Hinzu kommt,
- dass das Jugendamt, wenn ein nicht-strafmündiger öfters aktenkundig wird, mit Maßnahmen eingreift (zumindest bei uns im Kreis)
- dass eine Akte angelegt wird und bei erreichen der Strafmündigkeit schneller eingegriffen wird.
Also: wenn man persönlich betroffen ist, sollte man auch ruhig persönlich anzeigen, wenn die Schule nicht aktiv wird. (Ich würde aber den Schulleiter immer darüber informieren.)
kl. gr. frosch