Hallo,
ist hier jemand in der Gruppe, der weiß ob man mit einem Unterrichtsfach in NRW Referendariat machen darf?
Viele Grüße,
Katharina
Hallo,
ist hier jemand in der Gruppe, der weiß ob man mit einem Unterrichtsfach in NRW Referendariat machen darf?
Viele Grüße,
Katharina
es geht um die Planstelle NACH dem Referendariat. Also für die feste Stelle.
Das Referendariat ist nicht auf Probe, sondern auf Widerruf.
Zur Frage: ich habe große Zweifel, dass eine Anrechnung erfolgen könnte. Definitiv nicht für die Erasmuszeit.
Danke für die Rückmeldung, weißt du, ob man der Referendariat auf Widerruf des Beamtenverhältnis eine Altersgrenze gib?
Wie sieht, dass denn im Referendariat aus? Darf man mit jedem alter das Referendariat machen?
Viele Grüße,
Katharina
Nein, das habe ich hier gefunden &15 Absatz 2 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…J&det_id=365458
Aber das beziehte sich wohl auf die Beamtung auf Probe
Hallo,
danke für die Rückmeldung. Es geht sowohl um das Refrendariat und die Verbeamtung nach dem Referedariat.
Das habe ich im Internet diesbezüglich gefunden.
Weitere Details:
NRW:
In NRW ist die Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung generell auf 42 Jahre festgelegt.
Schwerbehinderung:
Für schwerbehinderte Personen und ihnen gleichgestellte Personen gilt eine Ausnahmeregelung, die die Altersgrenze auf 45 Jahre anhebt.
Beamtenverhältnis auf Widerruf:
Die Verbeamtung auf Widerruf ist eine vorübergehende Ernennung, die oft im Rahmen des Vorbereitungsdienstes erfolgt.
Ausnahmen:
Neben der Ausnahmeregelung für schwerbehinderte Personen gibt es weitere Ausnahmen, beispielsweise für die tatsächliche Kinderbetreuung oder Pflege naher Angehöriger, die die Altersgrenze um bis zu sechs Jahre erhöhen können.
Wichtiger Hinweis:
Die genauen Bestimmungen zur Höchstaltersgrenze und den Ausnahmen können sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden. Es ist ratsam, die jeweiligen Landesgesetze und -verordnungen zu prüfen.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…J&det_id=365458
Hier steht unter&15 Absatz 2 (der Teilnahme an Maßnahmen im Sinne des § 34 Absatz 2 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW vom 10. Januar 2012 (GV. NRW. S. 2, ber. S. 92) in der jeweils geltenden Fassung)
Hallo,
während meines Studiums war ich beurlaubt (zwei Auslandssemester/Erasmus) und (vier Semester krankheitsbedingt). Ist es möglich, dass sich die Höchstaltersgrenze für den Eintritt ins Referendariat um diese Zeit verschiebt. Die Höchstaltersgrenze kann, um drei Jahre verschoben werden.
Viele Grüße,
Katharina
Hallo,
ich habe in Hessen Lehramt an Förderschulen mit einem Unterrichtsfach studiert und würde gern mein Referendariat in Nrw machen.
Dort studiert man, soweit ich weiß aber zwei Unterrichtsfächer, kann es sein, dass ich deswegen kein Referendariat in NRW machen darf?
Viele Grüße,
Katharina
Hallo,
ich habe in Hessen Lehramt an Förderschulen noch mit einem Unterrichtsfach studiert und gerne würde ich Referendariat in NRW machen.
Dort studiert man , soweit ich weiß zwei Fächer. Ist es dann überhaupt möglich Referendariat in NRW zu machen?
Würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Viele Grüße,
Katharina
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