Ich kann mir aktuell nicht vorstellen, dass eine Schulleitung eigenmächtig einen kommissarischen Konrektor bestellt.
Entweder hat sie es eigenmächtig gemacht: dann bekommst du zwar ggf. Ermäßigungsstunden aus dem Schulleitungspott und auch Aufgaben übertragen. Aber du bist trotzdem kein kommissarischer Konrektor --> Dann sollte es sich auch nicht auf die Probezeit anrechnen lassen.
Oder es ist eine offizielle Ernennung zum kommissarischen Konrektor. Dann bekommst du eine entsprechende Info vom Schulamt. Und dann sollte es sich auf die Probezeit anrechnen lassen.
Ich treffe morgen meine Schulrätin (auch BezReg DT). Soll ich sie mal fragen?