Beiträge von kleiner gruener frosch

    Einiges wurde hier genannt und ignoriert. Die Folgen für dein Privatleben können erheblich sein

    ignoriert, weil nicht relevant. Aus meiner Sicht.(Warum, dass wiederhole ich jetzt hier nicht. Das wurde bereits oft genug geschrieben. )


    Gingergirl: wie Pepe schrieb, der Schulträger will es nicht. Muss er ja auch nicht. Wir sind und bleiben aber im Gespräch.

    Warum nicht. Was juckt mich das.

    (Einmal abgesehen davon, dass das Nutzen eines brachliegenden Kontos für mich jetzt nicht wirklich ein Eindringen der Schule in mein Privatleben ist.)


    Aber ich weiß, dass du das nicht willst. Ist auch okay.

    Du solltest nur damit leben, dass andere nicht so denken wie du.

    Es ist aber passiert, weil jemand eben eine Sache nicht bedacht oder falsch eingeschätzt hat. Eine Sache, an die man nicht denkt, und — plumps — stürzt das Kartenhaus ein.


    Warum sollte man dich den Ärger antun?

    ;)


    a) Man MUSS natürlich die Sache bedenken. Aber das ist doch normal.

    b) Ärger. Sehe ich nicht?

    c) Warum sollte man sich den Ärger antun? => Warum nutze ich das brachliegende Privatkonto? Will ich jetzt nicht wiederholen. Meine Antwort findest du hier im Thread.

    "Oh, das ist mir ga nicht aufgefallen. Jetzt hatte ich mich mal vorbereitet, ..."

    Das ist irgendwie ein Punkt.


    Du kannst der Schülerin nicht nachweisen, dass sie wirklich geschummelt hat. Denn sie hätte ja wirklich mal gelern haben können.


    Du kannst der Schülerin auch nicht nachweisen, dass sie im vollen Bewusstsein einen Spiker mitgenommen hat. Denn der ist von dir.


    Eine Lösung habe ich leider nicht, denn jeden Variante ist angreifbar. *hm*

    Das ist einfach Quatsch. Einzelne Tage gehen meistens sehr wohl, sei es über Sonderurlaub oder Stundenverschiebung bzw. mit KuK abgesprochene Vertretung. Wir haben ständig solche Fälle, in der Praxis findet sich oft ein Weg.

    Wie man hier leider oft genug liest: das geht bei dir. Das geht auch bei mir. Das geht auch bei vielen anderen. Aber es lässt sich nicht ein genereller Anspruch für alle Schulen daraus ableiten.

    Nein. Dafür bekommst du sicher nicht A14. Auch nicht dafür, dass du außerhalb der rechtlichen Grundlagen handelst. Ein Privatkonto ist nun mal in den Gesetzen nicht vorgesehen.


    Du hast eine Fürsorgepflicht für deine Mitarbeiterinnen, durchaus, das bedeutet auch, dass du dich gelegentlich mal mal vor sie stellen musst. Sehr wohl.


    So löblich die Intention ist, so krude ist dann auch die Umsetzung.


    Rechtlich sicher Verantwortung übernehmen könnte eine Schulleiterin, indem sie keine Fahrten genehmigt, wenn die Zahlungsabwicklung nicht sicher gestellt ist.

    Interessant, dass du einen 11 Monate alten und 34 Seiten zurückliegenden Beitrag rauskramst.


    Deine Argumentation scheitert aber weiterhin an einer Stelle: ich handele nicht außerhalb der gesetzlichen Grundlagen. Das Vorgehen ist nicht verboten. Und wenn es dem Ministerium wichtig wäre, dass ich als Schulleiter nicht so agiere, dann würden sie es verbieten.

    Man sollte aber sorgfältig vorgehen. (Sowas wie mit dem Paypal-Konto vor einigen Tagen hier im Thread sollte z.B. nicht passieren.)


    Du kannst es aber gerne so sehen, dass es unsicher ist und du es nicht empfehlen willst. Und es auch nicht machst. Alles gut.

    Man würde sich (wenn man das Einsetzen von Alltagshelfern für den Unterricht mal weiterdenkt) aber ins eigene Fleisch schneiden.


    Wenn die Person sich dann reinklagt, hat sie große Chancen dafür. Der ehemalige Alltagshelfer würde dann vom Schulamt an meiner Schule fest eingesetzt werden. Dann hätten wir eine Stelle mehr an unserer Schule ... und meinst du nicht, dass das Schulamt ganz schnell damit wäre, dann einen Lehrer woanders hin abzuordnen. Und das wäre nicht der ehemalige Alltagshelfer. (Ja, der ehemalige Alltagshelfer muss nicht schlecht sein. Aber wenn ich die Wahl zwischen einem ausgebildeten Lehrer oder einem reingeklagten Alltagshelfer hätte, fällt die Entscheidung mit Sicherheit leicht.)


    Daher - so flexibel ich bei vielen Sachen bin ... dabei wäre ich vorsichtig.


    (Aber ich sehe diesen Thread nicht nur als Sammlung für mich an, sondern als generellen Ideenlieferant. Wenn jemand anders da entspannter ist: gerne.)

    Tatsächlich sollte man aber jeder Schule mindestens vier davon zur Verfügung stellen. Damit könnte man dann schon einiges stemmen.

    Wäre schön, aber entsprechende Versorgungsplanungen gibt es nicht, oder?

    Nach meinem Kenntnisstand darf man die auch nur ausschreiben / einstellen, wenn vorher eine Lehrerstellen-Ausschreibung leergelaufen ist.


