Werkzeug nicht nutzen kann.

    Man sollte lieber lernen, dieses Werkzeug zielführend einzusetzen.

    Ich glaube, das ist gerade ne andere Baustelle, auf der du bist.

    Hier gibt es keine Aufregung über ChatGPT, sondern über einen Täuschungsversuch mithilfe von ChatGPT, bzw. auch darüber gibt es in dem Sinne keine Aufregung, ich habe lediglich gefragt, wie ich jetzt damit umgehe.

    Ich benutze ChatGPT selber regelmäßig und habe auch kein Problem damit, wenn Schüler das benutzen. Aber den Arbeitsauftrag bei ChatGPT einspeisen und das Ergebnis kopieren ist natürlich nicht zweckdienlich. Davon mal abgesehen: der Umgang mit ChatGPT sollte erlernt werden, und das natürlich auch an der Schule. Aber das Analysieren von Texten funktioniert ja auch seit Ewigkeiten ohne ChatGPT und ich sehe da jetzt erst mal keine dringende Notwendigkeit, dass das jetzt alles mit ChatGPT gemacht werden sollte. Gewisse Basis sollten auch einfach ohne KI erlernt werden. In Mathe wird der Umgang mit dem Taschenrechner ja auch erst eingeführt, wenn schriftliches Multiplizieren, Dividieren etc. beherrscht wird.

    Du hast das vielleicht nicht so gemeint, aber damit tut man den "Sonderschulen" und den dort arbeitenden wie lernenden Menschen keinen Gefallen. Ein solches Verhalten findest Du an allen Schulformen.

    Ich weiß auf jeden Fall, worauf du hinaus möchtest, aber mal ganz davon abgesehen, dass ich einen veralteten und mittlerweile vermutlich negativ konnotierten Begriff benutzt habe, war das meines Erachtens nichts anderes als eine (zutreffende) sachliche Darstellung der Situation.

    Trotz Abgabe der Ordner kann man Aufgaben auf ein separates Blatt abschreiben, dieses Blatt mitnehmen und dann zu Hause die Aufgaben von ChatGPT lösen lassen und das dann wieder in den in der Bibliothek genutzten Ordner einspeisen.

    Ich vermute auch, dass sie so vorgegangen sind.

    Heutzutage kann man nicht verhindern, dass SchülerInnen auf diese Weise täuschen, weil es ihnen um ein gelecktes Endprodukt geht und nicht um eine eigenständig erbrachte Leistung. Gut sein, aber nichts dafür leisten.

    Um ein gelecktes Endprodukt ging es ihnen leider wohl trotzdem nicht. Außer ChatGPT gefragt, haben sie nicht viel zustande gebracht. Noch nicht mal der Anweisung, die Blätter einzuheften, und zwar in der richtigen Reihenfolge, und zu nummerieren, sind sie nachgekommen. Klingt jetzt eher nach Sonderschule eigentlich, aber scheint auch für angehende Fachabiturienten eine Herausforderung zu sein.

    Für die Zukunft wirst du dein Prüfungsformat anpassen müssen, denn diese Probleme werden eher zunehmen als verschwinden.

    Sehe ich genauso. Wir haben uns schon Mühe gegeben, ChatGPT zu verhindern, wie oben beschrieben. Aber es scheint nicht zu klappen.

    Bei mir gäben die plagiierten Aufgabenteile 0 Punkte, wenn ich es nachweisen kann.

    Da würde dir wohl niemand widersprechen. Die Frage ist, was jetzt konkret damit gemeint ist, es nachweisen zu können. Ich denke jetzt mal, wenn das Ganze z.B. vor Gericht gehen würde und man würde die Schüler mit ihren Lösungen konfrontieren und diese z.B. erklären lassen, Fragen dazu stellen etc., dann wäre jedem Beteiligten sofort klar, dass die Leistung nicht selber erbracht worden ist. Aber den Aufwand kann ich ja nicht betreiben. Die Frage ist jetzt für mich, ob ich meinem Urteil - Schüler XY kann sowas erfahrungsgemäß nicht schreiben - in Kombination mit dem Erkennungsfeature von ChatGPT (Ja, das ist meine Antwort) als ausreichend ansehen kann.

