Beiträge von DennisCicero

    🤔 Hab ich? Du wirst Recht haben. Die Beurteilung zur Lebenszeitverbeamtung hab ich ja auch ausgehändigt bekommen. Ich werde sie irgendwo abgeheftet haben.

    Ich werde Montag um die Korrektur der Fehler bitten. Wenn er sich weigert, weiß ich woran ich bin und werde Aufträge von ihm künftig mit ähnlicher „Schnelligkeit“ und „Sorgfalt“ wie er erledigen . Man soll sich am Chef ja ein Vorbild nehmen

    Da ist es! Darauf warte ich eigentlich seit Seite 10.

    Zur Frage des TE: Lesen hilft. Wie in Dantes Zitat erklärt, wird dir die Beurteilung bekannt gegeben. In der Praxis heißt das, du liest die fertig gestellte Beurteilung im Büro der SL. Da hast du die Möglichkeiten auf Fehler etc. hinzuweisen, bei Unklarheiten nachzufragen, evtl. Änderungswünsche und/oder Ergänzungen vornehmen zu lassen. In meiner Beurteilung hatten sich auch Fehler eingeschlichen, die wurden dann noch behoben.

    Im Anschluss daran bestätigst du diese Kenntnisnahme mit deiner Unterschrift. Das ist das übliche Vorgehen.

    Erst dann geht die Beurteilung an die übergeordneten Stellen. Danach hab ich meine Beurteilung für die Konrektorinnenstelle nie wieder gesehen. Irgendwann kam die Beauftragung, nach knapp 5 Wochen und nach der Bewährung die Urkunde.

    Das Problem war einfach dass mein SL es nicht hingekommen hat die Beurteilung vor dem letzen Schultag fertigzustellen. Da war ich Krank und dann hat er sie mir um nicht noch mehr Zeit zu verlieren per Brief zugeschickt. Die Gleichstellungsbeauftragte, die schon zu Hause war, hat er zu Hause besucht um die Unterschrift für die stellenbesetzung noch zu erhalten. Das nützt aber nichts weil ich ja den Empfang noch nicht bestätigt hatte weil ich krank zu Hause war. So ein Irrsinn . Da hätte er mir den dahingerotzten Wisch auch gleich im Januar geben können und vielleicht in der Zeit nochmal gegenlesen können

    🤔 Hab ich? Du wirst Recht haben. Die Beurteilung zur Lebenszeitverbeamtung hab ich ja auch ausgehändigt bekommen. Ich werde sie irgendwo abgeheftet haben.

    In NDS fand direkt im Anschluss an das Verfahren ein Gespräch über den Aufgabenbereich statt. Über die schriftliche Beurteilung fand kein Gespräch statt

    Entspricht aber nicht den rechtlichen Vorgaben, wenn du schon mich zitierst, solltest du es auch lesen. In NRW bekommt die Lehrkraft auch ein Exemplar der dienstlichen Beurteilung ausgehändigt und zwar nach dem Gespräch, welches, wie im obigen Zitat zu lesen, davor stattzufinden hat.

    Du meinst mein SL hätte mich die Kenntnisnahme und nicht bloß den empfang bestätigen lassen müssen ?

    Da ist es! Darauf warte ich eigentlich seit Seite 10.

    Zur Frage des TE: Lesen hilft. Wie in Dantes Zitat erklärt, wird dir die Beurteilung bekannt gegeben. In der Praxis heißt das, du liest die fertig gestellte Beurteilung im Büro der SL. Da hast du die Möglichkeiten auf Fehler etc. hinzuweisen, bei Unklarheiten nachzufragen, evtl. Änderungswünsche und/oder Ergänzungen vornehmen zu lassen. In meiner Beurteilung hatten sich auch Fehler eingeschlichen, die wurden dann noch behoben.

    Im Anschluss daran bestätigst du diese Kenntnisnahme mit deiner Unterschrift. Das ist das übliche Vorgehen.

