Nein, es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass hier deutliche Fallstricke für die verantwortliche Lehrkraft liegen
Nein.
Hier ist schon mehrfach der Hinweis gekommen, dass die Nutzung des Privatkontos illegal bzw. kriminell sind. Daher meine von dir zitierte Aussage.
Sissymaus: bzgl. Zinserträge hatte ich mich schon mal geäußert. Kann man ja ausrechen, wenn es in einem relevanten Bereich liegt.
Bzgl. "Es ist nicht explizit erlaubt, also ist es verboten." Kann man so sehen, aber muss man nicht so sehen. Wenn das Ministerium es verbieten wollte, würden sie es tun.
Wenn man eine fixe Lösung haben will, dann muss sie von oben kommen. Dann darf auch nicht im Schulgesetz stehen "Schulträger können einrichten", sondern "Schulträger richten ein".
Und solange das nicht der Fall ist, rege ich mich nicht drüber auf, wenn mein Schulträger mir sagt: "Ne, können wir nicht machen."
Wenn sich andere darüber aufregen wollen - gerne. Ich bin da ganz entspannt. Warum auch nicht.
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Das wäre doch mal ein Gesprächsteinstieg für SL mit 🥚🥚
Das "unter keinen Umständen geht" wäre eine .... Lüge. Solange es nicht explizit vorgeschrieben ist, dass es unter keinen Umständen geht.