Liebe Forumsmitglieder,
vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen. Ich werde zum Sommer auf meinen eigenen Wunsch hin endlich versetzt, an eine Schule einer anderen Schulform bei einer anderen Bezirskregierung, aber im gleichen Bundesland (NRW). Die Lage an meiner aktuellen Schule ist sehr belastend, so dass ich immer mal wieder gefehlt habe (die Situation an der Schule und sich daraus ergebende gesundheitliche Probleme waren auch ein Argument für die Versetzung), dazu kamen dann im Winter eine Grippe mit etwas längerer Krankschreibung. Ich habe nun gehört, dass einem ab Fehlzeiten, die sich auf 6 Wochen innerhalb eines Jahres summieren, ein BEM-Gespräch angeboten wird. Ich komme knapp an diese 30 Fehltage heran, was sehr untypisch für mich und mir unangenehm ist - an keiner anderen Arbeitsstelle habe ich solche Fehlzeiten erreicht. Ich gehe davon aus, dass sich das mit der Versetzung wieder ändern wird.
So wie ich es verstanden habe, melden die Schulen die Fehlzeiten an die Bezirksregierung, welche dann ab einer gewissen Anzahl zu einem BEM Gespräch einlädt / ein solches anregt. Nun frage ich mich, ob die "angesammelten Fehlzeiten" von der alten Schule und alten Bezirksregierung an die neue Bezirksregierung weitergeleitet und somit übernommen werden. Ich habe Sorge, dass ich dann bei Fehlzeiten, die nach meiner Versetzung entstehen, sehr schnell über diese 6 Wochen / 30 Tagesfrist komme und meine neue Schulleitung dann praktisch sofort aufgefordert wird, ein BEM Gespräch mit mir zu führen. Weiß jemand, ob Fehlzeiten beim Wechsel der Bezirksregierung tatsächlich weitergeleitet und übernommen werden?
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.