ZitatAlles anzeigenII. Unterrichtsteilnahme von Schülerinnen und Schülern
Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe hierzu III.) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.
In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).
Eine Teilnahme an Prüfungen ist für diese Schülerinnen und Schülern durch besondere Maßnahmen zu ermöglichen. So muss das Schulgebäude zu einer bestimmten Zeit einzeln oder durch einen gesonderten Eingang betreten werden können und erforderlichenfalls die Prüfung in einem eigenen Raum durchgeführt werden. Können diese Schutzmaßnahmen nicht sichergestellt werden, soll ein Nachholtermin unter dann geeigneten Bedingungen angeboten werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen.
III. Unterrichtseinsatz von Lehrerinnen und Lehrern
Selbstverständlich trifft das Land Nordrhein-Westfalen als Dienstherr und Arbeitgeber gegenüber allen Beschäftigten gerade in Zeiten einer Pandemie eine besondere Fürsorgepflicht. Daher treffen wir im Folgenden besondere Regelungen zum Schutz der Beschäftigten, die sich auf die aktuelle Erkenntnislage stützen. Die Regelungen gelten zunächst bis zum Ablauf des 3. Mai 2020, da die aktuell gültige Fassung der einschlägigen Corona-Betreuungs-Verordnung
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nr…corona-pandemie
bis zu diesem Datum befristet ist. Über Folgeregelungen werde ich Sie rechtzeitig informieren. Soweit darüber hinaus dienst- und arbeitsrechtliche Regelungen im Einzelfall durch Schulleitungen oder Schulaufsichtsbehörden getroffen werden müssen, gilt als oberster Grundsatz, dass mögliche Gesundheitsgefährdungen so weit wie möglich auszuschließen sind.
1. Lehrerinnen und Lehrer mit Vorerkrankungen
Insbesondere bei nachfolgenden Vorerkrankungen besteht – unabhängig vom Lebensalter – grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19):
- Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
- Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
- Chronische Lebererkrankungen
- Nierenerkrankungen
- Onkologische Erkrankungen
- Diabetis mellitus
- Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)
Deshalb ist bei Lehrerinnen und Lehrern mit diesen Vorerkrankungen ein besonderer Schutz erforderlich. Diese Lehrerinnen und Lehrer dürfen zunächst bis zum Beginn des 4. Mai 2020 aus Gründen der Fürsorge nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an (z.B. prüfungsvorbereitenden) Konferenzen und schulinternen Besprechungen ist – unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben (siehe hierzu IV.) – zulässig.
Der Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe erfolgt durch eine schriftliche Erklärung der Lehrkraft gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Die Art der Vorerkrankung ist aus Gründen des Datenschutzes nicht anzugeben.
Bei bestehenden Unsicherheiten über das Vorhandensein einer Vorerkrankung sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.
2. Lehrerinnen und Lehrer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben
Lehrerinnen und Lehrer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind unabhängig von Vorerkrankungen nicht im Präsenzunterricht einzusetzen. Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an Konferenzen und schulinternen Besprechungen ist – unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben (siehe hierzu IV.) – zulässig.
Wollen Lehrerinnen und Lehrer dieser Altersgruppe in der Schule im Präsenzunterricht freiwillig tätig werden, ist dies möglich. Eine kurze schriftliche Erklärung gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter ist erforderlich.
3. Lehrerinnen und Lehrer mit Schwerbehinderungen
Bei einer Schwerbehinderung – ohne Vorerkrankung und vor Vollendung des 60. Lebensjahres – ist ein Einsatz auch im Unterricht grundsätzlich möglich. Bei bestehenden Unsicherheiten sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Die Vertretungen der Schwerbehinderten sind einzubinden.
4. Schwangere Lehrerinnen
Aus arbeitsmedizinischen Gründen ist angesichts der derzeitigen Umstände ein Beschäftigungsverbot für eine schwangere Lehrerin auszusprechen. Die zuständigen Schulaufsichtsbehörden werden um entsprechende Veranlassung gebeten.
5. Pflegebedürftige Angehörige mit Vorerkrankungen
Ebenfalls kein Einsatz im Präsenzunterricht erfolgt bei Lehrerinnen und Lehrern, die pflegebedürftige Angehörige mit Vorerkrankungen (siehe hierzu III.1.) im häuslichen Umfeld betreuen.
Hier erfolgt der Nachweis der Betreuung eines vorerkrankten Angehörigen durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Die Art der Vorerkrankung des Angehörigen ist aus Gründen des Datenschutzes nicht anzugeben.
