Milk & Sugar hat wohl recht - er verwechselt Quereinstieg mit Vertretungsstelle.
Kurze Info aus dem Gedächtnis (ich hatte so eine Situation mal, dass ich eine untaugliche Vertretungskraft hatte und die ein "Arbeitszeugnis" haben wollte): als Schulleiter braucht man (zumindest in NRW) bei einer Vetretungsstelle nur angeben "XYZ hat von ... bis ... an unserer Schule gearbeitet".
Sollte deine Frage für NRW gelten, wird das bei dir auch reichen. Sprich: wenn der SL es ändern muss, ändert er es so ab.
kl. gr. frosch
P.S.: da die Vertretungskraft mehr haben wollte, habe ich das im Schulamt abklären lassen. Die Aussage reicht so.
P.S.:
ZitatWäre es nicht vielleicht angebracht, dem Nervbolzen einfach mal eine zu schallern?
Ich nehme mal an, dass du in der Schule nicht so aufgetreten bist, oder? Ansonsten fände ich das Arbeitszeugnis deines Schulleiters noch nett. ![]()