    Liebe Kollegen und Kolleginnen,

    ich habe mit meiner 12. Klasse Fachoberschule in Deutsch jetzt eine Klausurersatzleistung in Form einer Stationsarbeit zu "Woyzeck" gemacht. Die Schüler hatten gut 4 Wochen Zeit. Gearbeitet wurde nur im Unterricht, bzw. in der Schulbibliothek - das war mit den Kollegen so abgesprochen. Ich bin auch in jeder Sitzung mehrmals kurz in die Schulbibliothek, um Präsenz zu zeigen und habe der dort anwesenden Aufsicht jedes Mal erneut gesagt, dass sie die Schüler bitte gut im Auge behalten sollen. Die Schüler saßen quasi direkt vor der Aufsicht. Das Handy mussten sie vorher abgeben. Die Ordner wurden immer nach der Stunde von mir eingesammelt. Von daher ist es mir auch etwas rätselhaft, wie die Schüler das geschafft haben, aber es wurde ganz offensichtlich sehr umfangreicher Gebrauch von ChatGPT gemacht. Die Schüler sind alle sehr schwach, besonders sprachlich. Da fällt es schnell auf, wenn plötzlich jedes Komma sitzt und die kreativen Arbeitsaufträge (innerer Monolog) hoch poetisch in altertümlichem Deutsch verfasst wurden und die analysierenden/interpretierenden Aufgaben aus Schachtelsätzen mit einer Fülle an wissenschaftlichen Ausdrücken bestehen. Es ist also wirklich offensichtlich, wo die Schüler ChatGPT benutzt haben. Trotzdem gibt es ja die Möglichkeit, die Schülerlösung bei ChatGPT einzuspeisen und die Anwendung zu fragen, ob das von ihr verfasst wurde. Dies wurde bisher in jedem Fall bejaht. Einen der Schüler habe ich mir gerade schon kurz zur Seite genommen und ihn damit konfrontiert, er hat auch direkt gestanden. Nur meinte er, dass nicht er ChatGPT benutzt habe, sondern ein anderer Schüler und er es von diesem abgeschrieben habe. Den Namen wollte er nicht nennen.

    Wie gehe ich jetzt mit sowas um?

    Ich habe der Klasse schon etwas dazu gesagt und einer der wenigen etwas pfiffigeren meinte direkt, dass es Untersuchungen gebe, die zeigen, dass dieses Feature von ChatGPT auch Fehler mache. Darf ich da jetzt 0 Punkte auf die betreffenden Aufgaben geben oder nicht?

    Muss ich die "Klassenarbeit" dann wiederholen? In Hessen müssen Klassenarbeit wiederholt werden, wenn mehr als 50% der Schüler unterpunktet sind. Der Hintergrund des Ganzen dürfte aber wohl sein, dass die Arbeit in dem Fall vielleicht zu schwer etc. Wenn die Schüler es sich leicht machen und betrügen, ist das ja ne etwas andere Nummer und ich frage mich, ob ich diese schwarzen Schafe in dem Fall nicht aus der Statistik rausnehmen kann. Ich wüsste ohnehin nicht, wie ich das jetzt wiederholen soll...

    Wie sieht es aus, wenn Schüler voneinander abgeschrieben haben? Also, ich rede von wirklich identischen Lösungen. Brauche ich da irgendwie ein Geständnis der Schüler, um herauszufinden, wer von wem abgeschrieben hat oder kann ich da einfach pauschal allen 0 Punkte auf die Lösung geben, wenn sie identisch ist?

    Danke und viele Grüße

    Ob der Leistungsnachweis verweigert wurde oder aus vom Schüler zu vertretenden Gründen nicht erbracht wurde - nur damit kannst Du eine Sechs geben - wäre hier im Vorfeld zu prüfen. Maßgeblich wäre m.E., ob die Fehlzeit generell entschuldigt wurde oder nicht. Das musst Du dann intern klären.

    Denkbar wäre auch, das Ganze "auszusitzen" und dann am Ende des Halbjahres wegen fehlender hinreichender Bewertungsgrundlage eine Feststellung des Leistungsstands durch Prüfung zu beantragen oder aber "nicht bewertbar" einzutragen, wenn gar keine Grundlage vorhanden ist.

    "nicht bewertbar" wäre in der Tat noch eine gute Alternative.

    Wie kommen die "Fehlend-Meldungen" in WebUntis rein. Macht das der Schüler? Muss das der Klassenlehrer dann bestätigen? Oder trägt der Klassenlehrer das ein?

    Generell denke ich, dass ein zentrales Krankmelde-Tool wie WebUntis nur dann Sinn macht, wenn die Krankmeldung dann zentral erfolgt und an alle geht und für alle gilt und man sich nicht im Endeffekt doch bei jedem Lehrer krank melden muss.

    Der Schüler hat sich für den ganzen Tag bei dem Klassenlehrer entschuldigt.

    Prinzipiell gebe ich dir Recht. Gerade seitdem die Schüler nicht mal mehr ein Attest brauchen, finde ich es aber schon sinnvoll, auf den noch bestehenden Anforderungen zu beharren - sofern sie denn bestehen...

