Beiträge von kleiner gruener frosch

    Dann helfe ich Meike. mal und mache eine kurze "Pinkelpause" im Thread.

    Ihr könnt aufstehen, aufs Klo gehen und hier in einigen Tagen weiterschreiben. Solange möchte ich hier den vor einigen Tagen geposteten Zwischenstand von Meerschweinchen stehen lassen, da er, so denke ich, eine gute, sachliche Quintesenz bietet.

    Zitat von Meerschweinchen Nele

    Darf man als Zwischenstand festhalten, dass Lehrerinnen und Lehrer in allen Schulformen ein vollständiges, wissenschaftliches Hochschulstudium hinter sich haben und in ihrer Alltagisarbeit alle sehr zeitaufwändige und komplexe Aufgaben zu bewältigen haben, die großes pädagogisches, didaktisches und anderes Fachwissen erfordern?

    Wenn das der Fall wäre, könnte ich mir eigentlich keinen stichhaltigen Grund vorstellen, der gegen eine gleiche Bezahlung für alle Lehrer spräche.


    kl. gr. frosch

    <Mod-Modus>

    P.S.: nächste Woche geht es hier weiter - der Thread ist mal kurz dicht. Vielleicht geht es dann ohne gegenseitiges Bashen und Beleidigen weiter. Diskussionen sind nämlich viel interessanter und erfolgversprechender, wenn sie sachlich geführt werden.

    Wobei ich noch einen Unterschied (in der Verantwortung und im Aufgabenbereich) zwischen Fachlehrer und Klassenlehrer sehe.

    Ich würde dem Klassenlehrer von dem Gesprächswunsch berichten und ihm anbieten, dass du das Gespräch annimmst und ihn anschließend darüber informierst. Nach der datenschutzrechtlichen Begründung müsste ich jetzt aber suchen, gedeckt ist das aber mit Sicherheit.

    kl. gr. frosch

    Volker: zu deiner Aussage "Vorher musste nur eine Person was machen - jetzt zwei." Die stimmt so nicht.

    Ohne App machen 2 Personen evtl. etwas:
    1. Person 1 (Konrektor o.ä.): trägt den Vertretungsplan ein
    2. Person 2 (erkrankter Lehrer): schickt ggf. an den Konrektor (wenn er es kann) die Aufgaben für die Stunde
    3. Person 1: muss in dem Fall noch einmal aktiv werden und das Material weitergeben

    ==> der Vertretungslehrer erhält das Material

    Mit der App machen zwei Personen evtl. etwas
    1. Person 1 (Konrektor o.ä.): trägt den Vertretungsplan ein
    2. Person 2 (erkrankter Lehrer): stellt (ggf. wenn es ihm möglich ist) Aufgaben / Material in die App ein (also ein vergleichbarer Schritt zu "schickt die Aufgaben an Person 1")

    ==> der Vertretungslehrer erhält das Material


    Es sind also in beiden Fällen zwei Personen, die aktiv beteiligt sind.
    Der Schritt 3 (das erneute Einbinden der 1. Person) entfällt aber. Dadurch wird es etwas weniger aufwändig.

    kl. gr. frosch

    Danke, Valerianus. Meiner Meinung nach versteht man darunter, dass bei einer Klassenleitung der Unterricht entsprechend sinnvoll verteilt sein muss. Ein grundsätzliches Ausschließen der Klassenleitung sehe ich da nicht.

    Aber deswegen nochmal der Hinweis auf den Schwerbehinderten-Vertreter. Der sollte es genau wissen, was die entsprechenden Rechte / Pflichten sind.

    kl. gr. frosch

    Valerianus, darauf hatte ich auch schon verlinkt - allerdings mit einem anderen Ergebnis. Siehe weiter oben. Hinweise darauf, dass man eine Klassenleitung nicht machen muss, stehen dort meines Erachtens nicht drin. Welchen Punkt meinst du ? Die Aussagen "Verpflichtung der Schulleitung: berichtigte Wünsche sbM sind weitgehend zu berücksichten, z.B. bei Unterrichtsverteilung und Steundenplangestaltung"? Danke für deine Hinweise darauf.

