Firelilly - das ist Blödsinn.
Susannea - es ging doch weiter oben mal darum, was mit deinen Kindern ist. In NRW gibt es einen Erlass, nach dem Kinder von Lehrern, die in der Notbetreuung eingesetzt sind, auch zu der Gruppe mit Anrecht auf die Notbetreuung gehören.
Klopf das bei euch mal ab. Es sollte bestimmt ähnlich sein.
Kl.gr.Frosch