Beiträge von kleiner gruener frosch
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ein Streik betrifft im Dienstleistungsbereich zwangsläufig auch Unbeteiligte, deren Unzufriedenheit wiederum ja gerade Druck auf den AG ausüben kann und soll
Ich würde "auch" durch "überwiegend" ersetzen. Bei einem Lehrerstreik sogar durch "ausschließlich".
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Was genau soll eine Lehrkraft tun, um nur den Dienstherren zu schädigen?
Gut erkannt.
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Ein Streit, der ausschließlich (erstmal) den Arbeitgeber schädigt, funktioniert vielleicht in der Industrie, aber sonst nirgends.
Richtig.
Aber sollte ein Streik nicht den Arbeitgeber direkt schädigen / unter Druck setzen? Was haben die unbeteiligten Mitmenschen damit zu tun?
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dann will ich mal sehen, wie die Gesellschaft das durchhält.
Und dann wird der Arbeitgeber geschädigt? Oder eher "die Gesellschaft", aber nicht der Arbeitgeber. ... Ich frage für einen Freund.
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Wenn die Gewerkschaften wirklich ihre Mitglieder vertreten würden, dürften sie wegen des Abstandsgebots nicht unter 25% bei einer Laufzeit von 2 Jahren aus den Verhandlungen raus gehen. Genau in dem Maße ist nämlich das Bürgergeld gestiegen.
Hey, da ist er ja.
Feldscher war aber leider schneller. -
Von daher würde ich mal auf eine Forderung der Gewerkschaften warten, die die oberen Gehaltsgruppen NICHT berücksichtigt, dafür die unteren umso mehr (10%, mindestens aber 500 Euro mehr bedeutet, dass auch die Gutverdiener mindestens 500 Euro mehr bekommen, ggf. sogar noch mehr - warum?
*auf den post mit dem Abstandsgebot wart*

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Wo? Wo? Wo?
Wobei hier ja schon mal jemand im Forum schrieb, dass sich ein Jobrad nicht lohne.
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1800 € in Kürze 120 pro Monat?
Vielleicht investiere ich das dann doch Anfang des Jahres in ein ebike. Ein Großteil des Bikes kann ich dann über die Sonderzahlung abstrampeln.
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Ich genieße nur gerade eure Empathie
Empathie? Hier im Forum? Kann nicht sein. Die ist inbden Nutzungsbedingungen verboten.

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*riechsalz für Pepe rüberreich*
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Jetzt hast du Plattyplus seinen Satz mit dem "Abstandsgebot" vorweg genommen. Das wollte er bestimmt schreiben.

Aber die Gewerkschafts-Verhandler scheinen soweit zufrieden zu sein.
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Sagt ihr mir Bescheid, wenn ich den Debeka-Thread ausgliedern soll? Und nennt mir bitte auch einen Threadtitel - ich habe mit Krankenversicherungen zum Glück keine Erfahrung.
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Mit nochmal 4 Stunden am Nachmittag ergeben sich da ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten 🙃 kann ich nur empfehlen
PN? Das führt hier zu weit.

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Nein ein muss ist das nicht. Ich muss auch 2 Tage Unterrichtsfrei haben, weil ich diese Tage an eine Behörde abgeordnet bin.
Aber wenn ich es richtig verstehe, bist du damit keine 17-Stunden-Teilzeitkraft, sondern eine teilabgeordnete Kraft. Oder?
Das ist in dem Moment imho was anders und sinnvoll. Ich war mal mit 14 Stunden an die Uni abgeordnet. Aus unterrichtspraktischen Gründen und da ich als Konrektor bzw. Schulleiter mir immer den schlechtesten Stundenplan gegeben habe, hatte ich keinen freien Tag. Weil unpraktisch.
Unser Stundenplaner ist aber auch super. Ich hatte auch mit vollen 24 oder 26 Stunden einen Tag ohne Unterricht. Ich bin da nicht der einzige.
Gerne. Wenn du mich fragst und es möglich ist, schaffe ich das auch.

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Das wäre nicht klug, sondern dumm.
Weil die "Wenn möglich sollen bei einer Stundenzahl von weniger als 6 Stunden vier freie Tage, von weniger als 11 Stunden drei freie Tage, von weniger als 16 Stunden zwei freie Tage und von weniger als 21 Stunden ein freier Tag gewährt werden."-Regelung als fixe Regelung nicht wirklich sinnvoll ist. "Wenn möglich" - gerne.
Du kennst mich, ich wäre der erste, der das einrichten würde. Aber eine fixe Regelung ... wäre ungeschickt.
...Besonders in der Grundschule.
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Bei 17 Stunden hat man aber mindestens 2 Tage keinen Unterricht. Ich habe aktuell 20 Unterrichts Stunden und bin auch nur 3 Tage in der Schule.
Vielleicht ist das in Hessen anders, aber in NRW ist es kein Muss. Man versucht Tage als Stundenplaner ein oder zwei freie Tage einzurichten, wenn möglich. Aber eine explizite Pflicht dazu gibt es zumindest in NRW nicht.
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