Nein.
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kl. gr. frosch, Moderator
Nein.
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kl. gr. frosch, Moderator
Zumindest auf Basis das Brandenburgischen Schulgesetzes kann Kappa nicht zum Unterschreiben ohne Klassenkonferenz genötigt werden. Weder von der Kom. Schulleitung noch vom Schulamt.
Unabhängig davon ob Kapa es jetzt direkt weitergibt und in die Offensive geht oder reagieren muss, Wenn ihre Kom. Schulleiterin agiert.
Mit dem Schreiben ohne weiter Eskalation nach oben signalisiert Kapa allerdings, dass er das Schulgesetz kennt und weiß, dass er auf Basis des Schulgesetzes agiert. Das dann auch als Warnung an seine Vorgesetzte, wenn sie ihm das Leben schwer machen will.
kl. gr. Frosch
PN ist raus.
Gehe ich übrigens recht in der Annahme, dass ihr keine verschlüsselten Dienstmails nutzt und deine Chefin damit über eine nicht verschlüsselte Kommunikationsmethode datenschutzrechtlich relevante Informationen zu einem Schüler verschickt? ![]()
Grüße,
kl. gr. frosch
So, ich schreibe dir gleich eine PN. Dauert aber noch ein bisschen. Ich will erst noch in Ruhe ein wenig recherchieren. Nur soviel hier:
ich würde auf die Eskalation nach oben hin verzichten. Stattdessen antwortest du schriftlich am Montag (also nicht per EMail) und unter Verweis auf die rechtlichen Vorschriften, dass du das Schreiben nicht wie gewünscht unterschreiben kannst. (Siehe meine PN gleich),
Wenn sie dann die Vorgesetzte einschalten will, obwohl sie weiß, dass du dich rechtlich abgesichert hast, kann sie das gerne tun. Du hast deine Antwort zumindest schwarz auf weiß und kannst sie vorweisen.
Zu Ginger: den Text solltest du wirklich rausnehmen. Ich mache das mal eben.
Caro: wenn ich mir die entsprechenden Unterlagen in Brandenburg anschaue, ist sie nicht im Recht.
kl. gr. frosch
P.S.: die Hinweise auf den Text lösche ich auch gleich noch.
Ich Ich schreibe dir gleich was.
Kl.gr.Frosch
Selbst wenn man aktuell noch ohne Konzept diese Anschaffungen tätigt (was bestimmt nicht der beste Weg, aber dennoch ein möglicher Weg ist), macht es Sinn, vorher nach Erfahrungen zu fragen.
Was heißt, es macht Sinn - bevor man ohne Konzept und ohne Erfahrungen etwas kauft, ist es der sinnvollere Weg. Dann weiß man wenigstens, dass man nicht aus dem Bauch kauft.
Kl.gr.Frosch
P. S. : Torsten, ihr solltet euch ganz zügig ein Medienkonzept entwickeln, damit die Geräte dann nicht nur verstauben. Darauf verlassen, dass sich die Nutzung zufällig ergibt, würde ich mich nicht. Da die Geräte eh erst im kommenden Jahr angeschafft werden, könnt ihr da im Vorneherein noch drüber nachdenken.
Ich nehme mal an, dass du mit "didaktische Jahrespläne" die schuleigenen Arbeitspläne meinst. Oder ist das in Niedersachsen noch etwas anderes.
kl. gr. frosch
Vor zwölf Jahren hatten wir die Frage hier auch schon einmal. Link
Da war auch die einhellige Meinung, dass das Land NRW der Dienstherr ist.
kl. gr. frosch
Schulleitung online, Raabe: https://www.schulleitung-online.de/gerecht-und-ko…gt/150/21/1614/
Wenn du ein neuer User wärst, würde ich dir die Geschichte nicht glauben. Ganz ehrlich.
*augenroll*
Kl.gr.frosch
Zum Thema "die Klassenkonferenz muss schnellstmöglichst einberufen werden": wenn 9Lehrer der Klassenkonferenz derzeit nicht da sind (habe ich das richtig verstanden?) ist es ad hoc eh schwierig.
"Sie hat ein Konferenzprotokoll verfasst" - da muss ich noch einmal nachfragen. Also: es gab noch keine Klassenkonferenz, sie hat aber ein Protokoll einer Klassenkonferenz (die es nie gegeben hat) verfasst? Ich hoffe mal, dass ich das falsch verstanden habe. Du solltest unbedingt darauf drängen, dieses Protokoll zu sehen. Das solltest du dann im Schulamt vorlegen. Mal schauen, wie die Schulrätin dabei reagiert.