Beiträge von kleiner gruener frosch
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Ich lese sie gerade. Mal eben für dich (du hattest doch die Konferenz am Montag angeprochen, oder?)
ZitatDie Zeit ab Montag, 20.04.2020, soll in den Schulen nur zur Vorbereitung dieses Neustarts genutzt werden – unter strikter Wahrung der unten dargestellten Vorgaben für Hygiene und Schutz der Beschäftigten.
Ein „normaler“ Besprechungs- und Konferenzbetrieb ist weder gemeint noch damit vereinbar.
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Es kam gerade wieder eine Schulmail.
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KonferenzAbsprache am Montag per Videokonferenz. Ein grundsätzliches Paper mit den Besprechungspunkten und meinen Anmerkungen dazu ist den Kollegen bereits zugegangen.Bzgl. der Formulierung: es gibt halt Kolleginnen und Kollegen, die das Risiko in Kauf nehmen möchten. Hätte man es direkter formuliert, dann hätten sie nicht die Möglichkeit.
Das würde ich aber nicht so negativ sehen wie Sawe.
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Mir schwebt auch gerade vor, dass ich in den letzten Tagen gesehen habe, dass zur Vorbereitung der Zeit ab kommenden Donnerstag nur die notwendigsten Personen in der Schule sein sollen. (Die Aussage war recht deutlich.)
In der Schulmail von Donnerstag habe ich das aber auch nicht gefunden.
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<Mod-Modus>
Ich habe Melosines Startbeitrag noch einmal kopiert. Grob überflogen würde ich sagen, dass die letzten Beiträge eher in den langen "Corona-Thread" passen.
Kl.gr.Frosch, Moderator
ZitatAlles anzeigenGuten Morgen,
nachdem gestern die stufenweise Schulöffnung bekanntgegeben wurde, herrscht verständlicherweise und vor allem Aufregung darüber, dass die Abiturienten / Abschlussklassen so früh wieder in die Schule gehen sollen.
Ich habe die Rede unserer Rheinlandpfälzischen Bildungsminister gehört. Dass die Viertklässler ab 4.05. wieder in die Schulen kommen, scheint zumindest hier schon beschlossene Sache zu sein. Dazu ab sofort eine Erweiterung der Notbetreuung. Mit einem verbalen Schultertätscheln verkündet die Ministerin, dass das unsere Kinder schon schaffen werden. Kein Wort darüber, wie genau die Umsetzung in der Schule stattfinden soll, wie die Hygienemaßnahmen eingehalten werden und alle geschützt werden können.
Ich habe gerade den Eindruck, dass die Grundschule in der ganzen Diskussion etwas untergeht. M.E. schaffen Kinder es keineswegs, dauerhaft Abstand zu halten oder gar Masken zu tragen. Zudem sind die sanitären Einrichtungen (nicht nur an unserer Schule) in schlechtem Zustand. Wenige Kaltwasserbecken, kaputte Seifenspender, usw.
Wie seht ihr das? Wie kann das überhaupt realistisch umgesetzt werden?
Es bleiben noch viele Fragen offen, deshalb interessiert mich eure Einschätzung oder auch, wie die Schulöffnung bei euch verwirklicht werden soll.
Gerne hier nur für den Grundschulbereich!
VG Melo
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Hier auch. Sinnigerweise.
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Eben eine Info vom Schulträger bekommen. Die haben für die kleine Kommune (eine kleine weiterführende Schule, zwei Grundschulen) immerhin 1000 Masken organisiert. Sie liegen bereit. Kleine Fläschchen mit Desinfektionsspray sind auch für jeden Schüler und Lehrer da.
Kl.gr.Frosch
P.S.: Die Ausstattung mit Masken und DesinformationsSpray ist doch auch Aufgabe des Schulträgers, würde ich mal denken. Oder?
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Ich denke, da ist im Moment nicht viel zu diskutieren. Wie ich oben schon schrieb: das ist nur "schwarz auf weiß" das, was am Mittwoch und gestern verkündet wurde. (Ich persönlich habe sowas lieber schriftlich als nur in einer Pressekonferenz.
ZitatWir haben gestern versucht zu planen, um den KuK etwas konretes mitzuteilen, ist aber bei der Informationslage völlig unmöglich. Was soll denn das?
Wahrscheinlich rotiert das Ministerium auch gerade, um die am Mittwoch beschlossenen Punkte weiter auszuarbeiten. Sobald es da was gibt - bekommen wir es. (ich schätze mal, heute Abend um 22:18 Uhr. Wie gestern auch.)