    Erst dann geht die Beurteilung an die übergeordneten Stellen. Danach hab ich meine Beurteilung für die Konrektorinnenstelle nie wieder gesehen. Irgendwann kam die Beauftragung, nach knapp 5 Wochen und nach der Bewährung die Urkunde.

    Vielen Dank für die Klarstellung . Das ist aber NRW, oder?

    Ich habe ja schon gesagt, dass der SL mir die Beurteilung samt Empfangsbekenntnisschreiben zur Unterschrift mit bitte um Rücksendung an die Schule Weihnachten zugeschickt hat . In NDS bekommt die Lehrkraft die Beurteilung und darf sie behalten

    Bevor die dienstliche Beurteilung fertig gestellt wird, hat die oder der Beurteilende mit der Lehrkraft ein Gespräch über den wahrgenommenen Aufgabenbereich und das Leistungs- und Befähigungsbild zu führen. Nach Fertigstellung ist die Beurteilung der Lehrkraft bekanntzugeben und auf ihren Wunsch hin mit ihr zu besprechen. Die Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen und zusammen mit der Beurteilung zu den Personalakten zu nehmen. (Quelle: Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte

    Gem. RdErl. d. MK u. d. MS v. 20.12.2011 - 14-03 002 (Nds.MBl. Nr.2/2012 S.72; SVBl. 2/2012 S.115), geändert durch Gem. RdErl. vom 14.3.2013 (Nds.MBl. Nr.12/2013 S.282; SVBl. 5/2013 S.177) - VORIS 20411 -)

    Diese Regelung gilt in Niedersachsen, also ähnlich wie in NRW. Heißt also, du hast bevor du deine Beurteilung ausgehändigt bekommen hast, unterschrieben das du diese zur Kenntnis genommen hast.

    Dante: Merkst du eigentlich, dass deine Aussage vollkommen absurd ist? Wie kann man denn bevor man die Beurteilung ausgehändigt bekommen hat, unterschreiben, dass man diese zur Kenntnis genommen hat???? Erstmal muss man sie doch ausgehändigt bekommen, bevor man bestätigen kann, dass man sie zur Kenntnis genommen hat. Wieso kommentiert ihr solche offenkundig unsinnigen Beiträge eigentlich nicht mit „verwirrend“? Ich habe den Eindruck, es macht euch Spaß ordentlich auf mir rumzuhacken. Tolle Pädagogen seid ihr.

    Das ist so nicht richtig. Es gibt - auch gerichtlich entschieden- Fälle, wo ein Beamter sich an einer anderen Schule eines anderes Bundeslandes beworben hat (oder auch in der freien Wirtschaft) und dafür eine dienstliche Beurteilung als Referenz bei der Bewerbung vorgelegt hat. Da hat die dienstliche Beurteilung eine analoge Funktion wie ein Arbeitszeugnis. Ich bin immer wieder erstaunt, wie manche Leute hier mit großer Selbstsicherheit und Spott und Überheblichkeit mir gegenüber Halbwahrheiten verbreiten. Ich weiß auch gar nicht, wo das Problem liegt und ein SL, wenn er es schon nicht schafft fehlerfreie Beurteilungen zu erstellen, sich weigern sollte, diese zu korrigieren

    Schiri: Du kommentierst meinen Beitrag mit „verwirrend“. Vielleicht kannst du dich dazu durchringen, auch zu erklären, was genau an meinem Beitrag unverständlich oder gar verwirrend ist.

    Beamte sind keine Arbeitnehmer. Eine dienstliche Beurteilung ist kein Arbeitszeugnis.

