Zur Theorie:
Zumindest in NRW in den Grundschulen gibt es sogenannte "Pool-Kräfte", die dem zuständigen Schulamt zugeordnet sind. Sie haben eine Stammschule (an der sie selten sind), springen aber für kurze Zeit da ein, wo Unterricht ausfällt.
Also - zumindest theoretisch. In der Praxis ist es oft so, dass die Pool-Kräfte entgegen ihrer Bestimmung als Langzeit-Vertretung an einer Schule festsitzen. (Ich habe es aber vor einigen Jahren auch schon erlebt, dass man eine Poolkraft angefordert hat und diese am nächsten Tag auf der Matte stand und einen Lehrer für die Dauer des krankheitsbedingten Ausfalls vertreten hat. Es lief also mal wie vorgesehen.)
Zur Mitaufsicht: ich kann mich dunkel daran erinnern, dass kürzlich in einer Mitteilung einer NRW-Bezirksregierung stand, dass die Mitaufsicht eine zulässige Vertretungsform sei. In Unstat ist im Maßnahmebereich 2 auch die "Mitbetreuung anderer Lerngruppen" als Maßnahme vorgesehen. Als Erklärung steht explizit dabei "Mitbetreuung anderer Lerngruppen in anderen Klassenräumen".
Es scheint daher grundsätzlich von Seiten des Ministeriums als Vertretungsmaßnahme vorgesehen zu sein - unter der vermuteten Maßgabe, dass sich beide Klassen "beaufsichtigt fühlen" und auch ohne ständige Aufsicht klarkommen .
Bzgl.
Zitat von Freakoid
Zum Glück entscheiden dann im Zweifelsfalle die Gerichte und ich hoffe, dass dann eher die Schulleitung, die dauerhaft Doppelaufsicht anordnet, juristisch belangt würde.
Tresselt schreibt dazu, dass der Schulleiter nur in Ausnahmefällen zur Mitverantwortung gezogen werden kann. Verantwortlich wäre der Lehrer. (Beim Lesen des Tresselt-Beitrags habe ich auch gerade die Bestätigung gefunden, dass die Bezreg Düsseldorf die Mail bzgl. der Mitaufsicht versandt hat.
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Zur persönlichen Praxis:
ich bin froh, dass meine Schule personell sehr gut ausgestattet ist. (Wir sind stellenmäßig im Plus - mit vollausgebildeten Lehrkräften.)
Das heißt, dass ich in fast jeder Stunde mindestens eine Teamstunde stecken habe. (Also: eine für die ganze Schule, nicht eine für jede Klasse.) Manchmal auch mehrere.)
Unterrichtsausfälle kann ich vergleichsweise gut auffangen. Schlimmstenfalls teile ich mal ein oder zwei Klassen auf. Man kann auch mal Musikunterricht mit zwei Klassen machen. (Klassenstärke in der Regel bei höchsten 20 Kindern, also kein Problem.)
Mitaufsicht nutze ich praktisch nie - und wenn, dann brumme ich die nur einem einzigen Kollegen auf. Dreimal dürft ihr raten, wem.
Es reicht, wenn ich mich in Ausnahmefällen in die rechtliche Zwickmühle setze. Wobei ich mich lieber mit drei Klassen in die Aula oder den Musikraum setze und die Gitarre rausnehme. Das ist sicherer. Dann wird zwar nicht "gearbeitet", aber das passiert ja nicht so oft.
Aber ich weiß - ich lebe mal wieder im Schulparadies.
(Habe ich euch eigentlich schon mal unseren Schulhof gezeigt. Traumhaft. Bewerbungen bitte per PN an mich.
)
kl. gr. frosch