Beiträge von lerncoachlanger

    Bist du verbeamtet oder angestellt? Bei Angestellten läuft es ja über das Hamburger Modell und da ist man durchgängig krangeschrieben und kann auch mitten in der Stunde sagen, das geht so nicht und wieder gehen (daher muss eigentlich immer jemand doppelt gesteckt sein.

    In SH gilt: Während der Wiedereingliederung ist man durchgängig krankgeschrieben und darf auch nicht beurteilt werden. Eine Unterbrechung der Wiedereingliederung ist nur durch den behandelnden Arzt möglich. Wie die Regelung im akuten Krankheitsfall - wie von Dir beschrieben - ist, geht daraus leider nicht hervor.

    Du musst bei der amtsärztlichen Untersuchung alle Erkrankungen angeben. Das ist unabhängig von der Krankenkasse oder der Beihilfe. Wenn Du etwas verschweigst, später dienstunfähig wirst und es herauskommt, dass die Angaben nicht vollständig waren, kann Dir sogar Betrug unterstellt werden und im schlimmsten Fall müsstest Du die gesamten Bezüge zurückzahlen. Das Risiko sollte man nicht eingehen.

    Du hast nicht geschrieben, bei wem Du die Psychotherapie machst. Aus den Angaben schließe ich aber, dass es sich um einen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung o. ä. handelt. Eine Psychotherapie bei einem Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie könntest Du privat machen, ohne dass ein Arbeitgeber oder die Krankenkasse etwas davon erfährt. Allerdings müsstest Du die Kosten selber tragen. Da Du die Psychotherapie bereits begonnen hast, steht diese Möglichkeit nicht mehr zur Verfügung.

    Wie sich psychische Erkrankungen auf die amtsärztliche Untersuchung auswirken, ist normalerweise eine Einzelfallentscheidung und hängt nicht nur von den medizinischen Befunden ab, sondern auch von der Person des Amtsarztes. Im Notfall könnte man gegen eine Nichtlebenszeitverbeamtung rechtlich vorgehen. Darüber solltest Du Dir aber jetzt noch keine Gedanken machen, sondern erst mal wieder richtig fit werden!

    Alles Gute für Dich :)

    Ich glaube, zu Deinen Fragen gibt es keine allgemeingültige Antwort, weil auch die Bezirksregierung - wie Du schreibst - keine Auskunft dazu gibt. Nachdem, was ich in SH mitbekommen habe, kann eine Versetzung von einem Tag auf den nächsten oder auch nach Monaten erfolgen oder sogar ein Jahr überschreiten. Das kommt immer auf die Umstände an.

    Die Frage der Erkrankung während der Wiedereingliederung solltest Du unbedingt mit Deinen Vorgesetzten klären und Dir das nach Möglichkeit schriftlich geben lassen (also Mail an die Schulleitung und Antwort gut aufheben), damit Du eine rechtssichere Information hast. In der Praxis wird das unterschiedlich gehandhabt - wahrscheinlich wirst Du hier im Forum auch verschiedene Antworten erhalten.

    Eine Diagnose musst Du Deinem Arbeitgeber nicht mitteilen. Wenn er Informationen diesbezüglich haben möchte, muss er den Amtsarzt einschalten. Wenn Du - wie viele andere auch - Dir einen Infekt o. ä. eingefangen hast, spricht natürlich nichts dagegen, wenn Du das kommunizierst. Vielleicht kommt eine gewisse Transparenz sogar positiv an. Wahrscheinlich weiß Deine neue Schule keine Einzelheiten zu Deiner Erkrankung, sondern hat nur den Wiedereingliederungsplan.

    Auf jeden Fall wünsche ich Dir einen erfolgreichen Start in der neuen Schule :top:

    Also, wenn ich das hier so lese, gehört das in professionelle Beratung/Therapie und übersteigt die Möglichkeiten eines Forums.

    Ich würde Dir ebenfalls - wie hier bereits von einigen geschrieben - raten, professionelle Unterstützung aufzusuchen. Damit meine ich z. B. Coaching oder psychologische Beratung. Wenn Du nähere Informationen haben möchtest, schreib gerne eine persönliche Nachricht an mich.

    Ich würde gerne einen Aspekt in die Runde werfen, bei dem ich nicht auf dem aktuellen Stand bin. Vielleicht ist da jemand mehr up to date als ich. Vor vielen Jahren war es zumindest in Schleswig-Holstein so, dass das erste Staatsexamen (heute heißt das Master) nach einigen Jahren verfällt, wenn man das zweite Staatsexamen (also das Referendariat) nicht abgeschlossen hat.

    Es geht bei den Arztechnungen um das Behandlungsdatum. Entweder reichst Du diese ein und erhältst eine Erstattung oder Du bekommst im Folgejahr eine gewisse Beitragsrückerstattung, wenn Du nichts oder nur wenig eingereicht hast. Wenn Du nach deren Erhalt doch noch Rechnungen aus diesem Zeitraum einreichst, wird die Erstattung mit der Beitragsrückerstattung verrechnet. So war es zumindest bei mir, als ich eine ganze Weile nichts eingereicht habe.

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