Beiträge von kleiner gruener frosch

    Tendenziell gar nicht.

    Bei uns hat sich bisher gezeigt, dass alle geimpften Kinder an den Pool-Testungen weiter teilnehmen. Ich nehme an, dass sie das auch weiterhin machen werden. Die Tests bekommen sie ja.

    Die genesenen Kinder (i.S.des MSB) halten wir eh fest. Aber auch da (siehe oben): die nehmen alle wie selbstverständlich parallel an einem Schnelltest teil.

    Also: wir teilen demnächst jede Woche an jedes Kind 3 Tests aus und gut ists. Ein Schulkonferenzbeschluss zum Testen vor dem Unterricht liegt auch noch nicht vor. Ob wir den wollen, weiß ich auch noch nicht. Ich vertraue unseren Eltern 100%ig.

    ---

    Generell wurde uns gesagt: entweder bekommen wir den Impfstatus genannt oder man bekommt Tests und muss die Bescheinigung vom Ministerium unterschreiben.

    Auf dem Genesennachweis steht aber drauf, dass er eben erst ab dem 29. Tag gültig ist.

    Dann beschwer dich bitte beim Schulministerium NRW. Die schreiben es auch so.

    Zitat

    (2) Genesene Schülerinnen und Schüler

    Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit.

    Darauf bezog ich mich.

    Wie gesagt: Jabla bezog sich auf die von Pepe geschilderte Situation. Daher hatte ich zur Klarstellung das Wort "freitesten" benutzt und entsprechend definiert. Wobei der Gebrauch des "=" an dieser Stelle auch nicht korrekt war. Ich weiß.

    (Spielt aber auch keine Rolle, ob du das anders siehst. Ich weiß, du willst darauf hinaus, dass ich das von mir beschrieben kein Freitesten ist. Und ich habe dir gesagt, dass ich das weiß. Also: alles okay. *schulterzuck*)

    Bzgl. "Genesen":
    laut der SchAusnahmV ist ein Genesener, eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist. Wenn du positiv warst und dann im Anschluss einen negativen Test hast, zählst du als Genesen.

    Und als Genesen nimmst du 8 Wochen nicht am Pooltest teit.

    Meine Kuh ist weg. Hat die einer gesehen? Gestern Abend stand sie noch bei uns vorm Haus.

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    Susannea, deswegen fragte ich zurück (und benutzte auch das Wort "freitesten")

    Bei Pepe ging es darum, dass Kinder in der Schule positiv getestet sind, dann im Testzentrum aber negativ und dann wieder zurück zur Schule gehen. DAS ist aber kein "Freitesten" gewesen. Das war nur die Kontrolltestung, die dann negativ war. D.h. weiter Teilnahme am Pooltest in der Grundschule. Jabla benutzte den "Freitesten"-Begriff aber in dem Zusammenhang.

    Freitesten heißt (wie du schreibst) nach 7 Tagen Isolation (bzw. nach 5 in Quarantäne). Nach dem Freitesten aus der Isolation zählt man als genesen und macht 8 Wochen (in NRW) den Pooltest nicht mit.

    Effi, an der Grundschule stimmt das mit den Lolli-Tests. Aber die Genesenen dürfen (müssen?, ich müsste nachschauen - unsere machen das von sich aus) dabei parallel einen Schnelltest machen.

    Jabla ist aber am Gymnasium, wo es in NRW nur Schnelltests gibt. Daher meine Frage. Denn die Schnelltests dürften sie dort ja auf jeden Fall mitmachen.

    Nach einer Infektion "freigetestete" SuS SOLLEN(!) sich in der Schule einen Monat lang nicht mehr testen. Grund: es gab mehrfach die von pepe beschriebene Situation.

    Meinst du: nach einem positiven Schnelltest in der Schule und Freitestung = nicht Bestätigung im Testzentrum wären sie beim Testen raus? Das stimmt nicht, denn sie zählen dann nicht als positiv.

    Das Nicht-Testen im Pooltest bezieht sich nur auf Kinder, die in Isolation waren, weil sie krank waren.


