Beiträge von M1234

    Dienstherr, nicht Arbeitgeber. Wir sprechen von Beamten.

    vorsätzlich fahrlässig? Das heißt? Grob fahrlässig?

    Jemand, der alkoholkrank ist, sollte dann für dienstunfähig erklärt werden. Wenn man ihm/ihr ein Dienstvergehen vorwirft und die Entlassung angestrebt wird, landet der Fall am Ende vorm Verwaltungsgericht. Es handelt sich um Verwaltungsrecht. Willkürliche Entlassungen sind nicht möglich.

    Grob fahrlässig und vorsätzlich fahrlässig. Mit Vorsatz oder ohne. Die Steigerung davon ist der (reine) Vorsatz. Kauderwelsch aus dem Rechtswesen.

    Grob fahrlässig: Schulschlüssel im Klassenraum auf dem Pult liegen gelassen, welcher dann gestohlen wurde

    Vorsätzlich fahrlässig: gegen Coronaauflagen bewusst verstoßen

    Vorsatz: Auto gegen die Wand fahren, um das Versicherungsgeld zukassieren

    Nun gut. Die Diskussion lenkt vom Erstellerthread ab.

    Da dieser aber keine weitere Richtung der Fragestellung vorgibt, bin ich hier wieder raus.

    Man kann nicht einfach mal eben so entlassen werden. Wenn die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist, hat man bei festgestellter Dienstunfähigkeit Anspruch auf die Mindestpension. Was soll hier bitte die Rechtsgrundlage sein?

    Klingt mal wieder nach Gerüchteküche.

    Als ob solche Fälle, bei denen es um Existenzen geht, nicht am Ende vor Gericht verhandelt werden würden... Solche spektakulären Urteile willkürlicher Entlassungen ohne jegliche Rechtsgrundlage von Beamten würde ich gerne sehen.

    Oben habe ich den Grund angedeutet.

    Das Alkproblem kannst du gerne selbst austesten. Der mir bekannte Rekord liegt bei drei bezahlten Kuren.

    M1234 meint vermutlich die vorzeitige "Zurruhesetzung". Da "verschwinden" die KuK still aus der Schule und aus dem aktiven Dienst. Die Erkrankung geht die anderen KuK nichts an. Die Mindestpension wird jedoch erst nach 5 Jahren im Beamtenstatus gewährt. Während dieser Zeit ist eine BU durchaus sinnvoll. Im Vertrag muss man darauf achten, dass keine Klausel zur "abstrakten Verweisung" enthalten ist. Sonst muss man fast im Koma liegen, damit die Versicherung zahlt.
    Ich bin nicht sicher, ob bei der Mindestpension eine BU auf die Leistung angerechnet und die Mindestpension gekürzt wird. Bei der Pension ist das bei Renten der Fall.

    Nein. Ich meinte tatsächlich die Entlassung aus dem Beamtentum. Im zweiten Fall wurde der Person durch den Arbeitgeber vorgeworfen, sich während Corona privat nicht angemessen verhalten zu haben und die Dienstunfähigkeit vorsätzlich fahrlässig gewesen sei.

    Aha, und weswegen wurden die entlassen? Das kann ja nur in Folge von (dienst)vergehen erfolgt sein. Wegen einer Krankheit ist das gar nicht möglich.

    Kenne ich nicht, gibt es also nicht? Korrekt?

    Sprich mal mit den ganzen Obdschlosen und lass dir deren Geschichten erzählen. Du wirst dich wundern, was es nicht alles gibt.

    Die eine Person ist mehrfach Rückfällig und wohl ebenfalls mehrfach alkoholisiert in der Schule erschienen. Ansonsten kein Dienstvergehen.

    Die andere Person war sogar extrem angesehen und hatte verschiedene Fachvorsitze inne.

    @ M1234, kann dich leider nicht zitieren gerade, warum auch immer.

    willst du damit sagen, dass Beamte auf Lebenszeit wegen Krankheit entlassen wurden, statt in die Dienstunfähigkeit und damit in die Zurruhesetzung zu kommen?

    Genau. Die alkgeschädigte Person (etwa Ü50) war bereits seit mehreren Jahren verbeamtet.

