Beiträge von kleiner gruener frosch

    Hinzu kommt,

    • dass das Jugendamt, wenn ein nicht-strafmündiger öfters aktenkundig wird, mit Maßnahmen eingreift (zumindest bei uns im Kreis)
    • dass eine Akte angelegt wird und bei erreichen der Strafmündigkeit schneller eingegriffen wird.

    Also: wenn man persönlich betroffen ist, sollte man auch ruhig persönlich anzeigen, wenn die Schule nicht aktiv wird. (Ich würde aber den Schulleiter immer darüber informieren.)

    kl. gr. frosch

    Zitat

    Ich nutze o. g. Parkplätze aber nur, wenn ich mit Kind unterwegs bin.

    Dann verstehe ich nicht ganz, warum du es im Zusammenhang mit dem Unterschied Privatversichert zu nicht Privatversichert heranziehst.

    Aber Mutter-Kind-Parkplätze sind selbstverständlich auch Väter-Kind-Parkplätze. Es ist nur nicht gegendert. (Muss es auch nicht, da das klar ist.)

    Kl.gr.Frosch

    @lassel, chillies Aussage bzgl. Der Wertvorstellungen bezog sich auf ein Zitat von dir. Dort hast du davon geschrieben, dass du auch Mutter - Kind - Parkplätze nimmst. Also wahrscheinlich "Rücksicht" im speziellen auf die Mütter mit ihren Kindern, im Allgemeinen auf die anderen Patienten.

    Kl.gr.Frosch

    Ich habe im Internet Archive einmal nachgeschaut. Dort ist eine Spiegelung der vbe-bw-Seite vom November 2014 zu finden. Klickt man im Downloadbereich auf einen Link, der zu deiner Beschreibung der Datei passt, wird eine pdf heruntergeladen, die 2016 noch online war. Dort geht es um die Probezeit, die Besuche, etc. Von einer besonderen Behandlung von Schwangeren im Rahmen der Besuche stand da allerdings nichts. Es wird allerdings der Hinweis auf einen Beitrag im VBE-Lehrerhandbuch "Dienstliche Beurteilung / Ankündigung von Unterrichtsbesuchen" gegeben. Hat jemand das Lehrerhandbuch?

    kl. gr. frosch

    P.S.: ACHTUNG, die angehängte Datei ist aller Wahrscheinlichkeit nach veraltet.

    <Mod-Modus>

    Zitat

    Ich finde es sehr ungut, wenn in Antworten von Mitgliedern hineineditiert wird, solange dort keine handfesten Beleidigungen oder dergleichen (Verfassungswidriges, Strafbares, Werbung...) stehen. Das hat einen sehr selbstherrlichen Beigeschmack.

    (Hervorhebung von mir.)
    Damit sollte sich dein Kommentar erledigt haben.

    kl. gr. frosch, Moderator

    Können wir jetzt bitte beim Thema des Threads (siehe Beitrag 20) bleiben, danke.

    Ich habe mal versucht zu recherchieren. Die pdf-Datei von damals habe ich Netz nicht mehr gefunden, es gibt eine aktuellere pdf des vbe-BW, aber da steht nichts mehr zur Schwangerschaft und den Überraschungsbesuchen drin.

    Ich suche mal noch ein wenig weiter, würde dir aber vorschlagen, einmal direkt beim vbe bw nachzufragen. Vielleicht gibt es die pdf noch - und vielleicht wissen sie sogar, ob das, was da stand, auch noch aktuell ist.

    Grüße,

    kl. gr. frosch

    Die Ferien haben begonnen, für viele wird es nun etwas ruhiger, der ein oder andere ist verreist (pattyplus - viel Spaß auf der anderen Seite der Erdkugel) und Weihnachten steht nicht mehr nur vor der Tür, sondern eigentlich schon mitten im Türrahmen.

    Im Namen des Teams wünsche ich allen Usern

    • frohe, besinnliche Weihnachten
    • ein schönes Jul-Fest,
    • ein schönes, gemütliches Beisammensein im Kreis der Familie
    • oder einfach nur ein paar schöne, ruhige Tage.

    Was immer ihr feiert - genießt die Zeit "zwischen den Jahren".

    :nikolaus:

    kl. gr. Weihnachtsfrosch, Moderator

    Gibt es an den weiterführenden Schulen in NRW (ähnlich wie auch an den Grundschulen) die Möglichkeit, dass die Schule zur "Selbstständigen Schule" wird?

    Dann hat der Schulleiter Dienstvorgesetzten-Eigenschaften und übernimmt entsprechende Rechte, Pflichten und Aufgaben der dienstvorgesetzten Behörde. Wir sind keine selbstständige Schule (warum sollte ich mir die zusätzliche Arbeit aufhalsen - macht ja keinen Sinn) - daher kann ich aber nicht sagen, ob das "entscheiden, dass man ein Attest einfordern muss" auch dazu gehört.

    kl. gr. frosch

    Wie schrieb oben einer - vielleicht ist die Schule auch ein Glücksgriff. Trotz der Entfernung.

    ich würde auch gerne mit dem Rad zur Schule. Manchmal mache ich das auch. Dann muss ich aber morgens um spätestens 5:30 aufbrechen, damit ich rechtzeitig da bin. Sind ca. 30 km. (Mit dem Auto ein Katzensprung. 25 Minuten)
    Aber - um nichts in der Welt würde ich die Schule wechseln wollen, denn meine Schule ist traumhaft.

    kl. gr. frosch

    P.S.: Und so ca. 10 mal im Jahr fahre ich die Strecke auch. Ich gebe aber zu, dass ich auch schon mal über ein Ebike als "Dienstrad" nachgedacht habe. *schäm*

    bzw. weiterzulesen.


    1.3
    Hat die Behörde Zweifel an der Dienstunfähigkeit der Beamtin oder des Beamten, so kann sie von ihr oder ihm abweichend von Ziffer 1.2 ab dem ersten Tag des Fernbleibens die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.

    Also so, wie es oben schon steht.
    Ob das Verhalten deines Schulleiters notwendig ist, ist eine andere Frage - rechtlich ist es auf jeden Fall okay.

    kl. gr. frosch

    Weihnachten. Silvester habe ich nie gemocht und feiere es immer nur "halbherzig". Die schönsten Silvester hatte ich während meines Studiums. Damals habe ich 10mal im Monat als "Nachtwache" in einer Senioren-WG gearbeitet - ich habe mich immer freiwillig für Silvester gemeldet. Die Silvester-Abende und Mitternächte mit den Bewohnern der WG waren immer sehr schön.

    kl. gr. frosch

    P.S.: ich gebe die Frage weiter.
    Patty - wir haben Holzfussboden, 90 Jahre alt. Ich bin mir nicht sicher, ob der Baum dann nicht im Keller stehen würde. ;)

    @Miss Jones: Kartoffelsalat und Würstchen ;)

    Im ernst - wenn du einmal den Kartoffelsalat meiner Mutter probieren würdest. Das ist ein Kartoffelsalat, der wäre gerade gut genug für Jehova gewesen.

    Alterra:

    Nein - als Schulleiter an einer kath. Grundschule versuche ich es mit Beten. ;)
    Ich kann die Katzen schließlich nicht 3 Wochen ins Badezimmer einsperren.

    Ich bleibe bei der Frage von Alterra: Wie kann man seinen Weihnachtsbaum katzensicher machen?

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