Beiträge von H.Huber

    Das ist, meine ich, nur in NRW so, dass man Sport nicht "fachfremd" unterrichten darf. Vielmehr wird er - potentiell - alle Fächer außer Religion unterrichten (es sei denn, er hat dies studiert).

    Das ist an meiner Schule leider Wunschdenken. Mehr als die Hälfte der Klassen wird fachfremd unterrichtet, obwohl der Sicherheitserlass das untersagt. Ich will gar nicht wissen wie viele Grundschulen das ähnlich machen.

    Interessant, ein Bekannter arbeitet bereits seit 7 Jahren an der Schule, hat nun währenddessen seinen Master absolviert und trotzdem ist er jetzt gezwungen die PE zu machen und darf nicht direkt mit Obas starten. Arnsberg Grundschule

    Ich kann ja nur für meinen Fall sprechen.
    Vielleicht liegt es bei mir auch daran, dass ich die PE bereits 2019 gemacht habe. Jedenfalls schrieb mir die dafür zuständige Frau, dass sie mir die Berufserfahrung anrechnen.
    Manchmal liegt es wohl aber auch einfach daran, mit wem man dort schreibt 😅

    In der BASS steht tatsächlich, dass man NACH dem Master zwei Jahre Berufserfahrung haben muss.

    Da steht nicht vom Master, sondern Hochschulstudium.
    Im LABG unter §13 steht sogar nur „… nach Abschluss eines Hochschulstudiums.“

    Die Bezirksregierungen legen das ganz unterschiedlich aus. Während Köln sagt, dass die Berufserfahrung erst nach dem Master zählt, rechnet einem Arnsberg auch die Berufserfahrung nach dem Bachelor an. Ich hatte mit beiden Kontakt, da ich den Weg nach meinem Master auch einschlagen möchte.

    Beim Gespräch mit der Bezirksregierung wurde mir gesagt, dass die Grundschulen wohl über das dafür zuständige Schulamt laufen und die weiterführenden Schulen direkt über die Bezirksregierung (wenn ich mir das jetzt richtig gemerkt habe).

    Aber ich denke hier im Forum gibt es sicherlich Menschen die es genau wissen. Im Zweifel würde ich einfach bei der Bezirksregierung direkt nachfragen. Wenn man sowieso mehrere Fragen hat, dann lohnt sich der Griff zum Telefon bzw. eine Mail.

    In der Hoffnung nun eine Zulassung zum OBAS zu erhalten, will ich nebenberuflich einen Master an einer Fachhochschule absolvieren (meinen Bachelor habe ich im Jahr 2018 an einer FH absolviert). Damit würde ich dann die Voraussetzung nach §2 erfüllen und §4 würde aufgrund der bereits entfristeten Anstellung als Lehrkraft, greifen.

    Diesbezüglich hatte auch ich schon bei der Bezirksregierung Köln nachgefragt. Mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass die Berufserfahrung nach Abschluss des Masters zählt (auch wenn das weder in der OBAS Ordnung, noch im Lehrerausbildungsgesetz §13 so zu finden ist). Gleichzeitig sagte man mir aber auch, dass darüber bei den OBAS Stellen das zuständige Schulamt entscheidet und die Bezirksregierung diese Entscheidung dann so hin nimmt.

    In der Bezirksregierung Arnsberg hingegen wird einem auch die Berufserfahrung nach dem Bachelor voll angerechnet.

    Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe, dass man dir nicht noch Steine in den Weg legt.

    Zitat

    Edit: @Ernährungspyramide, ich finde die für Kinder ja immer gar nicht so schlüssig. Man isst ja nicht 5 Äpfel abends und morgens eine Süßigkeit oder so, das Bild der Pyramide ist m.E. irreführend.

    Die Pyramide gibt ja auch keine Auskunft über absolute Zahlen, sondern nur über relative Mengen. Das Bild ist nicht irreführend, es muss nur richtig verstanden und dann auch dementsprechend erklärt werden.

    Und ob jetzt noch bessere Möglichkeiten gibt, die Kernaussage der Pyramide zu veranschaulichen, lassen wir mal offen im Raume stehen. 😅

    Formal ist die Bezreg im Recht, da Du die zwei Jahre Berufserfahrung (und das kann eben auch die Lehrertätigkeit sein) nach dem zur OBAS berechtigenden Abschluss nachweisen muss. Nur würde ich in diesem speziellen Fall mich an den zuständigen Bezirkspersonalrat wenden, ob man hier nicht eine Ausnahme machen kann.

    Kannst du mir vielleicht sagen, wo das steht? Im LABG (NRW) steht unter §13 nur „mindestens zweijährige pädagogische oder andere Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss eines Hochschulstudiums und…“

    Es ist keine Rede vom Master oder „dem zum OBAS berechtigten Abschluss“… habe ich die Berufserfahrung nach meinem Bachelor gesammelt würde ich die Voraussetzungen erfüllen und könnte nach dem Master direkt ins OBAS?

    Hallo,

    auch ich habe eine Frage in die Runde. Wie ich hier lese wird die Berufserfahrung, die man vor dem Master hat nicht anerkannt. Da frage ich mich jetzt wie das sein kann, wenn doch im Lehrerausbildungsgesetz - LABG (NRW) unter §13 steht:“2. mindestens zweijährige pädagogische oder andere Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss eines Hochschulstudiums und…“

    Wenn ich also nach dem Bachelorabschluss Berufserfahrung gesammelt habe, dann muss diese doch anerkannt werden, richtig? Das sagt zumindest das Gesetz.

    Kann mich hier jemand aufklären?

    Vielen Dank und VG

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