? Abschätzung Risiken Antrag auf Entlassung

  • Vielleicht nur als Beispiel. Mir wurde mal eine DU berechnet. Damals hätte ich 100€ im Monat dafür gezahlt (ja kann man absetzen). Die 100€ monatlich ich einen etf gepackt -> 30 Jahre 100.000€.

    Anlage und Versicherung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

    Die DU/BU ist nicht dafür da Kapital aufzubauen, sondern den wirtschaftlichen Totalschaden abzufangen, wenn man dienst/berufsunfähig wird.

    Da kämst du mit den 100000 dann auch nicht weit, selbst wenn du die Zeit gehabt hättest sie per ETF zu erwirtschaften.

  • Ich ziehe den Ausstieg gerade ernsthaft in Erwägung. Hessen zahlt Altersgeld und da kommt mittlerweile schon einiges zusammen.

    Darf ich fragen, was dafür bei dir aktuell der Grund ist?
    Wenn das Problem das Gymnasium ist: Es gibt auch andere Schulformen.

  • @ M1234, kann dich leider nicht zitieren gerade, warum auch immer.

    willst du damit sagen, dass Beamte auf Lebenszeit wegen Krankheit entlassen wurden, statt in die Dienstunfähigkeit und damit in die Zurruhesetzung zu kommen?

    Genau. Die alkgeschädigte Person (etwa Ü50) war bereits seit mehreren Jahren verbeamtet.

    Die andere Person müsste so um die 35J alt und bereits aus der Probezeit der Lebenszeitverbeamtung heraus gewesen sein.

  • Aha, und weswegen wurden die entlassen? Das kann ja nur in Folge von (dienst)vergehen erfolgt sein. Wegen einer Krankheit ist das gar nicht möglich.

    Kenne ich nicht, gibt es also nicht? Korrekt?

    Sprich mal mit den ganzen Obdschlosen und lass dir deren Geschichten erzählen. Du wirst dich wundern, was es nicht alles gibt.

    Die eine Person ist mehrfach Rückfällig und wohl ebenfalls mehrfach alkoholisiert in der Schule erschienen. Ansonsten kein Dienstvergehen.

    Die andere Person war sogar extrem angesehen und hatte verschiedene Fachvorsitze inne.

  • Man kann nicht einfach mal eben so entlassen werden. Wenn die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist, hat man bei festgestellter Dienstunfähigkeit Anspruch auf die Mindestpension. Was soll hier bitte die Rechtsgrundlage sein?

    Klingt mal wieder nach Gerüchteküche.

    Als ob solche Fälle, bei denen es um Existenzen geht, nicht am Ende vor Gericht verhandelt werden würden... Solche spektakulären Urteile willkürlicher Entlassungen von Beamten ohne jegliche Rechtsgrundlage müssten ja dann auch existieren.

  • M1234 meint vermutlich die vorzeitige "Zurruhesetzung". Da "verschwinden" die KuK still aus der Schule und aus dem aktiven Dienst. Die Erkrankung geht die anderen KuK nichts an. Die Mindestpension wird jedoch erst nach 5 Jahren im Beamtenstatus gewährt. Während dieser Zeit ist eine BU durchaus sinnvoll. Im Vertrag muss man darauf achten, dass keine Klausel zur "abstrakten Verweisung" enthalten ist. Sonst muss man fast im Koma liegen, damit die Versicherung zahlt.
    Ich bin nicht sicher, ob bei der Mindestpension eine BU auf die Leistung angerechnet und die Mindestpension gekürzt wird. Bei der Pension ist das bei Renten der Fall.

    Nein. Ich meinte tatsächlich die Entlassung aus dem Beamtentum. Im zweiten Fall wurde der Person durch den Arbeitgeber vorgeworfen, sich während Corona privat nicht angemessen verhalten zu haben und die Dienstunfähigkeit vorsätzlich fahrlässig gewesen sei.

  • Man kann nicht einfach mal eben so entlassen werden. Wenn die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist, hat man bei festgestellter Dienstunfähigkeit Anspruch auf die Mindestpension. Was soll hier bitte die Rechtsgrundlage sein?

    Klingt mal wieder nach Gerüchteküche.

    Als ob solche Fälle, bei denen es um Existenzen geht, nicht am Ende vor Gericht verhandelt werden würden... Solche spektakulären Urteile willkürlicher Entlassungen ohne jegliche Rechtsgrundlage von Beamten würde ich gerne sehen.

    Oben habe ich den Grund angedeutet.

    Das Alkproblem kannst du gerne selbst austesten. Der mir bekannte Rekord liegt bei drei bezahlten Kuren.

  • Dienstherr, nicht Arbeitgeber. Wir sprechen von Beamten.

    vorsätzlich fahrlässig? Das heißt? Grob fahrlässig?