    Das ist so nicht richtig. Es gibt - auch gerichtlich entschieden- Fälle, wo ein Beamter sich an einer anderen Schule eines anderes Bundeslandes beworben hat (oder auch in der freien Wirtschaft) und dafür eine dienstliche Beurteilung als Referenz bei der Bewerbung vorgelegt hat. Da hat die dienstliche Beurteilung eine analoge Funktion wie ein Arbeitszeugnis. Ich bin immer wieder erstaunt, wie manche Leute hier mit großer Selbstsicherheit und Spott und Überheblichkeit mir gegenüber Halbwahrheiten verbreiten. Ich weiß auch gar nicht, wo das Problem liegt und ein SL, wenn er es schon nicht schafft fehlerfreie Beurteilungen zu erstellen, sich weigern sollte, diese zu korrigieren

    Bei euch vielleicht. Aber an der Paulaner-Garten-Schule ist alles ganz anders, ja geradezu außergewöhnlich möchte man meinen.

    Das ist schon viel Aufwand, das stimmt. Nur war die Stelle nicht ohne Grund in Kombination mit den Ganztag ausgeschrieben . Und zusätzlich gibt es noch eine a14 Stelle „Fachgruppe Deutsch und Mitarbeit bei der Koordination der Qualifikationsphase“

    Ich habe mal recherchiert: Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis ohne Tippfehler / Rechtschreibfehler. Da gibt es auch Gerichtsurteile zu. Weil der Eindruck entstehen kann, dass durch solche Fehler, die mangelnde sorgfalt ausdrücken, der Arbeitgeber sich vom Inhalt des Textes distanzieren will. Ein Fehler in einem Mehrseitigen Bericht ist wohl noch ok, aber ab 2 Fehlern muss der Arbeitgeber eine Berichtigung vornehmen.

    @Moderation. Ich finde solche Aufrufe sollten nicht stehen bleiben.

    Das sehe ich auch so und war geschockt. Wenn man öffentlich über eine Einschränkung der Lohnfortzahlung im Krankenheitsfall nachdenkt, sollte man vielleicht auch die Beamten nicht außen vor lassen

    Kleiner Tipp, den unsere Oberstufenkoordinatorin Kollegen mit großen Kursen und vielen Korrekturen gibt: „ich kann dir leider keinen Korrekturtag schenken, [rechtswidrigen Teil entfernt. Moderation]"

    Ich war ehrlich gesagt geschockt als ich sowas von einer Beamtin des höheren Dienstes, zudem a15 gehört habe. Wer so denkt und das sogar auch sagt, sollte sein Amt abgeben !

    Du musst es machen wie unsere Oberstufenkoordinatorin die sich alles erfolgreich vom Hals hält und ein Selbstbewusstsein hat bis nach Pannama

    Ist das dann auch so wie in RLP, dass die SL die Aufgaben jederzeit anpassen kann? Insofern ist nämlich eine extrem detaillierte Auflistung der Aufgaben schon irgendwie skurril, weil sie ja geändert bzw. ergänzt werden können. Ganz krasse Veränderungen (s.u.) werden zwar eher selten sein, Verschiebungen bzw. Neuordnung von Aufgaben schon eher. Daher gibt eine zu detaillierte Auflistung nicht so viel Sinn. Eine Liste gibt noch keinen Eindruck, welcher Arbeitsaufwand damit wirklich verbunden ist.

    Zum Hintergrund: Bei Funktionsstellen-Menschen habe ich schon ganz krasse Änderungen der Aufgabengebiete mitbekommen, bei denen die neue Aufgabe mit der alten überhaupt nichts mehr zu tun hatte bspw. Abteilungsleitung -> päd Leitung. (Was aus meiner Sicht in der Schule eigentlich wenig Sinn ergibt. Die Einarbeitung in eines neues Aufgabengebiet ist so umfangreich, dass das Ressourcenverschwendung ist.) Und normale Änderungen (bspw. wegen neuer Aufgaben, Dokumentationspflichten etc.) sind Alltag. Wobei an BBSen sich ja dauernd etwas ändert und zwar in einer Weise, die an allg.b. Schulen nicht üblich ist. Normal ist, dass ca. alle zwei Jahre wieder irgendein Bildungsgang reformiert wird.

