Nach erneutem Studium der Email bleiben für mich 2 Fragen offen.
1. Es ist die Rede von "Am Sitzplatz keine Maskenpflicht" und im "übrigen Schulgebäude Maskenpflicht". Was gilt beim Herumlaufen im Klassenraum? Was gilt im Sitzkreis?
2. (wie schon oben angedeutet): es ist explizit die Rede von "vor dem Hintergrund der stetigen Zunahme der Impfungen bei Schülerinnen und Schülern" . Da dies auf Grundschulen nicht zutrifft - gilt die Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz dann nur für die Klassen mit Schülern ab 12 Jahren?
3. Offen ist auch noch die Situation der Schwangeren Kolleginnen. Der entsprechende Erlass gilt nur bis zum 8.10. Danach müssten die Schwangeren alle wieder zur Schule - wenn es nicht noch was Neues gibt.
Warten wir mal auf die Mail in der ersten Schulwoche. (Bzw. für die schwangeren Kolleginnen hoffentlich auf eine frühere Mail.)
kl. gr. frosch
P.S.: eine 4. Frage bleibt auch noch offen. Kann ich nicht mehr bis 3 zählen? *kopfkratz* 