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    Nachtrag: ich habe gerade mal in der Corona-Betreuungsverordnung nachgeschaut. Da steht wirklich nichts davon, dass sich genesene parallel per Schnelltest testen lassen sollen. Aber in der wöchentlichen Cosmo-Abfrage für die Grundschulen wird explizit gefragt, wie viele Kinder in der Woche einen Schnelltest statt einem Pooltest gemacht haben. Daher: möglich ist es.

    Bzgl. der "Layer 8"-Aussage: das finde ich nicht so unverschämt. Bzw. falsch. Denn so doof das klingt, aber in der Schule sitzt der Fehler oft zwischen Tastatur und Stuhl. Oft sind es reine Bedienfehler, die einem versierten User nicht passieren würden. (Was aber auch nicht schlimm ist: man muss ja nicht automatisch ein versierter User sein. Ein weniger fauler IT-Mensch würde da Hilfestellungen anbieten.)

    Bzgl. "Einfache Aufgabenstellungen" - versteh mich nicht falsch, aber ich verstehe auch nicht immer, was du mit deinen Beiträgen hier meinst. Die sind manchmal etwas .... unübersichtlich formuliert.

    Bzgl. "Das wäre nicht seine Aufgabe": da würde zumindest eine feste Aufgabenverteilung (die von Schulleitung, dir und dem Dienstleister erstellt wird) helfen. Ich denke aber mal, dass es die gibt. (Frage dabei: saß dabei auch der Dienstleister mit im Boot? Hat der IT-Mensch vielleicht von seinem Arbeitgeber eine andere Aufgabenliste bekommen?)

    Ich gebe zu - ich muss grinsen. "Layer 8, Fehler 40" hat was von "La vache qui rit" von Kling und dem Känguru.

    (Und selbstkritisch muss ich sagen, dass ich auch nur dank calmac drauf kam. Obwohl ich mal die "Layer" gelernt habe. Damals. Also: 1 Punkt fürs Känguru.)

    kl. gr. Känguru

    P.S.: Susannea, der Experte verarscht euch übrigens. Wenn er diese Abkürzung kennt, kann er bestimmt mehr, als er tut. Er ist nur faul. Nicht unfähig.

    ich denke mal, dass so ziemlich jeder hier diesen Gag in den letzten 2 Tagen schon bei Facebook oder Whatsapp gesehen hat. Trotzdem

    Liebe Querdenker,

    lasst euch wegen der Orkan-Warnungen bloß nichts einreden!

    Die Meteorologen wollen sich nur wichtig machen und euch in euren Häusern einsperren! Wetterprognosen waren in der Vergangenheit mehrfach unzuverlässig und daher solltet ihr auch die aktuellen Warnungen nicht zu Ernst nehmen.

    Es ist euer gutes Recht, auch bei Sturm und Wetter in den Wald zu gehen! Lasst euch das auf keinen Fall verbieten - fordert es ein!

    Trefft euch spontan zu Spaziergängen - frische Luft tut gut!

    Der Anteil an Intensivpatienten, die wegen "Orkan" beatmet werden müssen, ist verschwindend gering. Was soll also die ganze Orkan-Panik? Es sind schließlich noch Betten frei auf der ITS... Diejenigen, die Versterben, sind am Ende meist gar nicht an "Orkan" gestorben, sondern wurden von herabfallenden Ästen und herumfliegenden Gegenständen erschlagen. Die Lügenpresse versucht zwanghaft, da einen Zusammenhang herzustellen, der überhaupt nicht erwiesen ist! Womöglich wären die Äste ohnehin heruntergefallen, weil sie schon alt waren.

    In den letzten Jahrzehnten kam es zu keiner Übersterblichkeit, die auf "Orkan" zurückzuführen ist. Alles ist also reine Panikmache!