    Insofern bin ich da vielleicht wirklich zu sehr von der BBS-Perspektive geprägt.

    Ich fragte neulich den Mittelstufen Koordinator wieso er sich nicht beschwert dass bei ihm alles abgeladen wird, er sagte , das lohne den Aufwand nicht, er sei nur noch 3 oder 4 Jahre da und regele das dann lieber über Krankheitstage als sich Stress einzuhandeln. Das finde ich zwar traurig aber wahrscheinlich ist das wirklich die beste Strategie .

    Soweit ich weiß können die a15 Aufgaben auch verändert werden aber das führt natürlich zu Unmut wenn jemand auf einmal mehr machen soll als vorher .

    Ist das dann auch so wie in RLP, dass die SL die Aufgaben jederzeit anpassen kann? Insofern ist nämlich eine extrem detaillierte Auflistung der Aufgaben schon irgendwie skurril, weil sie ja geändert bzw. ergänzt werden können. Ganz krasse Veränderungen (s.u.) werden zwar eher selten sein, Verschiebungen bzw. Neuordnung von Aufgaben schon eher. Daher gibt eine zu detaillierte Auflistung nicht so viel Sinn. Eine Liste gibt noch keinen Eindruck, welcher Arbeitsaufwand damit wirklich verbunden ist.

    Zum Hintergrund: Bei Funktionsstellen-Menschen habe ich schon ganz krasse Änderungen der Aufgabengebiete mitbekommen, bei denen die neue Aufgabe mit der alten überhaupt nichts mehr zu tun hatte bspw. Abteilungsleitung -> päd Leitung. (Was aus meiner Sicht in der Schule eigentlich wenig Sinn ergibt. Die Einarbeitung in eines neues Aufgabengebiet ist so umfangreich, dass das Ressourcenverschwendung ist.) Und normale Änderungen (bspw. wegen neuer Aufgaben, Dokumentationspflichten etc.) sind Alltag. Wobei an BBSen sich ja dauernd etwas ändert und zwar in einer Weise, die an allg.b. Schulen nicht üblich ist. Normal ist, dass ca. alle zwei Jahre wieder irgendein Bildungsgang reformiert wird.

    Insofern bin ich da vielleicht wirklich zu sehr von der BBS-Perspektive geprägt.

    Unsere Koordination Jg. 12/13 wurde vor 3 Jahren neu aufgeschrieben und besetzt und zwar in Kombination mit dem Ganztag. Allerdings hat sich die Koordinatorin dann die Aufgabe Ganztag - wie auch immer - erfolgreich vom Hals gehalten obwohl das so in der Ausschreibung drinstand. So bekommt sie a15 nur für Koordination 12/13/Abitur und hält sich auch erfolgreich die Aufgabe einer Klassenlehrerin vom Hals und macht auch keine Studienfahrten. Der Vorgänger war immer Klassenlehrer und fuhr auf Studienfahrt. Der mittelstufenkoordinator 8-10 muss dagegen auch die Abrechnungen machen, Elternsprechtage, Prävention, AG Bereich. Es hängt hier ganz davon ab wie geschickt oder dreist sich bestimmte Leute Arbeit vom Hals halten. Wenn der Schulleiter sich nicht traut die Aufgaben gerecht zu verteilen , sind die die alles machen, die Dummen

    Ich finde die Idee mit der handschriftlichen Bemerkung und Korrektur eigentlich sehr gut, weil so einerseits dieses Dokument nicht so wichtig genommen wird, zum anderen ich beruhigt bin, dass der richtige Entwurf doch berücksichtigt wurde und zum anderen auch durch die Handschrift ich auch eine Erinnerung an meinen Schulleiter habe und ich das Dokument dann beruhigt in meine Unterlagen legen kann .

    Oder wie seht ihr das ?

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