Beiträge von kleiner gruener frosch

    nd für die Forenteilnehmer, welche alles was hier geschrieben wird direkt auf sich selbst beziehen:

    Wenn du deine Beiträge nicht generell meinst, solltest du das auch so schreiben und nicht pauschal schreiben "If you pay peanuts, you get monkeys. "

    So solltest du dich nicht wundern, wenn man eine pauschale Aussage auch auf sich selbst bezieht. *kopfschüttel*

    (Aber im letzten Beitrag ist dir das Einschränken gelungen. ;) )

    Zur Sache. ;)

    (1) Schulleiterinnen, Schulleiter und Lehrkräfte an Ersatzschulen bedürfen einer Unterrichtsgenehmigung des für Bildung zuständigen Ministeriums.

    (2) Die Lehrkräfte sollen eine wissenschaftliche Ausbildung nachweisen, die hinter der Ausbildung der Lehrkräfte an entsprechenden öffentlichen Schulen nicht zurücksteht. In Ausnahmefällen kann auf diese Voraussetzung verzichtet werden, wenn die für die vorgesehene Beschäftigung erforderlichen Fähigkeiten durch sonstige Leistungen nachgewiesen werden.

    (3) Die Genehmigung kann versagt, zurückgenommen oder widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht erfüllt sind oder wenn Tatsachen vorliegen, die bei öffentlichen Schulen einer Einstellung entgegenstehen oder eine Beendigung des Dienstverhältnisses rechtfertigen würden.

    (4) Lehrkräfte, die mindestens ein Jahr der vorgeschriebenen Probezeit im öffentlichen Schuldienst abgeleistet haben, können bis zu zehn Jahren unter Fortfall der Dienstbezüge für eine Tätigkeit an Ersatzschulen in Schleswig-Holstein aus ihrem Beamtenverhältnis beurlaubt werden. Für andere Fälle der Beurlaubung bleibt § 68 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes unberührt.

    (5) Für die Tätigkeit an Förderzentren in freier Trägerschaft können Lehrkräfte unter Fortzahlung der Dienstbezüge beurlaubt werden, wenn zur Deckung des Unterrichtsbedarfs anstelle der Schule in freier Trägerschaft eine entsprechende öffentliche Schule errichtet oder wesentlich erweitert werden müsste.

    Ich würde es dir ja wünschen. Aber da steht, dass die Unterrichtsgenehmigung nach diesem Paragraphen für die Ersatzschulen gilt. Ich wäre da weiterhin skeptisch, dass du mit dieser Ersatzprüfung unbefristet in den Landesdienst wechseln kannst.

    Kann nicht schlafen ;) und habe das hier gefunden.

    Auf schulgenau ausgeschriebene Lehrerstellen (unbefristete Einstellungen) können sich nur Personen bewerben, die über eine Staatsprüfung (Lehramt) mit den in der Ausschreibung benannten Fächern oder Fachrichtungen oder über einen gleichwertigen Abschluss verfügen. Berücksichtigt werden nur Bewerbungen mit vollständigen Bewerbungsunterlagen. Ausgenommen davon sind Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die sich im Prüfungshalbjahr befinden und bei deren Bewerbungsunterlagen aufgrund eines späteren Prüfungstermins nur noch das Zeugnis über die bestandene Staatsprüfung fehlt. Liegt auch bis zum Auswahlgespräch kein Zeugnis über die bestandene Staatsprüfung vor, können diese Bewerberinnen und Bewerber nur nachrangig zu Bewerberinnen und Bewerbern mit vollständigen Unterlagen für die Stellenbesetzung ausgewählt werden. In ein nachrangiges Auswahlverfahren werden die Bewerberinnen und Bewerber auf Grundlage ihrer bisher erbrachten Leistungen (Note des 1. Staatsexamens bzw. Master of Education sowie Leistungen im Vorbereitungsdienst) einbezogen. Das Einstellungsangebot für eine unbefristete Einstellung erfolgt in diesen Fällen vorbehaltlich des Bestehens der Staatsprüfung.

    Demnach würde ich sagen: ohne das 2. Staatsexamen hast du keine Chance, unbefristet in den öffentlichen Schuldienst zu wechseln.

    Ein Quereinstieg etc. kommt ja auch nicht in Betracht.