    Aber im Endeffekt ist das Stichwort: "keinen eigenständigen Unterricht" ... also auch keine externe Differenzierung, kein Förderunterricht alleine. Ich nehme mal an, dass man sie auch nicht in der OGS-Hausaufgabenbetreuung anstatt einem Lehrer einsetzen darf. Oder?


    Also würden sie im Fall einer knappen Unterrichtsversorgung nichts retten.

    Nein, es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass hier deutliche Fallstricke für die verantwortliche Lehrkraft liegen

    Nein.

    Hier ist schon mehrfach der Hinweis gekommen, dass die Nutzung des Privatkontos illegal bzw. kriminell sind. Daher meine von dir zitierte Aussage.


    Sissymaus: bzgl. Zinserträge hatte ich mich schon mal geäußert. Kann man ja ausrechen, wenn es in einem relevanten Bereich liegt.

    Bzgl. "Es ist nicht explizit erlaubt, also ist es verboten." Kann man so sehen, aber muss man nicht so sehen. Wenn das Ministerium es verbieten wollte, würden sie es tun.

    Wenn man eine fixe Lösung haben will, dann muss sie von oben kommen. Dann darf auch nicht im Schulgesetz stehen "Schulträger können einrichten", sondern "Schulträger richten ein".


    Und solange das nicht der Fall ist, rege ich mich nicht drüber auf, wenn mein Schulträger mir sagt: "Ne, können wir nicht machen."

    Wenn sich andere darüber aufregen wollen - gerne. Ich bin da ganz entspannt. Warum auch nicht.



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    Das wäre doch mal ein Gesprächsteinstieg für SL mit 🥚🥚

    Das "unter keinen Umständen geht" wäre eine .... Lüge. Solange es nicht explizit vorgeschrieben ist, dass es unter keinen Umständen geht.

    Ich orientiere mich an Fakten. Ich finde in der Gleichung nicht statt. Mein Einstellung ist da nicht relevant. Bisher habe ich dich so verstanden, dass ihr ein Konto benötigt, um u. a. Klassenfahrten zu organisieren. Geld einsammeln, überweisen. Solche Sache. Wenn das nicht so ist, wenn ihr kein Konto braucht, dann brauchen wir dein Beispiel nicht zu besprechen.

    Okay, hier die Fakten:

    • Wir brauchen ein Konto für die Klassenfahrt-Gelder.
    • Dieses Konto kann ein Konto vom Schulträger sein.
    • Dieses Konto kann auch ein Privatkonto sein. (Wobei man dann natürlich sorgfältig sein sollte.)

    Ergo: wir nutzen mein Privatkonto. Und bleiben weiter im Gespräch mit dem Schulträger, um Alternativen anzugehen.


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    Btw:

    Echtes Gespräch mit dem Schulträger.

    Schulleiter "Wir brauchen ein Konto."


    Stadt: "Wie machen Sie das bisher?"


    Schulleiter: "Mit einem privaten Konto von mir. Das geht. Aber ich möchte gerne eine Alternative haben, die unabhängig von mir ist und auf die z.B. auch die Sekretärin oder wer anders Zugriff haben kann."


    Stadt: "Das können wir leider so nicht einrichten. Aber lass uns beim nächsten Treffen mal drüber sprechen, was für Möglichkeiten es da gibt."

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    Edit: es ist natürlich kein Zitat von O. Meier gewesen, sondern eine Übertragung seines Beispiels.

    Du sagst es - ihr seid nicht dabei.


    Dass du meine Aussagen dazu nicht nachvollziehen kannst, liegt vielleicht an deiner Grundeinstellung dazu.

    Wenn es nicht möglich wäre, die Tatsache zu benennen, dass ihr ohne Konto z. B. keine Klassenfahrten durchführen könnt, stelle ich mir das Gespräch in der Sache schwierig vor.

    Diese Aussage mag deine Einstellung zu der Sache sein. ich würde niemals mit so einer unsachlichen und nicht korrekten Drohung in ein Gespräch gehen. Da geht es auch nicht um Schuldgefühle oder so. Aber die Drohung gehört da nicht hin. Weil sie sachlich nicht stimmt.



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    Das ist doch gar nicht relevant. Dass du keine Absichten hast, dich rechtswidrig zu bereichern dürfen die Eltern voraussetzen, machen wir hier auch.

    Für dich nicht. Es wurde mehrmals hier im Thread erwähnt, dass das auch der Fall sein könne und von Seiten der Eltern demnach Misstrauen angebracht wäre.

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    Das Privatkonto braucht ihr, ein Dienstkonto braucht ihr nicht, das hättet ihr lediglich gerne. Mir sind da die Maßstäbe etwas verschoben.

    Für dich. ist auch okay. Du musst nicht dein Privatkonto nutzen, wenn du es nicht willst. Ich greife auf ein brachliegendes Konto zurück, weil es für mich kein Problem ist.

    Das klingt, als ob "die Stadt" eine Person wäre, zu der man ganz lieb sein und nachgeben muss, damit sie nicht böse auf einen ist. Finde ich alles andere als sachlich.

    Nein. "Die Stadt" sind die verantwortlichen Personen aber auch die sonstigen Kontaktpersonen in der Verwaltung, mit denen mal als Schulleiter agiert. Es ist ein Geben und Nehmen, um immer das Beste für die Schule zu erreichen. Und wenn "die Stadt" und "die Schulleitung" auf Augenhöhe agieren, lässt sich eine Menge erreichen. Eine ganze Menge.


    Das hat nichts mit "lieb sein" und "Nachgeben" zu tun. Eher mit Diplomatie.

    ...

    Und was du am Interagieren mit der Stadt nicht sachlich findest, verstehe ich nicht. Aber egal.

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