Beiträge von grungy

    Vorteile würde dies deiner Schule eher nicht bringen, denn du besetzt weiterhin die jetzige Planstelle.

    Abordnungen passieren ja oft, um beispielsweise Unterrichtsbedarfe zu decken.

    Eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung geschieht meist unter einer Voraussetzung, beispielsweise wird jemand für eine Wiedereingliederung abgeordnet. Ist die Wiedereingliederung erfolgreich, dann wird auch versetzt. Salopp könnte man sagen, dass die neue Schule die Möglichkeit hat sich den Kandidaten/die Kandidatin „anzuschauen“ und ein Bild macht, wie eine „kleine Probezeit“.

    Nur insofern, als dass bei uns Lehrern, die einkommensmäßig immer noch zu den oberen 20% (A12) bzw. 10% (A13Z) der abhängig Beschäftigten zählen, die Gehaltshöhe nicht das große Problem ist, sondern die Arbeitsbedingungen.


    Und ja, ich weiß, dass es bei der TVL um die Angestellten geht und nicht die Beamten... Die Besoldungsstufen dienen nur der Veranschaulichung.

    Da stimme ich vollkommen zu, die Frage bleibt dann aber trotzdem, warum der Tvöd signifikante Erhöhungen zu verzeichnen hat, die bei uns wohl kaum mehr zu erwarten sind oder anders:

    Wenn der öffentliche Dienst um Beschäftigte buhlt, wie will er verhindern, dass man seine Einstellung nicht vom Tarifvertrag abhängig macht?

    Für uns Lehrkräfte bestimmt sekundär, aber in anderen Bereichen bestimmt nicht unwichtig.

    Will die Diskussion hier aber nicht ins „Hätte, wennse, würdste“ treiben.

    Jetzt mal fernab von den aktuellen Entwicklungen (die ja dem „Theater“ einer Tarifverhandlung folgen), habt ihr nicht das Gefühl, dass sich unsere Interessenvertretungen, mit ihren sachlichen Forderungen, verzockt haben?

    Ich habe den Eindruck, dass man einfach (vollkommen realitätsfern) 18% mehr Gehalt, 4000€ Inflationsausgleich, Stufenerhöhung um 250€ hätte fordern sollen….

    Sag mal, bist du /ist Kollege A schon jetzt krankgeschrieben und dies so lange, dass eine Wiedereingliederung geplant ist?
    In deinem Versetzungsthread sprichst du nicht davon.
    Du planst doch nicht etwa, eine mögliche Krankheit (ich spreche nicht ab, dass es dir nicht gut geht, aber ist sogar eine langfristige Krankschreibung erfolgt?) so lange hinzuziehen, um über die Wiedereingliederung etwas zu erwirken? (So quasi als Deutung aus Chemikus' Beitrag (im anderen Thread)?

    Nein, deine Recherche zu einem anderen Thema hat nichts mit dem Fallbeispiel zutun!

    Im Zweifelsfall ab zum Amtsarzt und den die Dienstfähigkeit überprüfen lassen.

    Ja, das würde ich auch sagen, aber die Frage, die ich mir Stelle, sollte etwas tiefer gehen:

    Nehmen wir an: Kollege A tritt die Wiedereingliederung an, da nach langer Erkrankung und Fehlzeiten die Bez.Reg.-Druck macht und der Kollege gerne auch wieder einsteigen möchte (eigentlich aber nicht an dieser Schulform, da diese zur Erkrankung beigetragen hat)

    Fachärztlich werden Rahmenbedingungen formuliert, die an der Schule aber nicht zu erfüllen sind, sagen wir mal aus organisatorischen oder curricularen Gründen.

    Nun wird dieser Kollege wieder krank.


    Meine Fragestellung geht nun eher dahin, ob die Wiedereingliederung gescheitert ist (Folge AA etc pp) oder die Rahmenbedingungen durch den Dienstherren nicht adäquat waren, die Wiedereingliederung also eh kaum Erfolg haben konnte und daher eine erneute Eingliederung, unter Erfüllung der Rahmenbedingungen, die fachärztlich festgelegt worden sind, erfolgt?


    Ein etwas größeres Planspiel, aber vllt hat jemand ja Erhellendes zu berichten…

    Das habe ich auch gestern den Personaler meines Vertrauens gefragt.
    Für Angestellte (!) gilt: Tja, dann ist man halt weiter krankgeschrieben. Man kann es später wieder versuchen, genauso wie der Arzt aber auch von einem Tag auf den anderen einen gesund schreiben könnte.
    Es ist aber halt Privatwirtschaft mit Angestelltenverhältnis.

    Mh, okay und für Beamte?

    Ich meine, wenn man es so oder so drauf anlegen würde, dann könnte man ja sehr langer immer wieder in die Eingliederung starten, Aber vermutlich folgen ja Konsequenzen der Behörde, beispielsweise Amtsarzt oder wird dann erneut der Rahmen der Eingliederung geprüft?

    Diese „steile These“ habe ich nicht aufgestellt, sondern Ärzte.

    Alle beteiligen Parteien(bis auf die Bez. Reg.) sind der Meinung, dass der ärztlichen Meinung Folge zu leisten sei/ist, daher unterstützt beispielsweise auch die Gewerkschaft die juristische Intervention. PR und SBV sind ebenfalls der Meinung, dass der ärztlichen Meinung folge zu leisten sei (natürlich auch in Hinblick, dass man eventuelle Alternativen ausloten solle)

    Danke für die zahlreichen Meldungen:


    - der Schulformwechsel ist, laut ärztlicher Stellungnahme, der „gamechanger“, um dauerhaft dienstfähig zu belieben

    - sowohl pr als auch schwebi sind im Boot, leider ist der pr wenig hilfreich gewesen, aber das wäre ein eigenes Thema…

    - mein SL würde mich sofort gehen lassen, da ihm die Problematik einleuchtet, allerdings tut die Dezernentin alles, damit ich nicht wechseln kann, warum Ist mir leider auch nicht klar…


    Daher strebe ich den juristischen Weg an

    Bei mir geht es um gesundheitliche Gründe, die von der BezReg immer wieder nicht anerkannt werden…(Fürsorgepflicht und so…)

    Daher möchte ich nun den Weg über einen Anwalt gehen.

    Liebes Forum,


    ich frage mich, ob schon jemand von Euch eine Versetzung über juristischen Beistand/Klage erwirkt hat?

    Wenn ja, dann wäre ich bezüglich Erfahrungen dankbar!


    (NRW/Gy•Ge)

    Ich stelle mal eine Frage, hoffe sie ist noch nicht gestellt worden, Dr. Google konnte leider nicht helfen.

    Unser derzeitiger Tarifvertrag (NRW) ist bis zum 30.9. gültig, wann beginnen denn die Verhandlungen über den neuen Vertrag? Gibt es da überhaupt schon ein Termin?

    Hallo,


    also wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann ist die Maßgabe für bzw. gegen eine Verbeamtung, ob du das Pensionsalter erreichen kannst (mit deiner Erkrankung).

    „Meine“ Amtsärztin hat damals zu mir gesagt, dass es relativ schwierig ist jemanden abzulehnen (wichtig: hier nur für den Schulbereich), da dann klar sein muss, dass jemand vorab dienstunfähig wird.


    LG

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

    Bei mir geht es tatsächlich darum, dass die Dienstfähigkeit erhalten bleibt, aber sich das Dezernat „wehrt“ mich gehen zu lassen. Ein entsprechender Rechtsstreit läuft schon und hoffe, dass die Gleichstellung da hilft…

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