Hallo Zusammen,
ich studiere aktuell Lehramt für HRSGe (Sek. 1) in NRW und würde allerdings gerne in die GS wechseln.
Kann ich mein Referendariat dann schon an der GS machen? Oder ist das erst nach dem Ref möglich?
Ich habe nämlich mitbekommen, dass eine Herunterstufung immer möglich ist, ein „Aufstieg“ aber nicht. Also von GS auf Hrsge geht nicht, von Hrsge auf GS aber schon.
Bzw. inwiefern gibt es da Vor/Nachteile.
Ich meine die Besoldungsstufe wird ja auch auf A13 angepasst. Ich habe gemerkt, dass ich mich an einer GS wohler fühle, aber will es eigentlich nicht riskieren an die GS zu gehen und dann im Zweifel nicht wieder auf SEK. 1 zurückgehen zu können.
Oder vielleicht eine noch wichtigere Frage: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Rückkehr von GS auf Hrsge möglich.
Dauert Ref in der GS länger, wenn man eigentlich Hrsge studiert hatte?
Oder wenn man Ref in Sek. 1 anfängt, aber merkt, dass man „kein Bock“ darauf hat, inwiefern kann man dann mitten im Ref zur GS wechseln, auch in Anbetracht auf eine Verbeamtung.
Das waren sehr viele Fragen auf einmal tur mir Leid; ich erwarte nicht dass alle Fragen beantwortet werden, wollte mir nur einen Überblick über all dies verschaffen.
Danke im Voraus?