    Die andere Person müsste so um die 35J alt und bereits aus der Probezeit der Lebenszeitverbeamtung heraus gewesen sein.

    Ich habe mich nach knapp 5 Jahren als NRW-Beamter entlassen und kurze Zeit später wieder verbeamten lassen. Mit Blick auf meinen damaligen abgelehnten Versetzungsantrag finde ich witzig, dass die zuständige Personalerin der Bezirksregierung mich sowohl entlassen, als auch später wieder eingestellt hat. Ich habe lediglich zwei sehr kurze Gespräche (Entlassungsantrag ist zu spät bei ihr angekommen; Amtsarztergebnisse kommen bei ihr nicht an) führen müssen. Nach Gründen hat Sie nicht gefragt sondern hat mich lediglich als "Akte" abgearbeitet, was ist so höchst professionell empfand.

    Nun zu deinen Fragen.

    Pension und Nachversicherung

    In NRW zahlt das Land (Arbeitgeber) sowohl den Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil an die Rentenkasse ("Nachversicherung"). Man bekommt vor entgültiger Entlassung dazu ein Informationsschreiben, welches hier wahrscheinlich schon verlinkt wurde. Darin steht auch, dass die Nachversicherung auf Wunsch um maximal zwei Jahre verschoben werden kann. Die Pensionsansprüche gehen dann nicht verloren, wenn man innerhalb dieser zwei Jahre eine neue Beamtenstelle antritt.

    Da NRW kein "Altersgeld" zahlt, erhalten entlassene Beamte durch die Nachversicherung weniger Rentenpunkte, als ein vergleichbarer angestellter Lehrer. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Beamte ein geringeres Brutto als die Angestellten verdienen. (Die Rentenpunktenzahl bzw. die zu erwartene Rente kann man gut mit Rentenpunkterechner bestimmen lassen.)

    Wiederverbeamtung (bei der gleichen Bezirksregierung)

    Kein Problem. Die Entscheidungsträger sind Personaler (genauer: Verwaltungsfachangestelle). Denen sind wir ziemlich egal.

    Der Personalrat bestätigt die Wiederverbeamtung - ob der die Entlassung und die Wiederverbeamtung überhaupt mitbekommt ist fraglich - wohl auch ohne Probleme, wenn keine gravierenden Gründe dagegen sprechen.

    Krankheit als Beamter

    Ich habe schon mitbekommen, dass Beamte aufgrund schwerer Krankheiten entlassen wurden, die meiner Meinung nach eigentlich nur in Dienstunfähigkeit hätten münden müssen. Im einen Fall wurde eine Person aufgrund von extremer Alkoholsucht (sonst nichts vorgefallen) zwei Mal zur Entzugsklinik geschickt und beim dritten Rückfall entlassen. Ein anderer Fall - liegt aktuell bei Gericht - wurde eine Person aufgrund Impfschaden/Corona-Infektion langzeitkrankgeschrieben und irgendwann nach zwei Jahren entlassen. Die Person, war bereits aus der Probezeit raus und hatte auch die viel besungenen 5 Jahre (bei Angestellten sind das 15Jahre) hinter sich. Kurz: Auch ein Beamtenstatus ist keine Vollkasko. Ein Totalverlust deiner Ersparnisse kann dir durch Scheidung, Unfälle und anderen Dingen jederzeit passieren.

    Krankenkasse

    Nach der Entlassung ist man (normalerweise wohl) in der privaten Krankenkasse und gitl dort dann nicht mehr als Beamter. Da die Beihilfe wegfällt, zahlt man dann 100% (anstatt 50%) der Prämien. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, ist die Prämienhöhe der Privaten nicht vom Gehalt abhängig. Ich hätte beispielsweise 2x380Euro zahlen müssen, wenn ich nicht sofort einen sozialversicherten Job angetreten wäre (Ab dem Alter von 50 Jahren muss man jedoch in der Privaten bleiben.). Die Arbeitslosenversicherung/Bürgergeld zahlt die Prämien der Privaten nur bis zum Prämienhöhe der gesetzlichen Krankenkasse. Alles was betragsmäßig darüber geht, muss man dann vom übrigen Sozialgeld finanzieren.

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