    Vor allem: Es ist überhaupt nicht nachgewiesen, dass es Orkane überhaupt gibt. Niemand weiß, wie genau die Windmessanlagen arbeiten, möglicherweise ist die Windgeschwindigkeit viel niedriger als es uns der System-Wetterdienst erzählt. Wahrscheinlich handelt es sich dabei nur um gewöhnliche Stürme, wie sie immer wieder auftreten! Wacht endlich auf!!!

    Die ganze Orkan-Lüge ist ein Konstrukt der Dachziegel-Industrie, die euch auf Geheiß von Jeff Bezos bei der Reparatur eures Dachs das Haus verwanzt, falls ihr das mit Alexa noch nicht selbst gemacht habt!

    Nieder mit der Orkan-Diktatur!!! Raus an die Luft mit euch !

    Geklaut & für gut befunden

    Bleibt gesund![Blockierte Grafik: https://static.xx.fbcdn.net/images/emoji.php/v9/tb0/1.5/16/1f609.png]

    weil ich gerade aus dem Kopfschütteln nicht mehr herauskomme:

    Ging mir ähnlich, als ich die Mail bekam.

    Ich bin fassungslos und frage mich, ob man hier remonstrieren könnte, wenn ein Kind tatsächlich auf diesem Wege fast unmittelbar nach einem positiven Schultest wieder im Klassenraum sitzt. Würde aber vermutlich nichts bringen, es ist Durchseuchung angesagt.

    Wahrscheinlich nicht. Vielleicht weiß WillG das. Aber ich hatte mal überlegt, im Herbst gegen die Aufhebung der Maskenpflicht zu remonstrieren. Nach Rücksprache mit dem Schulamt habe ich es gelassen, weil mir gesagt wurde, dass man gegen die Corona-Betreuungsverordnung etc. nicht remonstrieren könne. Da ginge nur eine "Normenkontroll-Klage" (?) oder so ähnlich. ich denke, dass ist hier genauso.

    Aber - zum Kotzen ist es.

    Nicht wirklich, oder? Ist doch genau falschrum.

    Schnelltests zeigen doch oft bei Geimpften nicht mehr an.

    Das hatte ich mir auch gedacht. Steht aber in der im vorherigen Beitrag verlinkten Datei vom Gesundheitsministerium so drin.

    Ich habe mich da auch gefragt, welche Experten denn da sitzen, die nicht wissen, dass Schnelltests bei Geimpften mit einer Omikron-Infektion eher selten anzeigen.

    Zitat

    Für alle Schülerinnen und Schüler mit einem vollständigen Impfschutz hat ein PCRTest dagegen derzeit keine Relevanz, so dass hier ein zertifizierter Coronaschnelltest (z.B. beim Arzt oder in einer Teststelle) ausreichend ist, um die Infektion zu bestätigen.

    Da stehen aber noch andere witzige Sachen drin. Z.B. dass die Quarantäne nicht neu startet, wenn man im eigenen Haushalt ein weiteres positives Familienmitglied hat.

    Oder dass man sich doch bitte mit einem Schnelltest freitesten soll, weil dann das Ergebnis schneller vorliegt.

    Oder dass die 5 Tage (Quarantäne) bzw, 7 Tage (Isolation) bis zum freiwilligen Freitesten für Schüler nicht freiwillig ist. Aufgrund der Schulpflicht müssen sie sich freitesten.

    Ich spreche vom beaufsichtigten Coronaselbsttest, nicht vom Pooltest.

    Da gilt das auch.

    Zitat von Infoblatt Schule vom Gesundheitsministerium vom 04.02.2022, Seite 1

    Handelt es sich um einen positiven beaufsichtigen Selbsttest (egal ob dieser als erster Test oder zur Auflösung eines Pooltests erfolgte), muss ihr Kind bereits in der Schule möglichst direkt von den anderen Schülerinnen und Schülern isoliert werden und ist verpflichtet, in einer Teststelle oder bei einem Arzt unverzüglich einen zertifizierten Coronaschnelltest oder PCR-Test (Kontrolltest) durchführen zu lassen.

    Denn der Selbsttest alleine reicht zur Begründung einer gesetzlichen Isolierungspflicht nicht aus.

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