Planen, etc.: es ist schön, dass ihr jetzt schon planen wollt. Aber wenn ich es richtig verstanden habe, sollen die Tage von Montag - Mittwoch genutzt werden, um die Zeit ab Donnerstag zu organisieren. Ich würde meine Kolleginnen daher entsprechend informieren, ...
- dass es ab Donnerstag Angebote zu den Prüfungsfächern für die Prüflinge geben wird, die von den Schülern freiwillig besucht werden können.
- dass die weitere Planung dazu ab Montag beginnen wird. (Zeiten, Räume, Personal).
- dass es derzeit keine genaueren Informationen gäbe.
- Und dass das Ministerium diese Informationen etc. gerade vorbereitet. Sobald die da sind, kann man den Kolleginnen genaueres sagen und die Details weiter planen.
kl. gr. frosch
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Hm, calmac. Hier kam die Mail von der du gesprochen hast, am Dienstag nicht an. Die kam dann wahrscheinlich nicht aus Düsseldorf, sondern von der BezReg.
Kodi - das ist nicht unglaublich. Das ist logisch. Diese Email ist dafür da, um erst einmal genau das, was gesagt wurde, schwarz auf weiß zu haben.
Alles weitere später. Steht da doch drin.
Kl.gr.Frosch
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MarieJ - das ist mit Sicherheit in Ordnung. Wie Volker schreibt: ab morgen früh ist die Mail auch online.
Volker_D: schwer zu sagen. Man bekommt als Schulleitung eine Menge Mails aus Düsseldorf zu allen möglichen Themen, die dann nicht online stehen. Primär aber wegen dem "fehlenden allgemeinen Interesse". Außerhalb von Corona-Zeiten würde ich mal sagen, dass gut 80% der Mails nicht online stehen. Eher mehr.
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Zitat
Und wieder nichts zu Vorerkrankungen.
Ein wenig.
Zitat3. Planung des Personaleinsatzes
Die außergewöhnlichen Umstände für den Schul- und Unterrichtsbetrieb in den kommenden Wochen erfordern besondere Planungen zum Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer. Als Folge der Pandemie ergeben sich erhöhte Krankenstände. Zudem bringt Covid-19 besondere Risiken für bestimmte Personengruppen mit sich. Ich werde Ihnen zum Umgang mit den damit verbundenen Fragen weitere Informationen übermitteln.
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Ist bisher nur per Email gekommen. ... Wahrscheinlich darf ich sie veröffentlichen, aber ich zögere doch ein wenig.
Es steht was zu den Förderschulen mit drin, auch Infos zum BK. Kurze Hinweise zur Hygiene und zum Hygieneplan. Kurzes Statement zur Schülerbeförderung. Lehrerausbildung.
Sehr oft liest man aber auch "Weitere Informationen folgen".
Vielleicht hat das Ministerium eben meinen "Die Hosenbeine krempel ich mir hoch "-Spruch gelesen.

kl. gr. frosch
P.S.: Oder so.

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Die Mail aus dem Ministerium ist da. 22:18 - nicht schlecht.
kl. gr. frosch
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Nein, das würde ich so nicht sagen. Also: das sie Däumchen drehen.
Ich weiß aber, dass mir alle Kolleginnen schon signalisiert haben, dass ich sie jederzeit einplanen könne.
kl. gr. frosch
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Es soll ja erst einmal nur Klasse 4 starten. (Davon sprach ich auch.)
Zitat
Aber wenn wir am Montag das 4. Schuljahr in der Schule gehabt hätten, ...Da ich Lehrer für 7 Klassen habe, von denen ich 6 Klassen aktuell nicht im Haus habe, passt es unter diesen Bedingungen sehr gut.
Was dann demnächst ist ...... Die Hosenbeine krempel ich mir hoch, wenn ich am Wasser stehe.

kl. gr. frosch
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Zitat
Wenn so eine Mail schon existiert, warum hat Herr Richter dann eben (vor etwa 2 Stunden) während der Sitzung davon nichts gesagt als Frau Bär danach fragte.
Eine offizielle Schulmail war es nicht.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es eine unabhänge Aktion unserer BezReg war und dass Düsseldorf davon nichts weiß. Möglich wäre es aber natürlich.
kl. gr. frosch
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Zitat
Spätestens am 29.04. soll dann der "offizielle" Hygieneplan u.a. vom Land kommen; vielleicht eher.
Das Land bzw. die BezRegs in NRW haben Mitte letzter Woche mit einer Email an die Schulen und die Schulträger schon einmal einen Aufschlag für die Begehung und den jetzt erst recht notwendigen Hygieneplan gemacht.
kl. gr. frosch
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