Beiträge von kleiner gruener frosch

    Abgesehen davon, dass dein "Stadt-Land-Fluss"-Beispiel, welches du die ganze Zeit zitierst ein Beispiel von vielen aus einer Förderstunde von vielen in einer Klasse von vielen ist -

    könnte es evtl. sein, dass genau dieses Stadt-Land-Fluss-Spiel mal die Abwechslung war, die die Kinder in der Förderstunde gebraucht haben, weil sie sich nicht mehr konzentrieren konnten? Weil evtl. der Lehrer die Aufmerksamkeitsspanne berücksichtigt hat?`

    kl. gr. frosch

    Das man dem Jungen entgegentritt und reagiert, sollte klar sein. Da muss der Schulleiter auf jeden Fall aktiv werden. Aber auch unabhängig von der Schwangerschaft.

    Ungeachtet dessen entspricht dass, was der Schulleiter macht, dem Vorgehen bei einer Gefährdungsbeurteilung in BW. Bevor jemand ein Beschäftigungsverbot erhält, werden Wege gesucht,wie eine Beschäftigung trotz der Gefährdung weiter (sicher !) aufrechterhalten werden kann. (Wobei ich diese Lösung auch nicht gewählt hätte. Vorgesehen ist es aber wohl.)

    kl. gr. frosch

    P.S.: Dennoch würde ich an deiner Stelle weiter auf eine sichere Lösung hinarbeiten.

    Es soll auch ungeeignete Lehrerpersönlichkeiten geben - da muss man selektieren. Auf das Selektieren wird aber nicht viel Zeit und Energie aufgewendet. Wieso auch.

    Man hat als Ausbilder (Mentor, Seminarleitung, auch als Schulleiter) auch eine Verantwortung für die Qualität der Lehrer und kann nicht jeden durchwinken. Und auch nicht jeden dahin ausbilden, dass die entsprechende Qualität da ist. Das klappt leider nicht immer.

    Wenn man aber automatisch davon ausgeht, dass eine Selektion auch ohne Grund vorgesehen ist - dann ist so eine Polemik natürlich unausweichlich. Aber trotzdem ist sie fehl am Platz.


    kl. gr. frosch

    <Mod-Modus>

    "Mutter-Theresa-Komplex"? Könnten wir mal sachlich bleiben.
    Wie wäre es mit

    "wirst du dir dein Leben lang vorwerfen, dass dir die Schule wichtiger war als die Sicherheit und Gesundheit deines ungeborenen Kindes".

    kl. gr. frosch, Moderator

    </Mod-Modus>

    Dem Tipp schließe ich mich aber an. Dein Chef müsste spätestens jetzt (aber eigentlich schon viel früher) eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung abgeben, die in einem Beschäftigungsverbort resultieren wird.

    Zitat

    Und das mit den Zetteln - meine Güte, ich dachte bis vor dem Referendariat wirklich, dass man unter erwachsenen Menschen auch ohne bunte Notizzettel kommunizieren/reflektieren könne. Offenbar ist das nicht möglich - nicht im Referendariat.


    Ich stehe auch nicht auf Kinderspiele in irgendwelchen Fortbildungen - aber das nennt man "Visualisieren" und ist bei einer Nachbesprechung nicht unsinnvoll. Ich fand es vor allem immer gut, dass man damit nach der Nachbesprechung noch was in der Hand hatte.

    kl. gr. frosch

    Bzgl dem Punkt "Fotoerlaubnis liegt natürlich vor". Denkt dran, dass es eine Erlaubnis für den konkreten Fall sein muss. Gemeinhin versteht man derzeit darunter, dass für den konkreten Ausflug die entsprechende Erlaubnis vorliegen muss.

    Die Fotos kannst du dann aber mit dem Smartphone machen. Vorausgesetzt du hast eine entsprechende Genehmigung des Schulleiters für die Datenverarbeitung auf privaten Geräten. (Ich nehme mal an, dass es sowas auch in Bayern gibt. In NRW wäre es zumindest so.)