    kl. gr. frosch

    Hallo potter,

    Kolleginnen mit Schwerbehinderung sollen natürlich Entlastung und Unterstützung erhalten und die Schwerbehinderung soll auch bei der Stundenverteilung beachtet werden. Es findet sich aber nirgendwo die Anweisung/Anregung, schwerbehinderte Kolleginnen nicht als Klassenleitung einzusetzen. Stattdessen gibt es in den Handreichungen den Hinweis, dass ein Anspruch auf die Leitung einer bestimmten Klasse nicht besteht. Damit wäre für mich als Schulleiter auch klar, dass kein Anspruch auf die Nicht-Leitung einer Klasse besteht.
    Den entsprechenden Passus findest du in der folgenden pdf-Datei auf Seite 84: Handreichungen Schwerbehinderte Kolleginnen, NRW

    Im Rahmen der Möglichkeiten der Schule kann der Schulleiter natürlich trotzdem darauf verzichten, dir eine Klassenleitung zu geben, evtl. ist auch ein Klassenleitungsteam möglich. Aber verpflichtet ist er dazu nicht.

    Wenn du genauere Informationen und Beratung möchtest, solltest du dich direkt an die Vertrauensleute wenden. Die Kontakte der Hauptvertrauensleute findest du auf den Seiten des Schulministeriums NRW: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer…rung/index.html

    Alles Gute dir. Vielleicht lässt dein Schulleiter ja noch mit sich reden. Auch wenn er es nicht müsste.

    kl. gr. frosch

    kecks - ich wusste, dass du als nächstes darauf hinweist, dass unsere Gesellschaft primär christlich sei. Ob sie das aber wirklich immer noch ist, sei dahin gestellt. Nichtdestotrotz ist explizit die Rede von "unserer Gesellschaft". Nicht "unserer Religion". Das darf man dann auch ruhig so verstehen. Die semantische Gleichsetzung wird von dir so interpretiert.

    Wie gesagt: wenn im katholischen Religionsunterricht die (Welt-)Religionen behandelt werden geht es nicht um ein "wir" und "die". Aber wie du weiter oben schon geschrieben hast: Du hast nicht viel Einblick in den kath. Religionsunterricht. Der wäre für eine entsprechende Beurteilung des kath. Religionsunterrichtes aber sicher hilfreich. Macht aber nichts. First World Problems. ;)

    kl. gr. frosch

    1. das "Close Reading" kannst du dir sparen. Danke.
    2. Es heißt in bayrischen Lehrplan nicht "Das Andersartige in Bezug auf unsere Religion" (wie du vermutest). "Unsere" = "unsere Gesellschaft" - das steht ja auch so im Text. Sonderlich geschickt ist die Formulierung nicht, da stimme ich dir zu. Ich tendiere auch eher dazu, dass der Islam nicht das "andersartige in unserer Gesellschaft " ist. Aber wie gesagt: "Andersartig" steht da nicht in Bezug auf "unsere Religion".

    hm, auf meine Nachfrage hattest du oben noch geschrieben, dass der "Welten"-Unterschied wäre, dass im Religionsunterricht vor allem die problematischen Punkte angesprochen würden. Das stimmt ja so nicht, wie aufgezeigt.

    Die von dir genannte unterschiedliche Grundhaltung ist aber auch nicht vorhanden. Auch im Religionsunterricht heißt es "eine Menge Religionen nebeneinander" und nicht "wir und die da mit ihrer Religion".

    kl. gr. frosch

    kecks:

    Zitat

    man schaue sich nur mal an, wie über den islam im katholischen reliunterricht und in ethik gesprochen wird. welten.

    Zitat

    hier: es werden vor allem die problematischen punkte (frauenbild im islam/in manchen islamischen familien in deutschland; islam als immer schon politische religion, von wegen umma und so...) hervorgehoben und dann den kindern vermittelt, dass das ja "bei uns" nicht so sei. zumindest ist es das, was die sus mitnehmen. sie fragen in ethik immer wieder nach diesen unterschieden in der vermittlung ("in reli haben die gelernt, dass..."), es irritiert sie.

    Zitat

    ist jetzt sehr, sehr scharf und eher sarkastisch bis satirisch formuliert. zudem hörensagen von sus und relikollegen und material/schulbuch, ich war selber nach meiner eigenen schulzeit nur eine handvoll male in einer ganzen relistunde dabei.

    Um direkt konkret zu reagieren: es liegen keine Welten zwischen Ethik und dem Religionsunterricht. Es werden im Religionsunterricht nicht vor allem die von dir genannten problematischen Punkte angesprochen. Ich möchte nicht ausschließen, dass deine Schüler sich nur diese problematischen Punkte merken. Ich möchte auch nicht generell ausschließen, dass dein Religionskollege das so macht. Aber dann solltest du ihm die Schuld in die Schuhe schieben. Als Argument gegen den konfessionellen Religionsunterricht ist das nicht sonderlich angebracht, denn es liegt nicht an den Vorgaben des kath. Religionsunterrichtes.