    P.S. dein Ausdruck "Krankmelde-Tool" impliziert, dass der Schüler krank war. Aber das ist ja gar nicht der Fall. "Entschuldigt" kann alles mögliche heißen. Meiner ERfahrung nach, geben die Schüler meist gar nichts an, sondern gehen einfach zum Klassenlehrer und lassen ihn die Liste mit den Fehlzeiten unterschreiben

    Hallo liebe Kollegen,

    vermutlich ein viel diskutiertes Thema, ich habe jetzt aber nach ersten Recherchen keine passende Antwort zu meiner Situation gefunden:

    Ich unterrichte PoWi in der Berufsschule, hier gibt es immer extrem hohe Fehlzeiten. Auch bei den Klassenarbeiten. Prinzipiell bin ich da eigentlich immer entgegenkommend, es gibt allerdings auch einige Schüler, denen man mündlich eh schon keine Noten geben kann, weil sie nie da sind, da ist es dann schlecht, wenn sie auch bei der Klassenarbeit fehlen. Die betroffenenen Schüler sind bei WebUntis alle als entschuldigt eingetragen. So wie ich die Regel kenne, muss der Schüler sich bei Klassenarbeiten innerhalb von 3 Tagen beim Fachlehrer entschuldigen. Jetzt bin ich mir natürlich nicht sicher, wie das mit WebUntis ist. Ich sehe natürlich, dass er entschuldigt ist...

    Darf ich den Fehlenden ne 6 geben, wenn sie sich nicht bei mir persönlich entschuldigt haben?

    Bitte keine Grundsatzdiskussion.

    Danke und viele GRüße

    In BaWü kann man auch im Schulrecht nachlesen, dass bei Schülern, die zu oft fehlen, ich sage mal so 6 Wochen im Halbjahr, von der Schulleitung eine ärztliche Attestpflicht verlangt werden kann.

    Das ist hier auch so. Habe es dem Klassenlehrer auch schon vorgeschlagen, der hat sich aber nicht drum gekümmert. Mein Eindruck ist, dass die Lehrer hier schon so abgebrüht sind, dass sie sich um sowas nicht mehr groß scheren.

    In meiner bald 40-jährigen "Lehrerkarrierre" - auch in der erweiterten Schulleitung - galt in Ba-Wü immer, dass pure Anwesenheit keine Leistung darstellt. Dasselbe gilt für die Abwesenheit.

    Ich muss sagen, dass es mir etwas schwer fällt, da einen eindeutigen Zusammenhang herzustellen zu den 0 Punkten für unentschuldigte Fehlstunden. Für mich klingt das jetzt so, als wenn man unentschuldigte Fehlstunden nicht bewerten dürfe, weil es keine Leistung darstellt. Dann dürfte man ja Leistungsverweigerung auch nicht benoten, oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch? Zudem frage ich mich, warum man den Unterschied zwischen entschuldigten und nicht-entschuldigten Fehlstunden dann überhaupt macht. Aber das soll jetzt nicht heißen, dass ich dein Wissen hier anzweifeln möchte, das Schulrecht ist ja auch von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich und meines Erachtens nicht immer in sich schlüssig.

    Falsch. Die Note muss eine "Leistungsnote" sein. Fehlen oder mangelnde Mitarbeit stellen keine bewertbare Leistung dar. Lies die entsprechenden Verordnungen und Urteile für Ba-Wü. Du kannst den Schüler darauf hinweisen, dass du ihn in der nächsten Stunde angekündigt über den Stoff der versäumten Einheiten abfragen wirst. Falls er da nicht erscheint, eben in der Stunde, in der er seine Nase wieder in den Unterricht steckt. Dauerhaftes Fehlen kann als Indiz dafür dienen, dass der Schüler den Stoff des Schuljahres nicht erfolgreich absolvieren konnte und eine Wiederholung des Schuljahres per Klassen-LK beschlossen wird. Das zieht bereits als Drohkulisse.

    also, ich bin alles andere als ein Experte für Schulrecht, aber wenn ich eine Sache in meiner mittlerweile auch fast 10 Jahre andauernden Lehrerkarriere immer wieder mitbekommen habe - ziemlich sicher auch aus dem Mund von Schulleitungsmitgliedern -, dann, dass unentschuldigte Fehlstunden mit 0 Punkten gewertet werden. Zumindest in Hessen.

    Hallo makksdaks,

    Hallo Philipp,

    vielen Dank für deine Rückmeldung

    • Fehlen die Schüler:innen unentschuldigt, kannst du hierauf eine mündliche Note geben. Die Note wird wohl nicht auf „ausreichend“ lauten.

    Für mich war jetzt eigentlich klar, dass das 0 Punkte sind. Das stimmt doch, oder?

