Wenn es eine Fortbildung im offiziellen Auftrag der Schule ist, hat man natürlich Versicherungsschutz.
Das bedingt aber auch, dass die Kollegen eine Dienstreise-Genehmigung beantragt haben und das Ganze offiziell als Fortbildung läuft. (Und vor der Buchung besprochen wurde.)
In dem Fall braucht man über den Versicherungsschutz nicht diskutieren.
Diese Fortbildungen kann man grundsätzlich aber auch privat buchen und besuchen. In dem Fall stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz natürlich. Bzw. sie stellt sich nicht - denn es ist ja privat. (Es ist ja dann "Privatvergnügen", wenn auch mit dem Ziel, was für die Schule zu haben.) Im Beispiel liest es sich so, als ob die Snowboard-Schulung (privat) gebucht worden wäre und im Nachhinein erst die Frage an die Schulleitung kam.
-------
Also: an eine solche Fortbildung geht man nur im offiziellen Auftrag und nach offizieller Genehmigung durch die Schulleitung ran. Dann ist die Frage nach dem Versicherungsschutz obsolet.