Beiträge von kleiner gruener frosch
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@frosch: Das ist ein logischer Gedanke jeden rational denkenden Menschen, nicht schreiben, wenn es vom Gegenüber nicht gewollt oder gar untersagt ist.
Untersagt hat es der Schulleiter, die Mutter schreibt aber an die Lehrer.
Also hat es ihr Gegenüber gar nicht untersagt.
Aber ich muss auch zugeben, dass ich inzwischen etwas irritiert bin von dem, was du schreibst. Daher klinke ich mich aus.
Kl.gr.Frosch
Ach ja, mein üblicher Hinweis noch, wenn sich jemand hier über Kollegen oder Vorgesetze beschwert: Bist Du Dir sicher, dass Dein Schulleiter hier nicht auch mitliest?
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Zitat
@frosch: Was ist hier nicht verständlich? Würdest du an eine Person schreiben, wenn du aufgefordert wurdest, an diese Person nicht zu schreiben? So blöd sind die Eltern auch nicht.
Scheinbar doch.
Zumindest ist deine Schlussfolgerung nicht zwingend logisch korrekt.
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Ob "Conny" wohl nichts dagegen hat, dass der Screenshot von ihr hier geteilt wird?

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Zitat
und deshalb die Mutter aufgefordert würde keine E-Mails zu schreiben, würde sie ja auch keine mehr schreiben. Somit gab es keine solche Aufforderung und keine Gründe dafür.
Hä?
Das ist ungefähr wie "Wenn es massive Probleme geben würde und man die Autofahrer gebeten hätte, nicht mit Alkohol im Blut zu fahren, würde ja auch kein Autofahrer alkoholisiert fahren. Somit gab es keine solche Aufforderung ...." -
Ich verstehe immer nie, was du mit "Unterlassungsaufforderung" meinst.
Ich glaube, der Hinweis an die Mutter, sich bitte nicht per Email mit den Lehrern in Verbindung zu setzen, ist keine "Unterlassungsaufforderung".
Ebensowenig ist die Anweisung an euch rechtlich eine "Unterlassungsaufforderung".
Wahrscheinlich weicht dein Schulleiter der Frage aus, weil er sich genauso wundert.kl. gr. frosch
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§36 heißt auf gut Deutsch: wenn du Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anweisung hast, musst du dagegen renommstrieren.
Wenn der Schulleiter die Anweisung dann bestätigt, führst du sie aus.
Kl.gr.Frosch
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Ich mische mich auch wenig ins Alltagsgeschäft der Kolleginnen ein, aber es gibt Eltern, bei denen ich nach Absprache mit den Lehrerinnen in jede Kommunikation eingebunden bin. Warum: weil es sein, kann, dass ich spontan hinzugezogen werde und ich dann jeweils auf dem aktuellsten Stand sein will.
Datenschutz: hm, nein. ich müsste jetzt die Paragraphen raussuchen, aber da es dem innerschulischen Austausch dient, dürfte es kein Problem sein, dass der Schulleiter in die Kommunikation schauen möchte.
kl. gr. frosch
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Ich fasse O. Meiers Beitrag mal zusammen: aus reinem Trotz finde ich es doof.
Zumindest bist du sinnvolle Argumente gegen das Formular schuldig geblieben.
Kl.gr.Frosch
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Hm, ich kann jetzt hier zwischen einem gelben und einem schwarzen hinteren Nummernschild wählen. .... Kennt sich wer mit den Bussen in London aus?
FrauZipp - welcher Kran ist es denn? Mach mich eifersüchtig!

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Hm, wenn ich jetzt in NRW losfahre ... kann ich dann wohl morgen in Zürich sein? In der Schule erzähle ich dann am Montag einfach, ich sei erkältet.

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Preislich sogar noch halbwegs im Rahmen. 115 € oder so. Das .... geht noch
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Deswegen reagiere ich immer nur auf direkte Verlautbarungen des Ministeriums. Was die Presse erzählt, interessiert mich nicht.

Kl.gr.Frosch
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Eigenanteil? Wo steht das denn? Meinst du diese Stelle?
ZitatKosten für die Beseitigung von Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sind, werden der Nutzerin oder dem Nutzer in Rechnung gestellt (vgl. §
Da ist davon die Rede, dass man bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz herangezogen wird. Macht auch Sinn.
Beispiel: Ich habe mir mal ein Weizenbier über den Buro-Laptop gekippt. Er ging auch noch, aber die Tastatur lief nicht mehr richtig. Also habe ICH eine neue Tastatur bestellt und sie von der IT einbauen lassen. (Hätte es auch selbst gemacht.) war auch klar. Was kann der Schulträger für mein Weizenbier.
Kl.gr.Frosch
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Generell: du traust es dir vielleicht zu, aber da sitzen auch Lehrer vor, die bei der Anweisung "Fahren sie den laptop herunter" einen Fahrstuhl suchen gehen. sorry, ist leider so.
Die "warum steht das da drin"-Punkte ignoriere ich mal. Es steht drin, weil es rechtlich klargestellt sein muss. Auch wenn es eigentlich klar sein sollte.
"Ausschließlich dienstliche Verwendung": natürlich. Da landen personenbezogene Daten drauf, für die der Lehrer nicht mehr die "Erklärung zu den pers. Daten auf Privatgeräten" unterschreiben muss. Verantwortlich ist der Schulträger für die Sicherheit der Daten. Dass man das Risiko möglich gering hält und der User nicht auch noch private Daten darauf verwaltet und damit ein Risiko eingeht, sollte klar sein.
Automatische Updates: wieso regst du dich wegen dem Wochenende auf? Du zitierst doch selber, dass dort unter anderem explizit steht "z.B. einmal die Woche". Du musst das Ding nicht am Wochenende hochfahren. Wie das in den Ferien ist, müsste man allerdings schauen. Da würde ich dir recht geben - wobei du das noch nicht einmal geschrieben hast.
Okay, künstliche Aufregung von dir. Nicht mehr.
kl. gr. frosch
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Ich finde das Ganze jetzt nicht so kritisch, sondern größtenteils nachvollziehbar. Was stößt euch denn auf? Vielleicht habe ich da was übersehen.
kl. gr. frosch
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