Beiträge von kleiner gruener frosch

    Grundsätzlich finde ich den Brief von Marie passend - wenn es überhaupt einen Brief geben muss. Ich informiere ja auch nicht jeden Tag die Eltern meiner Schüler, dass alle Kinder heute gesund und ansteckungsfrei in der Schule waren.

    Bzgl. Stress machen: im Nachbarkreis waren bei einer dreizügigen Schule am vorletzten Schultag zwei Klassen von Corona betroffen. Gemäß der üblichen Vorgehensweise hätte man am letzten Schultag die beiden Klassen zu Hause gelassen. Die Eltern der Schule haben aber am Nachmittag so viel Stress gemacht, dass der Schulträger und die Schulleitung am späten Nachmittag beschlossen haben, die Schule am letzten Schultag für keine Klasse mehr zu öffnen.

    <OT>

    Samu, schau ab ca. 3:00 und speziell Bei 3:56.

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    kl. gr. frosch

    (Okay, ich hätte vielleicht "Heilige Handgranate" schreiben können. Aber als Assoziation hatte ich halt nur "Handgranate")

    Ich denke, die Tätigkeitsmerkmale kannst du beiseite lassen. Deine Eingruppierung hat mit den Tätigkeitsmerkmalen in dem Fall nichts zu.

    In NRW würde man dich als "Nichterfüller" bezeichnen, in Hessen ist das wahrscheinlich ähnlich so.

    Und in dem Erlass steht ziemlich deutlich drin "Lehramt-Studierende mit absolviertem Praktikum erhalten E6, ohne Praktikum E5" (bzw. am Gymnasium E7 oder E6.

    Deine Eingruppierung scheint also (nach dem, was du im Herbst hier geschrieben hast, korrekt zu sein. Tut mir leid.

    kl. gr. frosch

    Nachtrag zu deinem zitierten Text zu den Merkmalen:

    Zitat

    Es ist grundsätzlich nicht von Bedeutung, welche Art von Qualifikationen beziehungsweise Ausbildungen der Beschäftigte noch vorzuweisen hat. Ausnahmen bestehen lediglich in jenen Fällen, in denen sich das Tätigkeitsmerkmal auf eine bestimmte Berufsausbildung oder Hochschulbildung bezieht.

    Das ist bei dir als Vertretungslehrkraft IMHO der Fall.

    Wenn mich nicht alles täuscht, hast du vor einigen Monaten schon einmal danach gefragt.
    Damals hattest du geschrieben, dass du Mathematik studieren würdest und noch keinen Abschluss hast.

    Nach einem Merkblatt der GEW kannst du damit (je nach Schulstufe, in der du bist) von E5 - E11 alles bekommen.

    Zitat

    * Die Eingruppierung ist abhängig von den individuellen Voraussetzungen, die anhand des Erlasses über die „Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen nach BAT“ ggf. zu prüfen sind. Hinweis: Studierende mit einem absolvierten Praktikum im Rahmen der schulpraktischen Studien werden eine Entgeltgruppe höher eingestuft, als die niedrigste angegebene Entgeltgruppe.In dem erwähnten Erlasssteht:

    Nach dem, was du vor einigen Monaten geschrieben hast, scheint das also hinzukommen. Vorausgesetzt, du hast bereits ein Praktikum gemacht.

    kl. gr. frosch

    Nachtrag: wenn du an einem Gymnasium bist, ist E6 dann richtig, wenn du ein Student bist, auf den das oben eingefügte (Lehramt, Praktikum) nicht zutrifft.

    Nein, Nele. Das ist (wie hier schon viele Kolleginnen bemerkt haben) nicht wirklich sinnvoll.

    Ich habe kein Problem mit der Maske. Aber 5 Stunden am Stück fände ich auch etwas viel.

    Der Schutz erhöht natürlich die Wahrscheinlichkeit der Ansteckung. Aber um die Situation kommen wir wohl nicht herum. Richtig ist deine Aussage, dass es die Möglichkeit verringert, die Infektionen nachzuvollziehen. Natürlich. Man hat immerhin 20-30 potentielle Opfer.

    Falsch ist aber deine Vermutung, dass reine Vermutungen erzeugt werden.

    Kl.gr.Frosch

    Vor lauter Corona ist gar nicht aufgefallen, dass Gucky in derbPerry Rhodan Serie nach 50 Jahren getötet wurde.

    Im PerryRhodanForum geht es gerade ab - da möchte ich kein Moderator sein. (Und auch kein Verlagsmitarbeiter)

    Kl.gr.Frosch

    Zitat

    Zwar sind sie eigentlich nur für 1 Kind zuständig, trotzdem sind sie erwachsen und haben die Kinder im Blick, sodass diese sich beaufsichtigt fühlen. Das geht nicht mit jeder Begleitung, aber manchmal schon ...

    Die Einstellung gefällt mir. ich hatte mal eine Poolkrafte, die eindeutig und ziemlich zickig der Meinung war, dass die Lernbegleitung nur für ein kind zuständig sein... und ihre Autorität als Lehrerin nicht untergraben durfte, indem sie andere Kinder ermahnte.

    Ha, da haben wir es. Die App gibt es nur, damit jeder sich angewöhnt, sein Handy mitzunehmen. Demnächst ist das für jeden ganz natürlich und jeder ist immer und überall über G5 überwachbar!!!!!111!!!1!!1!elf!!!!!

    kl. verwirrter Frosch

    P.S.: Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten.

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