Beiträge von kleiner gruener frosch

    Beim Antreten meiner Schulleiterstelle (damals noch A13) hatte ich eine Probezeit von 2 Jahren. Bei Nichtbestehen, so sagte mir die Schulrätin, als ich sie wegen dem "Beamter auf Probe" in der Ernennungsurkunde irritiert angesprochen hatte, würde ich auf die alte Funktion zurückfallen. Meine alte Stelle war nach zwei Jahren aber schon längst wieder besetzt gewesen.

    Das ist aber jetzt 3 Jahre her - kann sein, dass dieses "Beamter auf Probe" bei einer Beförderung inzwischen ausgesetzt wurde. Oder dass es nur bei Beförderungen auf eine Schulleiterstelle existiert (halte ich für wahrscheinlicher).

    kl. gr. frosch

    Es müsste sogar noch weniger drauf stehen.

    Zitat

    Frau xyz hat von ... bis ... an der Musterschule als Vertretungslehrerin im Umfang von z Stunden gearbeitet.

    Mehr braucht auf der Bescheinigung nicht stehen. Bei guten Vertretungskräften steht aber in der Regel mehr.

    kl. gr. frosch

    Grundsätzlich: Abbrechen und irgendwo anders neu starten ist sicherlich schon eine Option.

    Zur Prüfung: In NRW sitzt in der Prüfung eine (vom Referendaren gewählte) Fachseminarleiterin und in der Regel als Vorsitz eine Schulleiterin oder ein Schulleiter aus dem Kreis. Ich würde da nicht ausschließen wollen, dass die Situation den Prüfern damit vorab bekannt ist. (Sorry, wenn ich jetzt ein wenig schwarz male.)

    Bzgl. Vertretungsstelle (auch für NRW): ich müsste noch einmal nachschauen*, bin mir aber ziemlich sicher, dass Bewerber mit 1. Staatsexamen bei Vertretungsstellen möglich sind. Bewerber, die das 2. Staatsexamen nicht bestanden bzw. das Referendariat begonnen und abgebrochen haben, jedoch nicht. Sicherlich muss man einen Abbrecher oder Durchfaller nicht per se als schlecht verurteilen. Ich kann es trotzdem nachvollziehen.

    Aber wie Brick in the wall schon schrieb: dein Bundesland wäre jetzt sehr gut. Anders sind die Antworten nur ein Stochern im Nebel.

    kl. gr. frosch

    *Zur Erklärung, warum ich nachschauen müsste: das Thema hat mich bisher nicht sonderlich interessiert. Meine Schule ist zum Glück in einem beliebten Bereich von NRW. Ich muss mir über Bewerber ohne 2. Examen aktuell noch keine Gedanken machen - abgesehen davon, dass ich aktuell eh nichts ausschreiben kann.

    Zitat

    Was ist das denn für ein SL, dass man mit dem nicht sachlich sprechen kann?

    Einer für den man sich fremdschämen muss.

    Ich weiß von meinen Schulleiterkolleginnen auch, dass sie das Zusammensetzen, Vorbereiten und Planen (also die Teamarbeit) als Selbstverständlich voraussetzen und dafür auch oft feste, vorgeschriebene Zeiten ansetzen. Allerdings nicht im Stundenplan, sondern per "Absprache".

    Im Qualitätstableau der QA heißt es dazu:

    Zitat

    3.3.2.2: In den Bereichen Unterricht und Erziehung kooperieren die Lehrkröfte systematisch.

    Zitat

    4.1.2.3 Die Schulleitung sichert die Rahmenbedingungen für Kooperationen der unterschiedlichen Gruppen.

    Da die QA dies abfragt, könnte es eine Motivation für die Schulleiter sein, feste Zeiten zu vereinbaren und die Lehrer zu verpflichten.
    Ihrer Aufgabe kommt die Schulleitung aber meiner Meinung nach auch schon nach, wenn man feste Zeiten ohne Verpflichtung vorsieht. (Sprich: die Kolleginnen innerhalb einer Stufe haben in der Woche irgendwann einmal gemeinsam Unterrichtsschluss - im Idealfall schon nach der 4. oder 5. Stunde. O.Ä.)

    In der allgemeinen Dienstordnung findet sich zwar unter §10 (4) "Weitere Aufgaben"

    Zitat

    Lehrerinnen und Lehrer stimmen sich in der pädagogischen Arbeit miteinander ab und arbeiten zusammen.

    Das könnte man jetzt als Forderung nach einer verpflichtenden Zusammenarbeit auffassen, welches interpretatorisch evtl. auch eine feste, verpflichtende Zeit nach sich zieht. Ich halte diese Interpretation aber persönlich für zu gewagt.

    Außerdem steht ebenfalls in der ADO (§5 (1)):

    Zitat

    Es gehört zum Beruf der Lehrerinnen und Lehrer in eigener Verantwortung und pädagogischer Freiheit die Schülerinnen und Schüler zu erziehen, zu unterrichten, zu ....