    Der einzige Weg, den ich sehe: mach das Referendariat, dann hast du das 2. Staatsexamen. Wie dann Vorerfahrungen angerechnet werden, kann ich aber nicht sagen.

    Aktuell bin ich seit fast 9 Jahren an einer freien Schule unbefristet angestellt und auf hausinternem Vertrag auf Stufe 6 von 9.

    Wie sind meine Aussichten, wenn ich in den öffentlichen Bereich wechlse?

    Ich frage mich gerade, ob du überhaupt unbefristet innden öffentlichen Bereich wechseln kannst.

    Du kannst dich ohne abgeschlossene Ausbildung wahrscheinlich auf Vertretungsstellen bewerben. Aber nicht auf unbefristete Stellen. *kopfkratz*

    Ich bin jetzt neugierig und schaue mir morgen mal die Einstellungsbedingungen für SH an. Aber erstens bin ich skeptisch, zweitens würde ich beim zuständigen Schulamt bzw. dem zuständigen Personalrat nachfragen.

    An großen Gymnasien (Größenordnung 100 Kollegen und 1500 Schüler) ist der Profillierungsdrang mancher Schulleiter ganz deutlich spürbar. Die Stellen werden oft politisch gesehen und als Sprungbrett verwendet.

    Möchte ich nicht ausschließen - aber beide Beiträge, auf die ich mich weiter oben bedankt habe, waren in der Allgemeinheit der Aussage ... unangemessen und wird vielen engagierten Schulleitungen nicht gerecht.

    Arbeitszeiterfassung einführen und der Streit hat ein Ende. Der Dienstherr stiehlt sich bislang aus der Verantwortung für eine gerechte Verteilung von Arbeit. Dann zerfleischen sich die Kollegen gegenseitig. Wird so schnell leider nicht passieren, da bestimmt mehr Kollegen zu viel als zu wenig arbeiten. Wäre das anders, wäre die Arbeitszeiterfassung längst da …

    Womit wir wieder bei dem Thema sind: wie erfasst man die Arbeitszeit gerecht - wobei die Betonung auf "gerecht" liegt.

    Der eine korrigiert langsamer, der andere schneller. Der eine arbeitet pingelig an einem Arbeitsblatt, der andere schreibt mit Word die Aufgabenstellung auf ein Blatt und gut ist's.

    Im Endeffekt ist state mit seiner Korrektur schneller als einer, der 5 Stunden an einer Arbeit sitzt. (Was möglicherweise überflüssig ist. Möglicherweise.) Arbeitet der letztere Kollege jetzt mehr, weil er "übergründlich" ist? Oder arbeitet state mehr, weil er in der Zeit, in der sein Kollege eine Arbeit korrigiert, die ganze Klasse korriegiert? Und wird der dann dafür bestraft (bzw. der andere wegen seiner Mehrarbeit) belohnt?

    Ich finde das mit der Erfassung bei Lehrern wirklich schwierig - auch wenn es sicherlich für viele eine Hilfe wäre.

    Er sagt doch aber, er hat gar keine Erfahrung, sondern war nur schon mal 2. Kraft, also gar nicht als Schwimmlehrer da (solche 2. Kräfte haben wir übrigens gar nicht, die Erzieher bringen und holen die Kinder und beaufsichtigen beim Umziehen).

    Darauf bezog sich dein "Dreiste Behauptung" in deinem Beitrag aber ursprünglich nicht. Das bezog sich eher auf den folgenden Satz mit der Abrechnung der Schwimmgruppen. (siehe das Zitat von mir) Der Nachsatz "wenn du nur 2. Kraft warst" fehlte ursprünglich.

    Aber praktischerweise hast du deinen Beitrag ja korrigiert.

    Das finde ich schon wieder eine dreiste Behauptung.

    Wir bekommen pro Schwimmgruppe eine Unterrichtsstunde abgerechnet, inzwischen noch zwei Fahrtstunden dazu.

    Nein, das keine "dreiste Behauptung", sondern die Erfahrung von Tom123. Deckt sich auch mit meiner Erfahrung (wobei es bei uns ca. 45 Minuten Unterricht sind). Wenn das bei dir anders ist, mag das ja sein.

    Ich möchte trotzdem nicht mit unseren Schwimmlehrkräften tauschen. Die Verantwortung, die die dort haben, ist immens. Da ziehe ich meinen Hut vor.

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