Wiedereingliederung (an einer neuen Schule)

  • Hallo zusammen,

    ich habe das Forum zum Thema durchsucht, aber leider nur sehr alte oder nicht ganz passende Beiträge gefunden.

    Ich bin seit gut einem Jahr nach einem Dienstunfall erkrankt und war vor gut zwei Wochen (endlich) bei der Amtsärztin. In meinem Fall ist es so, dass laut behandelnder Ärztinnen sowie der Amtsärztin eine Versetzung an eine andere Schule erfolgen und dort die Wiedereingliederung starten soll.

    Hat jemand von euch Erfahrung mit einer Wiedereingliederung an einer neuen Schule?

    Wie lange dauert es, bis man versetzt wird?

    Von der Bezirksregierung erhalte ich leider dazu (und allgemein) keinerlei Auskunft. Sonst wäre natürlich der erste Weg, dort nachzufragen.

    Und was passiert, wenn man während der Wiedereingliederung krank ist? Also mit Zahnschmerzen, Grippe oder ähnlichem. Nicht aufgrund der Krankheit, die zum langen Ausfall geführt hat.

    Muss man dann ab dem ersten Tag zum Arzt gehen und die Diagnose dem Arbeitgeber mitteilen?

    Ich würde mich über Erfahrungen (vielleicht auch über das, was ihr bei KollegInnen mitbekommen habt) freuen.

  • Ich glaube, zu Deinen Fragen gibt es keine allgemeingültige Antwort, weil auch die Bezirksregierung - wie Du schreibst - keine Auskunft dazu gibt. Nachdem, was ich in SH mitbekommen habe, kann eine Versetzung von einem Tag auf den nächsten oder auch nach Monaten erfolgen oder sogar ein Jahr überschreiten. Das kommt immer auf die Umstände an.

    Die Frage der Erkrankung während der Wiedereingliederung solltest Du unbedingt mit Deinen Vorgesetzten klären und Dir das nach Möglichkeit schriftlich geben lassen (also Mail an die Schulleitung und Antwort gut aufheben), damit Du eine rechtssichere Information hast. In der Praxis wird das unterschiedlich gehandhabt - wahrscheinlich wirst Du hier im Forum auch verschiedene Antworten erhalten.

    Eine Diagnose musst Du Deinem Arbeitgeber nicht mitteilen. Wenn er Informationen diesbezüglich haben möchte, muss er den Amtsarzt einschalten. Wenn Du - wie viele andere auch - Dir einen Infekt o. ä. eingefangen hast, spricht natürlich nichts dagegen, wenn Du das kommunizierst. Vielleicht kommt eine gewisse Transparenz sogar positiv an. Wahrscheinlich weiß Deine neue Schule keine Einzelheiten zu Deiner Erkrankung, sondern hat nur den Wiedereingliederungsplan.

    Auf jeden Fall wünsche ich Dir einen erfolgreichen Start in der neuen Schule :top:

  • Bist du verbeamtet oder angestellt? Bei Angestellten läuft es ja über das Hamburger Modell und da ist man durchgängig krangeschrieben und kann auch mitten in der Stunde sagen, das geht so nicht und wieder gehen (daher muss eigentlich immer jemand doppelt gesteckt sein).

  • lerncoachlanger Danke für deine Antwort. Es kann (leider) gut sein, dass eine Wiedereingliederung bei jedem anders läuft. Dein Tipp, direkt schriftlich die SL zu fragen wie ich im Krankheitsfall verfahren soll, werde ich zu gegebener Zeit befolgen.

    Susannea Ich bin verbeamtet (und arbeite in NRW). Daher werde ich nicht mehr krankgeschrieben sein.

    Ich bin auch aktuell (seit Monaten) nur noch krankgeschrieben, da ich auf die Versetzung warten muss.

  • Bist du verbeamtet oder angestellt? Bei Angestellten läuft es ja über das Hamburger Modell und da ist man durchgängig krangeschrieben und kann auch mitten in der Stunde sagen, das geht so nicht und wieder gehen (daher muss eigentlich immer jemand doppelt gesteckt sein.

    In SH gilt: Während der Wiedereingliederung ist man durchgängig krankgeschrieben und darf auch nicht beurteilt werden. Eine Unterbrechung der Wiedereingliederung ist nur durch den behandelnden Arzt möglich. Wie die Regelung im akuten Krankheitsfall - wie von Dir beschrieben - ist, geht daraus leider nicht hervor.

  • Über die Dauer wird dir wohl niemand Auskunft erteilen können. Die BezReg muss eine aufnehmende Schule finden, kann aber auch weiterhin in das Verfahren intervenieren, trotz des AA Gutachtens, auch da ist wieder Geduld gefragt (dein Rechtsbeistand kann aber bestimmt etwas „Nachdruck“ verleihen…)

    Sobald du eine Schule zugeteilt bekommen hast würde ich das Gespräch mit der Schulleitung suchen. Mit Sicherheit können solche Dinge dort auch Erwähnung finden und ein Vorgehen besprochen werden. Ich würde mir keine Sorgen über anderweitige Erkrankungen machen, diese sind komplett „normal“ und „okay“, sofern sie nicht wochenlang dauern, aber dann kann der HA von der Schweigepflicht entbunden werden, um über das „akute Krankheitsbild“ zu informieren.

  • Wenn du verbeamtet bist, giltst du ab der Wiedereingliederung als gesund. Meist wieder deine Stundenzahl gemäss Plan abgesenkt. Wie ist das bei dir empfohlen worden und wurde es zur Genehmigung vorgelegt? Meist wird ja die Wiedereingliederung empfohlen, die dann dein Arzt / Facharzt ausgestaltet.

  • Ich danke allen für die Antworten!

    @Opellaner Ich hatte mit meiner behandeln den Therapeutin im Vorhinein besprochen, wie eine Wiedereingliederung ablaufen könnte bzw was für mich wichtig wäre. Die Amtsärztin hat sich dies notiert und meine Vorschläge als angemessen empfunden. Die Wiedereingleiderung wird in meinem Fall aufgrund der längeren Krankheit mehrere Monate lang dauern. Ich fange mit weniger Stunden an (etwa einer halben Stelle entsprechend) und werde dann stufenweise erhöhen, bis ich wieder bei einem vollem Stundendeputat angekommen bin. Dies soll so zumindest im amtsärztlichen Gutachten stehen. Vermutlich hält sich die Bezirksregierung daran, aber man weiß ja nie.

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