Wir ist das eigentlich bei euch mit Urlaub? In Sachsen müssen wir, Beamte und Angestellte gleichermaßen, 30 Tage Urlaub einreichen, mit dem Rest der Ferien könnte dann so einiges verrechnet werden.
Ich habe bisher nichts eingereicht. Das Abfeiern von „Überstunden“ ist legitim, aber sobald Überstunden entstehen, müssen Zuschläge gezahlt werden – das gerät immer in Vergessenheit! (TV-L § ![]()
Natürlich müsste man bei Einführung der Arbeitszeiterfassung sehr genau definieren, wann ich in den Ferien tatsächlich Urlaub eintrage. Die restlichen Tage sind Arbeitstage und wenn ich da nicht gerade vorbereite oder korrigiere baue ich Mehrarbeit aus der Unterrichtszeit ab natürlich. Dann wäre aber auch endgültig klar, dass z.B. Kollegen die in REHA sind eben in dieser Zeit keine Mehrarbeit abbauen sondern auf Krankenstatus laufen. Das Gleich gilt für Schwerbehinderte mir ihrem Anspruch auf Zusatzurlaub. Dieser ist nämlich bisher, wie es so schön heißt in den Ferien zu nehmen. In Ordnung, aber auch an den Tagen wird natürlich keine Mehrarbeit abgebaut. Darüber hinaus kenne ich viele Kollegen, die mit Urlaubsantritt erst mal eine Woche im Bett liegen, weil in der Entlastungsphase alle Keime der Welt über sie her fallen. Auch hier würden dann Kollegen sich endlich auch in den Ferien krank melden. Denn auch an diesen Tagen entfällt die Arbeitsopflicht.
Allzu viele Kollegen melden sich in den Ferien nicht krank, obwohl sie es sind. Dadurch kann es passieren, dass sie ihre Urlaubstage in dem Jahr nicht nehmen können. Was passiert dann mit den Urlaubstagen aus dem Vorjahr?!
Genau so ist es ja auch gedacht. Ein normaler Arbeitnehmer hat etwa 250 Arbeitstage im Jahr, Unterrichtstage sind es aber knapp weniger als 200. Dass wir natürlich nicht 50 Tage mehr Urlaub haben als andere Arbeitnehmer, wissen wir alle. Dass diese 50 Tage aber (bis auf einige Ausnahmen) nicht mit 8 Stunden/Tag durchgearbeitet werden, wissen wir ebenfalls. Genau hier wird Mehrarbeit aus den anderen Phasen abgebaut....oder andersherum: genau deswegen müssen wir in der Unterrichtszeit i.d.R. auch mehr als 41 Stunden/Woche arbeiten.
Ändert nichts daran, dass Überstundenzuschläge anfallen – selbst beim Abbau dieser Stunden.
Urlaubsanträge einreichen müssen meines Wissens die Lehrkräfte in den meisten Bundesländern nicht.
Weil es schwachsinnig ist, ohne die Arbeitszeit zu erfassen.
Es sollte bedacht werden, dass auch Lehrer zu Hause „arbeiten“, selbst wenn sie keine konkreten Aufgaben zu erledigen haben. Arbeitszeit wird nicht immer an der Produktivität gemessen, sondern an der Zeit, die dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Wenn Lehrer keine Unterrichtsstunden haben, könnte diese unterrichtsfreie Zeit trotzdem als Arbeitszeit gelten, da sie weiterhin ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen – und dies auch ortsunabhängig, insbesondere in unserem digitalen Zeitalter.
Ich bin enttäuscht darüber, dass bei so vielen ignorierten Gesetzen kein angestellter Kollege des Bundeswehrs seine Stimme dagegen erhoben hat – ebenso wenig wie die Gewerkschaften, die sich immer damit rühmen, für die Rechte der Kollegen einzutreten.