Das ganze wirkt spannend ... wobei ich jetzt nicht in deiner Haut stecken möchte. Ich bin zumindest gerade am Fremdschämen. ![]()
Thema "Klassenkonferenz": ich würde sie aus einem Grunde von dir aus noch einberufen, wenn es wieder möglich ist. Dann könnt ihr in der Klassenkonferenz den Fall evtl. aufarbeiten und ein Statement abgeben, dass die Ordnungsmaßnahme nicht richtig war.
Sicherlich gibt das auch wieder ungemach in der Schule - aber ich habe den Eindruck, dass du die unangemessenen Angriffe abprallen lässt. Also dich nicht einschüchtern lässt.
Viel Erfolg weiterhin.
kl. gr. frosch
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Thread bis auf weiteres geschlossen - ich warte auf Rückmeldung des Threadstarters.
Ihr könnt euch bestimmt denken, warum.
Kl.gr.Frosch, Moderator
HIER im Thread hat sie es so betont.
Kl.gr.Frosch, Moderator
P.S.: der entscheidende Hinweis zum Nachbohren war der Beitrag von Krabappel. Du hast aber generell recht. Allerdings: genauso wenig wie es nötig ist, öffentlich über die Schreib(Nicht-)berechtigung zu diskutieren ist es nötig, darüber zu diskutieren, ob jemand öffentlich über die Schreib(Nicht-) Berechtigung diskutiert. Finde ich. Da der Thread sich eh erledigt hat, mache ich daher jetzt hier auch dicht.
<Mod-Modus >
Userin war eine Schüler.
Kl.gr.Frosch, Moderator
Jetzt wird es etwas undurchsichtig.
Ich muss aber leider weg zur Bandprobe, äußere mich später noch mal dazu. Aber um es mal so auszudrücken - deine kommissarische Schulleiterin hat den falschen Posten.
kl. gr. frosch
Hm, interessant. In §74 zu den Aufgaben des Schulleiters steht, dass er dann unverzüglich die Klassenkonferenz einleitet.
(Wobei man über die Zeitspanne "unverzüglich" bestimmt diskutieren kann. Ich würde auch am nächsten Tag (wenn alle Lehrer wieder im Haus sind) den Klassenlehrer ansprechen und die KK nicht über seinen Kopf hinweg einladen.)
Zitat(6) Kann in unabweisbar dringenden Angelegenheiten der Beschluss eines schulischen Gremiums oder die Entscheidung der Schulleitung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden, so entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter vorläufig und führt unverzüglich die Entscheidung des Gremiums oder der Schulleitung herbei. Soweit die Entscheidung noch nicht ausgeführt oder noch rückgängig zu machen ist, kann das schulische Gremium oder die Schulleitung die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters abändern oder aufheben und eine andere Entscheidung in der Sache treffen.[/i]
Aber es ist eh eine theoretische Diskussion. Siehe der kursive Passus. Scheinbar kann die KK in dieser Situation das Ganze nur nachträglich durchwinken. Abändern oder aufheben können sie es nicht mehr. Selbst wenn die Entscheidung falsch sein sollte. (Was ich komisch finde.)
kl. gr. frosch
Das wird nicht funktionieren.
Wie oben geschrieben: der Schulleiter kann den Schulverweis ad hoc aussprechen. Dann muss zum nächstmöglichen Termin eine Klassenkonferenz einberufen werden. Das könnte wohl der Schulleiter - definitiv kannst du es. Du hättest also, als deine Schulleiterin dir den Schrieb gab, sagen können "Ich berufe jetzt wie vorgesehen eine Klassenkonferenz ein. Dann beratschlagen wir darüber." Das hast du bisher auch noch nicht gemacht.
Der Vorschlag mit dem Remonstrieren würde daher dem Schulgesetz nach nichts bringen. Schulleiterins Vorgesetzte würde dich dann fragen, warum du die Klassenkonferenz nach dem Inkenntnissetzen durch die Schulleiterin nicht einberufen hast. Zu recht.
kl. gr. frosch
P.S.: Zur 2. Frage - ja, könntest du.
ZitatBeamt*innen und Angestellte haben das Recht auf Remonstration, Beschwerde oder Klage, wenn eine dienstliche Anweisung gegen das Gesetz verstößt.
Aber in diesem Fall nicht.
Bevor es zu Missverständnissen kommt - der Beitrag von Anna Lisa bezieht sich nicht auf Brandenburg.
Kl.gr.Frosch
<Mod-Modus >
Kippelfritze, Buntflieger - die Bitte beim Thema zu bleiben, gilt auch für euch.
Danke.
Kl.gr.Frosch, Moderator
P.S.: Beiträge von euch wurden entfernt.
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