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Kl. Gr frosch, Moderator
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Kl. Gr frosch, Moderator
Anja, es gibt in der Grundschule OGS-Stunden, in denen das Lehrpersonal eingebunden ist. 3 Stunden pro Woche pro OGS-Gruppe.
Die sind nachmittags.
Kl.gr.Frosch
Auch als Vertrtetungslehrerin gehört es zu deinen Pflichten, die rechtlichen Rahmenbedingungen (deines Faches) zu kennen. Die Frage von McGriffin ist leider absolut berechtigt.
Zitat(6) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet und müssen von der Schulleiterinoder dem Schulleiter die Möglichkeit erhalten, sich über die für siemaßgebenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu informieren. Hierzugehört insbesondere die Kenntnisnahme der im Amtsblatt (ABl. NRW.)und in der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften desLandes Nordrhein-Westfalen (BASS) veröffentlichten schulbezogenenVorschriften.
kl. gr. frosch
<Mod-Modus>
Nils,
zur Klärung deiner Schreibberechtigung habe ich dir eben eine PrivateNachricht geschickt.
Bis zur Beantwortung schließe ich diesen Thread einmal.
kl. gr. frosch, Moderator
<Mod-Modus>
"ich kannte das Kind kaum" <> "Wildfremdes Kind"
Das gegenseitige Aufeinanderrumkloppen hilft Catania aber auch nicht wirklich weiter. Also bleibt beim Thema.
kl. gr. frosch
Susannea: Karl-Dieter schrieb nichts davon, dass der Dienstherr dann die Tagesmutter speziell für die Kolleginnen bereitstellt. Das ist auch nicht seine Aufgabe.
kl. gr. frosch
Schade an der ganzen Inklusions-Geschichte ist, dass es alles in Deutschland nicht nötig wäre. Immerhin ist im englischen Original der Vereinbarung von "inlusivem Bildungssystem" die Rede. Nicht von "Inklusive Schule". Wir waren der Vereinbarung mit unserem hochspezalisierten Förderschul-System also schon um Jahre voraus - und hinken nicht hinterher, wie Schantalle schreibt.
Aber ich denke mir, ich halte mich aus dem Thema wieder raus. Ist schlecht für meinen Blutdruck.
kl. gr. frosch
Gesetze kann man doch wieder umbeschließen. Spricht doch nichts gegen.
kl. gr. frosch
Das war aber "immer" schon so. Okay, immer vielleicht nicht, aber das ist der Stand der Dinge.
Wobei ich mich frage, wer sich demnächst dann noch auf solche Schulen bewirbt, wenn es bei einem 130-Schüler-Dorfschule das gleiche Geld gibt.
Kl. Gr frosch
Ich frage mich, ob die neue Landesregierung die Erhöhung wieder kippt?
Die Konrektoren sind noch nicht dabei. A12-Schulleiter-Gehalt dürfte es nur noch bei sehr kleinen Schulen geben.
kl. gr. Frosch
Tootsie: die Höherstufung gilt auch für Schulleiter mit A12 (+Zuschlag). Die gibt es auch noch manchmal.
kl. gr. frosch
Im April musste das lbv erst einmal die "normale" Besoldungserhöhung umsetzen. Da blieb dafür wohl keine Zeit mehr. ![]()
kl. gr. frosch
@Karl Tim, Schantalle und Yummi:
Meines Wissens heißt der Thread hier
"Verbeamtung durch adhs-Depression gefährdet"
und nicht
"Wer ist wann warum und unter welchem Namen (k)ein Troll".
Danke,
kl. gr. frosch, Moderator
ZitatWeihnachtsferien sollten Begründung dafür sein, dass Schule kein religionsfreier Raum ist,... .
Ist es aber nicht.
Kl. Gr frosch
Leicht offtopic, aber auch nur leicht:
Zitat@kleiner_gruener_frosch: Sommer- und Herbstferien sind nicht religiös begründet, Weihnachts- und Osterferien hingegen schon (beides christliche Feiertage). Ansonsten haben Kinder in Deutschland auch zu Pfingsten und zu Christi Himmelsfahrt keine Schule.
Okay, dann bist du ja schon etwas zurückgerudert.
Die zweiwöchigen Osterferien liegen um Ostern herum. Nicht wegen Ostern, sondern weil die Ferien relativ gleichmäßig im Jahr verteilt sind. Sinnigerweise liegen die Ferien dann auch immer um Ostern herum, da dabei noch 2 gesetzliche Feiertage in die Ferien einfließen.
Weihnachten: gleiche Begründung.
Wenn sie nicht um die enstprechenden Feiertage herum lägen, lägen sie an anderen Terminen. Frei hätte man trotzdem. Da steckt nichts religiöses hinter. Man hat in beiden Fällen nicht 2 Wochen frei, weil man damit die christlichen Feiertage begehen möchte.
Für Christi Himmelfahrt (gesetzlicher Feiertag) und Pfingsten (gesetzlicher Feiertag) gilt das gleiche - und der Brückentag nach Christi Himmelfahrt und der Ferientag nach Pfingsten hat wieder einmal rein gar nichts mit Religion zu tun. Es sind "Ferientage".
Ich habe schon oft die Argumentation gehört, dass Leute, die Karfreitag nicht als stillen Feiertag wollen ja arbeiten können. Und dass sie auch auf weitere "religiöse" Feiertage verzichten sollen. Das ist schon abwegig. Aber die !FERIEN! religiös zu begründen .... da fehlen mir die Worte.
kl. gr. frosch
ZitatNicht-christliche Kinder verzichten ja auch nicht auf ihre Ferien, auch wenn sie nicht an den religiösen Hintergrund glauben.
Warum sollten sie darauf auch verzichten?
Und welchem "religiösen" Hintergrund haben bitte schön die Ferien?
Kl. Gr frosch
Aber die Aufgaben. Daher sollten wir hier besser nicht über die Aufgaben sprechen.
Kl. Gr frosch
Die Termine schon, aber nicht die Inhalte. ![]()
Kl.gr.Frosch
Kurzer Hinweis: wir schreiben öffentlich und die VERA-Termine stehen in eigenen (?) Bundesländern noch aus. NRW schreibt erst ab morgen.
Kl.gr.Frosch
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