Beiträge von kleiner gruener frosch

    In NRW ist das nicht rechtswidrig.

    Einziger Punkt: du darfst als Lehrer nicht nach Freiplätzen fragen. Wenn sie so angeboten werden, ist von Seiten des Ministeriums / der BezReg alles okay. Die BezReg schreibt es diese Option sogar in die Reisekosten-Abrechnung mit rein. Als Hinweis für die Abrechnung.

    Also: keine eigene Interpretation der Rechtslage auf eigenes Risiko. In NRW.

    Ich dachte, der Thread wäre aktueller. Aber egal. ;)

    Junge Lehrkräfte müssen sich kuriosem Ritual unterziehen – Arbeitsrechtler: „Da greif ich mir an den Kopf“

    Zitat


    Umso wichtiger wäre, dass die jeweilige Schulleitung den merkwürdigen Brauch von vornherein unterbindet. Auch im eigenen Interesse, denn: „Wenn eine Schulleitung so etwas nur duldet, macht sie sich nicht zwingend strafbar. Aber es ist eine Verletzung der Dienstpflicht und kann unter Umständen disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen”, sagt Fachanwalt Michael Fuhlrott.

    Naja, aber wenn die explizit dort ja abgefragt worden sind, dann fragt man doch nach, ob sie bekannt sind.

    Siehe Beitrag 66und 68 von mir.

    Es ging vieles schief und der Vater wird sich wahrscheinlich Zeit seines Lebens in den Hintern beißen, dass er da nichts gesagt hat - (wie ich vermute: im Glauben, dass es bekannt sei. Ein anderer Grund fällt mir bei aller Kreativität nicht ein.)

    Ich denke auch, dass seine Anzeige gegen die Lehrerinnen nur ein "Schuldigen suchen" aus Selbstfrust ist. Im Sinne: Irgendwer muss schuld sein - ich (also der Vater) bin es aber nicht. Klar hätte ich was sagen können, aber warum wussten die Lehrerinnen es nicht? Die sollen ihre Arbeit mal richtig machen ..... Anzeige ist raus."

    Aber unabhängig davon hat das Gericht auf Faktenlage geurteilt ... nach einem Quasi-Geständnis:

    Zitat von 4teachers


    Der Vorsitzende Richter gab den Lehrerinnen den Hinweis, so die „Rheinische Post“, dass sie mit ihren Einlassungen ein Geständnis abgelegt hätten – womöglich ohne es zu ahnen. Beide hatten eingeräumt, keine schriftlichen Abfragen getätigt und somit nicht sorgfaltspflichtgemäß gehandelt zu haben.

    StilleMitleserin:

    Die Betroffene Lehrerin hat selbst ausgesagt, das sie nicht von der Klassenlehrerin informiert worden wäre.

    Daher gehe ich davon aus, dass es Usus ist, dass die Klassenlehrer der Schule über chronische Krankheiten informiert sind.

    Aber ja, dass der Vater sich bei und nach dem Elternabend nicht geäußert hat, ist verwunderlich. Vielleicht vor dem Hintergrund "Krankheit ist ja bekannt. "

    Bzgl. Deiner Aussage mit der Akte: und das genau ist der springende Punkt, der der Lehrerin vorgeworfen wird. Sie hätte sich informieren müssen; hat aber scheinbar nicht in der Akte nachgeschaut. (Auch wenn es - siehe weiter oben - nur ein kleines Rädchen in der ganzen Geschichte gewesen ist.)

    bzgl. Verantwortung der Eltern:

    - Klar wäre es schön gewesen, wenn sie es nochmal gesagt hätten.

    "Nochmal", weil die Infos zur Krankheit in der Schule generell scheinbar schon bekannt waren ... wenn ich es richtig verstanden habe.

    Die Eltern hatten die Schule also bereits informiert und gingen daher wohl (berechtigterweise) davon aus, dass die Begleiter der Fahrt ebenfalls informiert wären.