    Kl.gr.Frosch

    Etwas komisch, bei deinem letzten Beitrag auf "gefällt mir" zu klicken - denn eigentlich gefällt mir die Situation nicht. Aber es lief doch heute besser - die Schulleitung stand wohl hinter dir.

    bzgl. der Handynummer wollte ich noch sagen: ich würde da, auch wenn ich sauer bin, keine "dienstrechtlichen Schritte" einleiten, wie oben empfohlen wurde. "Datenschutz" ist in der Schule halt leider noch nicht bei allen angekommen. Meistens hilft da aber ein vernünftiger Hinweis. Und nachdem dein Schulleiter die Konsequenzen gesehen hat, wird es es vielleicht auch einsehen und es wird keine Nummer mehr rausgegeben.

    Aber mit den Leuten, mit denen du weiter arbeiten musst und willst, würde ich es mir nicht verderben wollen. Auch wenn es nötig wäre.

    kl. gr. frosch

    P.S.: Viel Erfolg und gute Nerven.

    Er schreibt ja inzwischen, dass es nicht 10 Überstunden sind. Die wären mehr als kritisch zu sehen. 10 Vertretungsstunden im Sinne von "Doppelbesetzungen auflösen". Hm. Wenn du das Material für die Doppelbesetzung vorbereitet hast - warum geht dann nicht der Kollege in die Vertretung?
    Darauf sollte man schon achten. (Wobei der Unterricht in den Klassen, aus denen du abgezogen wirst, ja zumindest nicht ausfällt.) Das Auflösen von Doppelbesetzungen im Vertretungsfall ist aber Routine, normal und sinnvoll. Ich denke auch nicht, dass es da in Bayern Einschränkungen für gibt.

    kl. gr. frosch

    @Mikael - wenn er entsprechend oft in Doppelbesetzungen ist, macht das schon Sinn. Die Frage ist und bleibt aber, warum er so oft abgezogen wird und nicht der jeweilige Kollege. Aber das solltest du, Englisch_Edition, einmal mit dem Schulleiter (bzw. dem Vertretungsplan-Macher) besprechen. Vielleicht weiß er gar nicht, wer den Unterricht in den Doppelbesetzungs-Stunden vorbereitet hat. Woher sollte er das auch wissen. (Ich würde in dem Fall aber die Doppelbesetzung auflösen und den beiden Kollegen sagen "Einer muss in Klasse X. Wer sollte sinnvoller in der Klasse Y bleiben? Was denkt ihr." Reden ist immer gut. ;)

    Yummi, es sind Menschen, die nur dort wohnen, weil es ihren Vorfahren egal war, ob die Einwohner des Landes damit einverstanden waren. Die sollten das im Blick behalten.

    kl. gr. frosch

    Deine Aufzählung war ja nicht abschließend.

    Zitat

    (...)

    Ich hatte Libyen jetzt rausgepickt, weil es ja bei der "Lifeline" immer wieder in Kommentaren vorgeschlagen wurde, dass das Schiff doch die Flüchtlinge nach Libyen zurückschicken solle.


    kl. gr. frosch

    Zitat von pattyplus

    Wir fliegen in die Länder als Pauschaltourist in den Urlaub aber gleichzeitig sind sie zu unsicher, um jemanden dort hin bringen zu können?

    Ibrahim Sorry hat von Europa geträumt. Als er die gefährliche dreitägige Reise vom Niger durch die Sahara überstand, glaubte er, fast am Ziel zu sein. Doch in Libyen erwartete den 27-Jährigen aus Gambia ein drei Monate währender Alptraum aus Gefangenschaft, Erpressung und brutaler Folter.


    Bzgl. Australien ist es fast schon witzig, dass ein Land, dessen Bevölkerung zu weit über 90 % aus Nachfahren von Einwanderern (Vertriebene, Flüchtlinge, Kriminelle) besteht, sich so gegen die Zuwanderung wehrt.

    kl. gr. frosch

    Ja, grundsätzlich muss man wieder hin - es sei denn, die zuständige BAD-Stelle winkt ab. (Warum auch immer die Regelungen da manchmal unterschiedlich sind.)
    Aber: das müsste dein Schulleiter wissen. Und auch wenn er es nicht weiß, wird er deine Schwangerschaft so oder so weitermelden und dann sagt dir die BAD etwas.

    kl. gr. frosch

    P.S.: Alles Gute für die Schwangerschaft.

    Nachtrag: da du im Profil "Langenfeld" stehen hast und yestoerty von Düsseldorf sprach, würde ich vermuten, dass du hingehen musst. Langenfeld ist doch BezReg Düsseldorf, oder?

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