    Einige Lehrpläne habe ich mal hier angehängt. Es mag in den Lehrplänen bestimmt Unterschiede geben, aber die Grundtendenz ist die gleiche. Es steht sicherlich auch drin, dass man andere Religionen (genauso wie man es im Fach Religion auch mit der eigenen macht) kritisch hinterfragt. Das ist aber nur ein sehr kleiner Teilbereich. Eigentlich geht es um das Verständnis anderer Religionen.

    Ich kann dir leider nicht den für deine Schulform und dein Bundesland passenden Lehrplan anzeigen (es sei denn, ich habe zufällig den passenden rausgesucht), da in deinem Profil weder Informationen zu deiner Schulform noch zu deinem Bundesland stehen, aber ich bin sicher, dass du ggf. den passenden Lehrplan finden wirst um dich dort bei Bedarf zu informieren. Wenn dein Kollege am Lehrplan vorbei arbeitet, kannst du ihn dann vielleicht einmal darauf hinweisen.

    Lehrplan Bayern, Klasse 7 (ich glaube es war der aus dem Gymnasium)L


    Lehrplan NRW, Realschule


    Lehrplan Niedersachsen, Sek 1

    kl. Gr. Frosch

    .S.: Ungeachtet der Tatsache, dass ich deine Aussage bzgl. der Vermittlung des Islams im Religionsunterricht für nicht richtig halte, habe ich (wie sicherlich bekannt ist) aber auch nichts gegen die Abschaffung des Religionsunterrichtes an den Schulen und den Ersatz des Faches durch Ethik. Wir sollten aber bei den Argumenten dafür die Kirche im Dorf lassen.

    Meines Wissens werden Angestellte Lehrer nicht "vereidigt", sondern man spricht da von "Gelöbnis". Bzw. sprach, denn das Gelöbnis ist inzwischen im TV-L auch nicht mehr grundsätzlich vorgesehen. An die Stelle des Gelöbnisses tritt im Arbeitsvertrag das Bekenntnis zur freiheitlichen, demokratischen Rechtsordnung im Sinne des Grundgesetzes. (Siehe: http://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/g/geloebnis.html). (WIe Valerianus schreibt)
    Eine förmliche Verpflichtung von Angestellten ist darüber hinaus in einigen Fällen nötig, z.B. wenn man "bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, beschäftigt oder für sie tätig ist,"

    Weeki hat also sicherlich recht mit der Behauptung, dass angestellte Lehrer keinen Amtseid sprechen - aber diese förmliche Verpflichtung ist das passende Gegenstück bei Angestellten. Diese stehen daher in einem ähnlichen "Verantwortungs-Verhältnis" wie Beamte, im Unterschied zu einem "Nicht-im-öffentlichen-Dienst-Angestellten".

    kl. gr. frosch

    ---
    Edit: Nach kecks Anmerkung habe ich meinen Satz "Eine förmliche Verpflichtung von Angestellten ..." konkretisiert. Unter "förmliche Verpflichtung" versteht man nicht die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag sondern eine explizite Aussage gegenüber dem Vorgesetzten / der einstellenden Person / ....

    n.

    Die ganzen letzten Beiträge haben nichts mehr mit der Aussage zu tun. Ihr könnt damit aber gerne fortfahren, ich verschiebe die Beiträge dann gleich, wenn ich nicht mehr am Handy sondern am PC sitze.

    Kl. Gr. frosch, Moderator

    Zitat

    das hat nur nichts mit der Ausgangsfrage zu tu

    Spoiler anzeigen
    Zitat

    Wie üblich gehen die Äußerungen am ursprünglichen Post vorbei, und das legt doch nun wirklich nahe, dass viele SL ihre Macht missbrauchen.

    Hm, die Logik erschließt sich mir jetzt nicht wirklich.

    Aber ich befürchte mal, dass du es dir mit der Aussage und mit dieser hier ...

    Zitat

    die jenigen mit ausgeprägten Minderwertigkeitskomplexen und narzisstischen Störungen greifen leider oft zu Machtpositionen, weil sie eben jene Gefühle bei sich selbst kompensieren möchten.

    ... bei allen Schulleitern hier im Forum verscherzt hast. ;)

    kl. gr. frosch

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