Das BEM-Gespräch ist eine Schutzmaßnahme für den Arbeitnehmer. Davor brauchst du keine Angst zu haben. Du kannst auch ein Mitglied des Bezirkspersonalrats oder die Schwerbehindertenvertretung mit dazu bitten.
Du musst das BEM-Gespräch nicht annehmen. Dann kann allerdings eine amtsärztliche Überprüfung der Dienstfähigkeit eingeleitet werden.
NRW:
Falls du verbeamtet bist, müssen und werden nur längere Krankheitszeiten an die Bezirksregierung gemeldet. Wenn du also jetzt nicht gerade am Stück wochenlang krank warst, dann ist das ziemlich sicher nicht passiert. Die Zeitüberwachung, ob ein BEM-Angebot nötig ist, findet bei gestückelten Krankschreibungszeiträumen in der Regel an der Schule statt.
Ich würde mir da jetzt keine Sorgen machen. Selbst wenn ein BEM-Angebot kommt, ist das nichts schlimmes.
Vielen Dank für deine Antwort und die Info zu NRW - die ist in der Tat sehr interessant für mich und erleichtert mich nun doch ein großes Stück! Ich bin tatsächlich verbeamtet und dabei aber nicht wochenlang am Stück krankgeschrieben gewesen (mal zwei, mal eine usw.). Diese Regelung würde vielleicht erklären, warum ich bisher nur von einem Fall gehört habe, bei dem an unserer Schule ein BEM-Gespräch geführt wurde (nach mehrwöchiger Erkrankung am Stück), obwohl wir sehr hohe Fehlzeiten im Kollegium haben, aber halt oft durch die 2 oder 3 Tage, in denen kein Attest vorgelegt werden muss.