Ich finde es gerade sehr faszinierend, wie manche sich so einiges zurechtlegen
Sorry, ich lege mir da gar nichts zurecht.
darfst auf solche Aussagen also gerne verzichten.
Danke.
Ich finde es gerade sehr faszinierend, wie manche sich so einiges zurechtlegen
Sorry, ich lege mir da gar nichts zurecht.
darfst auf solche Aussagen also gerne verzichten.
Danke.
Quittengelee, ich hatte mich auf das obere Zitat bezogen. Da steht es anders.
Bzgl. des "im Zweifel zugunsten" gebe ich dir recht, wäre auch mein Stil. Nur weiß ich nicht, ob das dann irgendwelche negativen Konsequenzen haben kann, wenn Mehrarbeit abgerechnet wird, die es gar nciht gab. Konsequenzen für mich (*schulterzuck*) und für den Kollegen (wäre nicht schön).
Danke für euren Input dazu - ich rufe aber auch mal das LBV an.
Ja, wenn du so abrechnen willst (und darfst), meinetwegen.
Ich finde es ... grenzwertig und a,...
Aber du hast doch oben selbst geschrieben, dass es in den Ferien nicht abgerechnet wird.
In der Pfingstwoche werden die 2 regelmäßigen Montagsvertretungen nicht bezahlt. also keine Bezahlung einer 14-Stundenwoche, sondern nur wenn es immer passt.
Und bzgl. "willst oder darfst" ... deswegen meine Frage in diesem Thread, wie ich es abrechnen darf / muss. Ich bin mir da unsicher.
Mal ein Gedankenspiel, sehr vereinfacht. Angenommen, die Lehrkraft arbeitet regulär Mo, Di und Mi ihre 12 Stunden und am Do ihre beiden Stunden Mehrarbeit.
Hm, da die Lehrkraft seit dem 1. Schultag die Mehrarbeit hat (weil wir unterbesetzt sind und ich so auf die notwendigen Stunden kommen kann), kann ich nicht wirklich zuordnen, welche Tage / Stunden "regulär" und welche "Vertretung" sind. ![]()
sag ich ja, aber nur die jeweiligen Stunden.
In der Pfingstwoche werden die 2 regelmäßigen Montagsvertretungen nicht bezahlt. also keine Bezahlung einer 14-Stundenwoche, sondern nur wenn es immer passt.
also "selber Satz" meinte ich: wie jede einzelne Stunde bis zur Erreichung der VZ-Stelle
Okay, dann hatte ich dich falsch verstanden.
Hm, wenn der Teilzeit-Kollege in der Pfingstwoche (bzw. in den Osterferien) nur 12 Stunden bezahlt bekommt, dann gilt das natürlich auch bei Krankheit.
ei einer hier und da Vertretung bekommen die TZ-Kräfte die jeweiligen Stunden mit dem selben Satz.
Nein. Teilzeitkräfte bekommen jede Stunde Mehrarbeit anteilig als Erhöhung bezahlt. Da trägt man (weil Teilzeitkraft) im Mehrarbeitsbogen "A" ein, nicht wie bei einer Vollzeitkraft ein "V".mehrarbeit.png
Da muss man auch zwischen Teilzeit und Vollzeit unterscheiden.
Teilzeitkräfte bekommem mehr für die Mehrarbeit. da das lbv einfach ihre Teilzeit für die jeweilige Vertretung rechnerisch anpasst. Sprich: aus lbv-Sicht wechselt die 12-Studnen-Kraft während der Vertretung auf eine 14-Stunden-Teilzeit.
Vollzeitkräfte bekommen nur den normalen Vertretungsstunden-Satz.
(Wobei mir auch neu wäre, dass die Mehrarbeitssätze bei irgendwem höher als die normalen Stundensätze sind.)
kl. gr. frosch
Hm, es ist eigentlich nur "intern", aber die Mehrarbeit wird wie eine Deputatsanpassung angerechnet.
Deswegen frage ich mich das ja.
Ist es eine ganz normale Mehrarbeit, die dann nicht wie geplant stattfindet ==> sie wird nicht bezahlt.
Ist es eine Deputatsanpassung, auch wenn diese nicht per Teilzeitantrag formal durchgeführt wird ==> Die beiden Stunden werden auch bezahlt, wenn der Lehrer krank ist und sie nicht geben kann.
Ich würde ihm das Bezahlen auch gönnen, aber es muss ja schon im Sinne des LBV sein. (Hm, da könnte ich morgen einmal anrufen. Die wissen das vielleicht.)
*kopfkratz*
Nehmen wir mal folgende Situation an.
Ein Kollege ist in Elternzeit, vertritt sich aber mit 12 Stunden.
Da dringender Bedarf ist, hat er das letzte Halbjahr über 2 Stunden dauerhafte, angeordnete Mehrarbeit pro Woche gemacht. Im Stundenplan stand er also mit 14 Stunden statt nur mit 12. Bezahlt wurden demnach immer 12 Stunden pro Woche plus die Mehrarbeit von 2 Stunden (die ich die nächsten Tage fertig mache).
Wenn der Kollege aber in einer Woche fehlt und dadurch noch nicht einmal auf die 12 Stunden kommt (was ja okay ist) ...
... wird doch die Mehrarbeit auch nicht angerechnet. Sie wurde ja nicht gemacht. Für die Wochen, in denen er krank ist, trage ich also keine Mehrarbeit ein.
Oder ist es etwas anderes bei Teilzeitkräften, wenn diese mit angeordneter dauerhafter Mehrarbeit ihre Stundenzahl der Teilzeit erhöhen?
ich hoffe, ich konnte meine Frage verständlich erklären. ![]()
Das sind die Mehrarbeitsstunden, .... ähm, also die Stunden, die man mehr arbeitet.
Da bin ich Perfektionist. Doofe Pläne kommen mir nicht in den Tüte, das bin ich meinen Kolleginnen schuldig. (Einzig Ausnahme ... mein Plan ist halt so, wie er ist. Aber das ist auch egal.) Aber das Weizenbier kommt gleich noch, vielleicht geht es damit leichter.
<Mod-Modus>
Hallo, danke dass du es direkt schreibst, dass du nicht schreibberechtigt bist.
Ich lasse den Thread aber zum Mitlesen offen.
Ansonsten: deine Frau kann sich hier gerne anmelden.
Grüße,
kl. gr. frosch, Moderator
Außerdem habe ich heute jede Menge vorgezogener Frühblüher (Narzissen, Tulpen, Hyazinthen, Traubenhyazinthen) gekauft, die ich morgen in mein letztes Jahr neu angelegtes Blumenbeet pflanzen werde, damit dort direkt und bunt der Frühling einziehen kann zusammen mit den steigenden Temperaturen.
Das beruhigt. Ich sehe mich gerade in dem Blumenbeet sitzen und mich entspannen. Jetzt kann ich weiterarbeiten. Danke.
Nein, keine Sorge. Das war im Halbjahr.
Genauer gesagt: gute 220 Stunden im 2. Halbjahr vom letzten Schuljahr.
F**K
Bevor einer fragt, ich sitze am Stundenplan. Könnt ihr mir bitte irgendwas Schönes erzählen.
Diesmal waren meine von Oktober und November bereits dabei. Ich finde in diesem Schuljahr läuft die Merarbeitsbezahlung deutlich schneller, als vorher.
Ja. Angekündigt war sie für später. (Januar / Februar) Was mich auch gewundert hat: das LBV hat mich nur am Telefon gefragt, ob die Zahl stimmt. Ich sagte "Ja". und die dreistellige Stundenzahl wurde durchgewunken.
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