    • Erscheinen die Schüler:innen nach ihrer Abwesenheit, ohne nachgearbeitet zu haben, dann
      • könntest du regelmäßig und nach dem Zufallsprinzip Schüler:innen zu den Inhalten der letzten Stunde/n abfragen
      • könntest du regelmäßige Kurztests mit allen schreiben und ggf. nur nach dem Zufallsprinzip einsammeln
      • könntest du in gewissen Abständen Heft- bzw. Ordnernoten machen - entweder bei allen Schüler:innen oder nur nach dem Zufallsprinzip.

    Verstehe ich das mit dem "Zufallsprinzip" richtig, dass das ein Vorwand ist, um nicht alles korrigieren zu müssen und jeweils nur die SuS abzufragen, die gefehlt haben? Falls das so möglich ist, ist das eine ganz praktikable Idee.

    Wegen der Ordnernoten: Muss ich das ankündigen? Einer meiner Super-Fehler hat z.B. gar keinen Ordner. Habe seiner Mutter auch schon deshalb geschrieben, also u.a., und die Rückmeldung erhalten, dass er keinen Ordner brauche... Ich habe den SuS am Anfang des Jahres gesagt, dass sie bei mir einen Ordner führen müssen...

    Hallo liebe Kollegen,

    ist jetzt eine sehr allgemeine Frage und eventuell müsste ich die Antwort auch kennen, für mich ist dieses Problem aber, vor allem in diesem Ausmaß neu: Ich unterrichte seit Kurzem an einer Berufsschule, deren Schülerschaft überwiegend, ich sage jetzt einfach mal, unmotiviert und undiszipliniert ist. Spielt ja letztendlich auch nicht so eine große Rolle, Fakt ist auf jeden Fall, dass es extrem hohe Abwesenheiten gibt. Ich mache jetzt gerade die mündlichen Noten als Zwischenstand/Rückmeldung für die Schüler und bin erschrocken, als das ich noch mal gesehen habe. Ich habe mehrere Schüler, die bisher gut 40% des Unterrichts abwesend waren. Die Stunden sind größtenteils auch entschuldigt. Mache ich dann "ganz normal" die Note für die Stunden, in denen sie da waren? Mir ist schon aufgefallen, dass die Schüler die Unterrichtsinhalte zuhause auch nicht nachgearbeitet haben, also, dass sie dann wieder da waren und wir da weitergemacht haben, wo wir zuletzt aufgehört hatten und sie dann gar keine Ahnung hatten, allerdings habe ich da jetzt nie was schriftlich festgehalten, weil die Schüler mir da eh ziemlich einen vom Pferd erzählt hätten (ich war so krank, dass ich wirklich gar nichts machen konnte...etc.). Jetzt frage ich mich, inwiefern ich ihr Fehlen/die nicht erfolgte Nacharbeitung in die Note einfließen lassen kann. Wäre nach meinem Verständnis irgendwie unfair, wenn sie die gleiche Note bekommen - also nach gleichen Maßstäben - wie der Rest, aber evtl sehe ich das auch falsch. :grimmig:

    Ich finde es komisch, dass fehlende Ordner ein Problem für die Lehrkraft sind. Bleibt es den älteren Schülern nicht selbst überlassen, wie sie sich den Unterrichtsstoff notieren und die Inhalte merken?

    Mir ist es im Prinzip auch egal, ob die Schüler Ordner haben oder nicht. Es ist aber wohl schon ein Fakt, dass fehlender Ordner ziemlich häufig mit fehlender Organisation/fehlender Disziplin korreliert. Das ist dann schon ein Problem. Ich mache es mittlerweile so, dass ich meinen Klassen in der ersten Stunde den Auftrag gebe, einen Ordner anzulegen. Bei den Schülern, die keine Probleme haben/machen, verfolge ich das dann gar nicht weiter. Wenn aber jemand Fehlstunden anhäuft, regelmäßig ohne Material/Hausaufgaben erscheint und im Unterricht abgelenkt ist, hat man einen weiteren Angriffspunkt.

    Ok, ich war jetzt bei der Schulleitung deswegen. Die Klausur muss einmal wiederholt werden. Wenn sie wieder so ausfällt, haben sie Pech. Trotzdem sehr ärgerlich. Ich wusste gar nicht, dass diese Regelung in anderen Bundesländern nicht existiert. Ich finde diese Regelung extrem unnötig, besonders vor dem Hintergrund, dass es mittlerweile politisch gewollt ist, dass die Oberstufen überflutet werden, damit möglichst viele das Abitur machen - was ja prinzipiell eine schöne Idee ist, ist halt nur schlecht, wenn es nicht funktioniert.

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