    Desweiteren steht im §6 (Unterrichtsplanung):

    Zitat

    Unterricht erfordert sorgfältige Planung, Vor- und Nachbereitung. Grundlagenfür die Unterrichtsplanung sind die Richtlinien, Rahmenvorgaben undLehrpläne des Ministeriums, die daraus in Verbindung mit dem Schulprogrammentwickelten schuleigenen Lehrpläne sowie die Beschlüsse derMitwirkungsorgane. Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischenArbeit sowie zur Leistungsbewertung sind in den Fachkonferenzenund Bildungsgangkonferenzen (§ 70 Absatz 4 SchulG), Fragen der Bildungs-und Erziehungsarbeit in den Klassen- bzw. Jahrgangsstufenkonferenzenzu entscheiden (§ 71 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 SchulG).

    Auch hieraus geht meiner Meinung nach keine explizite Verpflichtung zur Zusammenarbeit raus hervor - es sei denn, es gibt einen Beschluss der Mitwirkungsorgane. Ggf. könnte so ein Beschluss eine Verpflichtung nach sich ziehen. (Wobei ich als Schulleiter einen solchen Beschluss im Sinne eine Verpflichtung aller Lehrer kritisch sehen würde.)

    Zusammengefasst:
    die Zusammenarbeit zwischen den Lehrern wird schon gewünscht, allerdings sagt die ADO sehr deutlich, dass die Planung in der eigenen Verantwortung liegt. Man kann also per Dienstanweisung nicht dazu gezwungen werden, wenn nicht die Mitwirkungsorgane etwas anderes beschlossen haben.

    Persönliche Meinung:
    Die Zusammenarbeit ist schon sinnvoll, bei meinem Kollegium ist es auch selbstverständlich und ich schaffe entsprechende Rahmenbedingungen im Stundenplan, die sie nutzen können. Aber nicht müssen. Ich kann nämlich auch verstehen, dass man lieber Einzelkämpfer sein möchte. Ich war auch einmal in einem Team, mit denen ich auf keiner Wellenlänge lag. Da beschränkte sich dann die Zusammenarbeit auf das gemeinsame Erstellen der Klassenarbeiten. ;)

    kl. gr. frosch

    @Schmidt - der Tag wird so nicht eintreten. Ich habe gestern dem kleinen Zefram Cochrane in meinem 3. Schuljahr leider für seinen Vortrag in Sachunterricht eine 6 geben müssen. Sein Technikgeschwurrbel war viel zu irrational. Er hat daraufhin geschworen, dass er sich nie wieder mit Warpfeld-Theorie beschäftigen würde.

    So leicht ist es, die Geschichte zu verändern. :)

    Kl.gr.Frosch

    Jein - es gab Kreise in NRW, die haben von vorne herein das Prinzip "Schwerpunktschulen" gefahren, weil es dort klar war, dass ein konzentrierter Einsatz von Sonderpädagogen an mind. Einer Schule pro Kommune sinnvoller ist, als das Verteilen der Sonderpädagogen in der Fläche.

    Kl.gr.Frosch

    Das Ende des 1. Weltkriegs ist heute auch nicht zu feiern. Der Waffenstillstand wurde am Morgen des 11. November unterzeichnet und trat gegen Mittag in Kraft.
    Damit war er erst beendet.

    kl. gr. frosch

    P.S.: evtl. werdet ihr es am Sonntag mitbekommen. Ich habe mitbekommen, dass weltweit Dudelsackspieler aufgefordert wurden, am Sonntag Morgen um 6 Uhr Ortszeit (ich kann allerdings nicht sagen, welche Ortszeit. Das müsste ich nachschauen) vor Kirchen und an anderen prominenten Plätzen das Pipe-Stück "When the Battle is o'er" anzustimmen.

    Wie es irgendwo weiter oben schon einmal jemand schrieb:

    Grundvoraussetzung für den Lehrberuf sollte die sichere Beherrschung der Rechtschreibung und Grammatik sein. Das betrifft nicht nur Deutschlehrer.
    Ich habe Höhenangst - soll ich mich damit in den Beruf als Pilot reinklagen, nur weil er mir gefallen könnte? *kopfschüttel* Tut mir leid um Menschen mit LRS - aber wenn sie dann Lehrer werden wollen, müssen sie, wie SchmidtsKatze schrieb entsprechende Maßnahmen ergreifen.

    kl. gr. frosch

    Schüler rennen nach der Pause durch den Flur, die Bio-Lehrerin hat Fluraufsicht, brüllt "Ihr sollt hier nicht rennen!!!"
    Keiner hört auf sie, alle rennen weiter.

    Augenblicke später flog einer der Schüler im hohen Bogen durch den Flur - sie hatte ihm Beinchen gestellt.

    (im Nachhinein finde ich es fast irritierender, dass wir alle gelaufen sind. Warum wollten wir alle so schnell in die Klasse? Dabwar doch nur Unterricht.)

    Kl.gr.Frosch

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