    Jemand, der alkoholkrank ist, sollte dann für dienstunfähig erklärt werden. Wenn man ihm/ihr ein Dienstvergehen vorwirft und die Entlassung angestrebt wird, landet der Fall am Ende vorm Verwaltungsgericht. Es handelt sich um Verwaltungsrecht. Willkürliche Entlassungen sind nicht möglich.

  • Darf ich fragen, was dafür bei dir aktuell der Grund ist?
    Wenn das Problem das Gymnasium ist: Es gibt auch andere Schulformen.

    Die Schwierigkeit ist, dass man ja häufig gar nicht erst wegkommt. Versetzungsanträge werden häufig einer nach dem anderen abgelehnt und einen Anspruch, an einer anderen Schulform tätig zu sein, gibt's ja auch nicht.

  • Hast du die Turbulenzen der Aktienmärkte der letzten Tage verpasst? s3g4 kommt mir eher vor wie ein "Anlageberater", der ständig das Hohelied des Aktieninvests singt. Ich kenne Leute, die hier ihr gesamtes Vermögen verloren haben. Daher ist mir das Mantra dieses Hohelieds durchaus ein "haha" wert. Wunsch :cash:  :dollar: und Wirklichkeit ;(

    Nein, das bin ich nicht. Und Einzelaktien sicherlich auch nicht. ETFs sind aber comom Sense.

    P.S. ich selbst besitze keine Fonds oder ähnliches von Aktienmarkt. Ich habe gerne selbst die Kontrolle über mein Vermögen, nicht über dritte.

  • Dienstherr, nicht Arbeitgeber. Wir sprechen von Beamten.

    vorsätzlich fahrlässig? Das heißt? Grob fahrlässig?

    Jemand, der alkoholkrank ist, sollte dann für dienstunfähig erklärt werden. Wenn man ihm/ihr ein Dienstvergehen vorwirft und die Entlassung angestrebt wird, landet der Fall am Ende vorm Verwaltungsgericht. Es handelt sich um Verwaltungsrecht. Willkürliche Entlassungen sind nicht möglich.

    Grob fahrlässig und vorsätzlich fahrlässig. Mit Vorsatz oder ohne. Die Steigerung davon ist der (reine) Vorsatz. Kauderwelsch aus dem Rechtswesen.

    Grob fahrlässig: Schulschlüssel im Klassenraum auf dem Pult liegen gelassen, welcher dann gestohlen wurde

    Vorsätzlich fahrlässig: gegen Coronaauflagen bewusst verstoßen

    Vorsatz: Auto gegen die Wand fahren, um das Versicherungsgeld zukassieren

    Nun gut. Die Diskussion lenkt vom Erstellerthread ab.

    Da dieser aber keine weitere Richtung der Fragestellung vorgibt, bin ich hier wieder raus.

  • Mein Zeithorizont ist etwas länger. Ich habe auch Nachbarn, die sich die Rente auszahlen ließen, weil die Anlage in Fonds rentabler schien. Sie backen nun kleine Brötchen. Aber wenn du dir so sicher bist, die richtige Anlagestrategie zu haben... mach. Schaun' wir, was Erraticus Trump demnächst aus dem Köfferchen zaubert, um die Weltwirtschaft durcheinander zu wirbeln.

    Keine Fonds, sondern günstige ETF. Ich meine keine aktiven Fonds. Die sind viel zu teuer und schlagen eigentlich nie den Markt. (Siehe Dirk Müller o.ä.)

    Kurzfristige Kursschwankungen sind vollkommen egal, bei einem lange Anlagehorizont.

  • Anlage und Versicherung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

    Die DU/BU ist nicht dafür da Kapital aufzubauen, sondern den wirtschaftlichen Totalschaden abzufangen, wenn man dienst/berufsunfähig wird.

    Da kämst du mit den 100000 dann auch nicht weit, selbst wenn du die Zeit gehabt hättest sie per ETF zu erwirtschaften.

    Mit 1000€ im Monat komme ich auch nicht besonders weit. Die Produkte sind für die Leistung einfach zu teuer.

  • Kenne ich nicht, gibt es also nicht? Korrekt?

    Sprich mal mit den ganzen Obdschlosen und lass dir deren Geschichten erzählen. Du wirst dich wundern, was es nicht alles gibt

    Nö, das ist rechtlich gar nicht möglich im Beamtenverhältnis.

    Die eine Person ist mehrfach Rückfällig und wohl ebenfalls mehrfach alkoholisiert in der Schule erschienen. Ansonsten kein Dienstvergehen.


    Die andere Person war sogar extrem angesehen und hatte verschiedene Fachvorsitze inne

    Also doch Vergehen. Dann ist das ja geklärt.

    Ansehen und fachvorsitze sind völlig egal

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