Beiträge von kleiner gruener frosch

    *hand vor die Stirn schlag*

    Geniale Idee. Und natürlich kenne ich Scratch. Arbeite ich auch oft mit den Kindern im 4. Schuljahr mit.

    Mit den 2. würde ich da aber auch die Zeit nutzen um mal eben die Sachen vor ihren Augen vorzubereiten. Selber machen können sie das wahrscheinlich noch nicht. Macht aber nichts.

    Danke.

    Aus einem "spontanen Rumalbern" in Musik im 2. Schuljahr heraus haben wir gerade Geräusche der Kinder aufgenommen. Diese möchte ich jetzt gerne zusammensampeln. Ich könnte sie mit Audacity einfach hinterneinander schneiden. Aber mit eine echten "Sample-Software" ist das vielleicht leichter. (Falls es das gibt.)

    Ich würde also "Buttons" mit den Geräuschen belegen und diese dann ähnliche einem Schlagzeug passend "Anschlagen".

    Hat da jemand einen Tipp für

    a) Windows

    b) Android

    ?

    Danke

    kl. rülpsender Frosch (gerülpst hat leider auch ein Kind. ;) )

    Wir müssen uns ja nicht im Kreis drehen, aber

    Zitat

    In dem verständlichen Bemühen, Gefahren von der Schulgemeinde fernzuhalten, darf keinesfalls die Ausgrenzung Einzelner provoziert oder auch nur in Kauf genommen werden.

    daraus kann man ein "Umsetz-Verbot" ableiten. Wenn man sich nicht eine Ausrede fürs Umsetzen sucht.

    kl. gr. frosch

    DFU

    Zitat von NeutrinoNino

    Ist jetzt nicht so ganz mit deiner Situation zu vergleichen, aber ich vermute einfach mal, dass die Schulleitung sowas einfach entscheiden darf. Es darf ja auch eine Klassenarbeit wiederholt werden, wenn diese zu schlecht ausgefallen ist.

    ich glaube, Neutrino meint nicht, dass die Arbeit wegen zu schlechter Noten gecancelt wird. Er schlussfolgert aus "Schulleiter kann wegen schlechter Noten canceln", dass der Schulleiter auch einfach so wegen anderer Gründe die Arbeit canceln kann. Kann er aber nicht.

    Samu: die Kinder haben den Film vor der Stunde gesehen.

    kl. gr. frosch

    Bzgl. Umgang mit Kindern, die nicht freiwillig eine Maske im Klassenraum tragen:

    Zitat

    Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) in den Schulen

    Die schon erwähnte Änderung der Coronabetreuungsverordnung, gültig ab dem 01.09.2020, hat - wie jede Änderung bedeutsamer Regelungen – auch zu anfänglicher Unsicherheit in den Schulen geführt. Trotz der klaren Entscheidung, dass am Sitzplatz im Unterricht keine Maske mehr getragen werden muss, sollte es Schülerinnen und Schülern dennoch ermöglicht werden, freiwillig auch im Unterricht eine MNB zu tragen, wenn sie dies möchten. Von dieser Möglichkeit ist vielfach Gebrauch gemacht worden.

    Die Freiwilligkeit, auch im Unterricht eine MNB zu tragen, bedingt, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer MNB durchzusetzen. Ich bin mir sicher, dass die Schulleitungen mit dem nötigen Augenmaß vorgehen und neben dem Infektionsschutz immer auch die Entwicklung und Gesundheit gerade der jüngeren Kinder im Blick behalten. In dem verständlichen Bemühen, Gefahren von der Schulgemeinde fernzuhalten, darf keinesfalls die Ausgrenzung Einzelner provoziert oder auch nur in Kauf genommen werden.

    Auf vielfache Hinweise möchte ich auch noch einmal deutlich machen, dass Schulleitungen gegen das Verweigern des Tragens einer MNB außerhalb des Klassenraums energisch vorgehen müssen. Das Schulrecht sieht hier zunächst die auch pädagogisch motivierten Maßnahmen gem. § 53 SchulG vor. Sofern sich jedoch die Notwendigkeit zu sehr schnellem Handeln ergibt, um einer Gefährdung zu begegnen, können Schulleitungen auch im Wege ihres Hausrechts eine Person vom Schulgelände verweisen. Rechtlich legitimiert ist ein solcher Verweis, weil er der Durchsetzung der Vorgaben von § 1 Coronabetreuungsverordnung dient. Weitergehende Hinweise finden Sie im Schulportal.

    (Aus der neusten Schulmail)

    kl. gr. frosch

    Ich habe meine Kolleginnen alle eigenhändig in den Messenger gebracht, um Probleme zu erkennen. Das ist das normale Verfahren. Im Browser gibt man dann die Zugangsdaten ein und das wird dann in der App vermerkt (?).

    Man kann wohl auch einen personalisierten Link verschicken - eine sogenannte "Matrix-ID". Allerdings habe ich die Matrix-ID meiner Kolleginnen bisher nur gesehen, wenn ich mich mit deren Namen einlogge. (Als Admin sieht man sie scheinbar nicht.) Das macht für mich vom Workflow her daher nicht soviel Sinn.

    Der Weg den ich bisher immer erfolgreich genutzt habe war "App installieren, Server eingeben, Weiterleitung an den browser, Zugangsdaten, ...."

    kl. gr. frosch

    P.S.. kurzer Nachtrag - die Zugangsdaten funktionieren noch. ich habe sie gerade am browser angemeldet. Da klappte es. (Wenn man mal davon absieht, dass der Messenger bei mir im browser dann wieder mit dem admin gestartet ist - weil der noch in den gespeicherten Daten vermerkt war. Ist auch dumm programmiert. Wenn ich ehrlich bin.)

    Habe gerade ein Phänomen bei einer Kollegin. ich habe vor 8 Tagen die Anmelde-Daten verschickt.

    Wenn ich nun am Handy der Kollegin die App installiere und den logineonrw-Server eingebe, erscheint die Meldung "Mit einmaligem Anmelden fortfahren" (wie gehabt). Ich klicke drauf ... er startet den Browser und schreibt

    Zitat

    Veraltete Anfrage

    Ihr Anfrage ist veraltetet. Sie haben entweder

    • zu lange gewartet, um ihre Logindaten einzugeben,
    • auf den Zurück-Button ihres Browsers gedrückt,
    • mit einem Lesezeichen die Anmeldeseite direkt aufgerufen oder
    • einen Link angeklickt, den sie gesichert hatten oder den Ihnen jemand geschcikt hat.
    Zitat
    Die Anwendung wurde gestoppt.

    Der einzelne Punkt, den ich mir vorstellen kann: hat sie zu lange gewartet? Allerdings: es wurde noch gar nicht ihr Passwort abgefragt. Woher soll der Server also wissen, dass sie zu lange gewartet hat, wenn er nicht weiß, wer sie ist.

    Hat jemand diese Fehlermeldung schon einmal gehabt?

    kl. gr. frosch

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