    [Ich bin gerade unterwegs, schaue aber nachher mal nach, wo ich das gelesen hatte.]

    Ok, dann ganz direkt: Haben die Eltern im Gerichtsverfahren nachweisen können, dass sie die beteiligten Lehrkräfte auf die Krankheit ihrer Tochter aufmerksam gemacht haben?


    Wenn nein, trifft sie wohl eine Mitschuld.

    - Ich kann deine Aussage nachvollziehen.

    - Ich habe weiter oben ja auch schon geschrieben, dass das Ergebnis die Konsequenz aus vielen kleinen Fehlern war, die in der Regel für sich nicht kritisch waren ... u.a. auch dass die Eltern nichts von sich aus gesagt haben.

    Fakt ist jedoch, dass die Organisatoren der Fahrt die rechtliche Pflicht hatten, sich entsprechend zu informieren (siehe den Beitrag von Germanist). Die Eltern haben nicht die rechtliche Pflicht, die Lehrer zu informieren. Höchstens die moralische.

    Sprich: moralisch gesehen haben die Eltern definitiv eine Mitschuld.

    Rechtlich gesehen haben sie keine Mitschuld.

    Ich bin z.B. verwundert darüber, dass ihr Vorerkrankungen überhaupt abfragt. Ok, ich unterrichte ausschließlich in der Sek. 2, aber bei uns wurden Vorerkrankungen noch nie abgefragt. Warum auch? Steht ja nirgendwo in einer Verordnung, dass man dies tun muss

    Bei Diabetis geht es nicht um eine "Vorerkrankung", sondern um eine aktuelle Erkrankung zur Zeit der Klassenfahrt.

    Nein. Du kannst sie nicht verbieten.

    Verbieten kannst du nur die Nutzung (bzw. die Ablenkung) im Unterricht und natürlich das datenschutz-technisch kritische Abhören.

    Aber das Tragen und Mitbringen einer Smartwatch kannst du nicht verbieten.

    Oder ... kannst du schon. Aber sobald ein Elternteil sagt "Verbieten sie, was sie wollen - mein Kind nimmt eine Smartwatch mit" musst du als Lehrerin / musst du als Schulleiter zurückrudern.

    Nachtrag: ich musste bei den Berichten zu der Klassenfahrt an eine Dokumentations-Serie denken, die ich mal gesehen habe. Da ging es um große technische Katastrophen und Unfälle (wie z.B. das ICE-Unglück in Eschede) und auch um die Frage: "Wo hätte man es verhindert können - wo liegt die Ursache für die Katastrophe.)

    Quintessenz in fast jeder dieser Folgen: Katastrophen haben nicht einen Auslöser, sondern sind oft die Folge einer Ansammlung von Fehlern / Zufällen / Ursachen. Jeder einzelne dieser Fehler / Zufälle / Ursachen hätte nicht zur Katastrophe geführt ... die Katastrophe entstand durch die Kumulation von allen Fehlern / Zufällen / Ursachen, auch wenn einzelne Teile mehr Auswirkungen haben, als andere.

    So ist es auch hier, aus meiner Sicht. (Vielleicht versteht ihr, was ich meine.)

    Ich glaube, dass dort so ziemlich alles schief gelaufen ist, was in dem fall schief laufen konnte (wenn ich es richtig durchschaue):

    Vorab:

    • - es wurde nicht in den Unterlagen zur Klasse nachgeschaut, was die Kinder für Krankheiten hatten
      • vielleicht stand da auch gar nichts
    • - es wurde nicht schriftlich vor der Fahrt abgefragt, was für Krankheiten (wie Diabetis) die Kinder haben
      • wie der WDR heute sagte: die Regelung dazu ist schwammig, aber nach 20 Jahren Erfahrung als Begleiter im Ferienlager ist mir der entsprechende "Seuchenzettel" bei der Elterninfo eine Routinebfrage
    • Es wirkt fast so, als ob die Klasse mit Lehrpersonen unterwegs war, die sie nicht kennen. (Gab es dazu Infos?) Als Klassenlehrerin oder vertraute Lehrerin dürfte Diabetes bei einer Schülerin wohl bekannt sein.
    • Die ELTERN haben die Lehrer scheinbar auch nicht schriftlich informiert.
      • Bei allem Respekt vor den trauernden Eltern, aber wenn ich ein Kind mit Diabetes hätte, würde da mein nicht vorhandenes Helikopter-Eltern-Gen einsetzen und ICH hätte den Lehrern eine schriftliche Info inkl. Telefonnummer etc. mitgegeben.

    Auf der Fahrt:

    • Das man auf einer Klassenfahrt (wie auch in der Schule) Bauchschmerzen auch erst einmal weniger beachtet, ist fast normal. Vielleicht nciht gut, aber normal. Aber wenn das Kind schon länger Bauchschmerzen hat, müsste man reagieren.
    • Man lässt ein Kind aber nicht "tagelang" mit Bauchschmerzen kämpfen und reagiert nicht. Auch unabhängig von der Vorerkrankung müssten da die Alarmglocken schrillen.
    • Der zitierte Anruf der Eltern - oberste Prämisse für die Eltern sollte sein: wenn sie während der Fahrt irgendwas von der Fahrt hören und das klären wollen, melden sie sich bei den Lehrern. Entweder direkt (wenn eine Nummer bekannt ist ... Erreichbarkeit der Lehrperson sollte bei einer Klassenfahrt zwingend gegeben sein) oder in der oben von K_19 geschilderten Telefon-Situation: Anruf bei der Tochter, Frage: sind die Lehrer in der Nähe, holt sie mir mal ans Telefon, damit ein Erwachsener vor Ort ist. Danke.
    • Die Reaktion der Lehrer aufgrund des Anrufs: der erste "man hat mir auf die Füße getreten"- Impuls des Lehrpersonals ist schon denkbar. Aber dafür ist man Profi, nimmt das Telefon, meldet sich, sagt "Bin vor Ort bei Ihrer Tochter, gibt es irgendwas, was ich wissen muss". ... So sollte es sein, dass das im Stress einer Klassenfahrt mal nicht so ist, ist nachvollziehbar aber nicht richtig.

    Quintessenz für mich: es ist definitv richtig, dass die Lehrer die rechtliche Verantwortung haben. Sie haben (im Stress) eine Menge falsch gemacht.

    Aber wenn ich höre, dass der Vater sinngemäß der Presse sagt "viel kann ich nicht tun, aber evtl. ändert sich in Zukunft was, damit das nicht wieder passiert" ... fände ich ein wenig Einsicht in das eigene Fehlverhalten sinnvoll. Denn auch wenn der Hauptfehler bei den Lehrern liegt, man hätte den Tod des Mädchens an vielen Stellen durch einen besseren Informationsaustausch und Kommunikation verhindern können. Nicht nur als anwesender Lehrer.


    ---

    P.S.: im WDR 2 sagten sie übrigens heute morgen im Radio, dass "der Fall in vielen Lehrerforen in Deutschland diskutiert würde." Hallo, WDR 2.

    Wobei man sie auch vorab nicht zu ernst nehmen muss.

    Wer in den Monaten vor der QA opperativ durchdreht und alle möglichen Konzepte überarbeitet, überreagiert.

    Was gut ist, bekommt entsprechende Rückmeldung. Was nicht gut ist, bekommt Beratung. (Hier wird die weitere Schulentwicklung mit Blick auf die QA-Ergebnisse vom Schulamt sehr engmaschig betreut.)

    Alles gut - nur nicht zu viel Nervösität und Arbeitseifer vorweg. Neben dem normalen Ablauf und Arbeiten.

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