Hm, zumindest für NRW keine ich keine "dienst- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen", die das öffentlich machen der Stundenpläne verlangen.
(Disclaimer: ich halte es für selbstverständlich, dass die Pläne bekannt sein können. Unser hängt immer ausgedruckt im Kopierraum und die Kolleginnen bekommen ihn auch im A3-Format. Aber rechtlich festgelegt ist da nichts.)