@primarballerina
1. Wird niemand dazu verpflichtet, seine privaten Geräte zu benutzen. Es ist eine Erlaubnis. Wenn man für die Sicherheit der Daten auf seinen privaten Geräten nicht sorgen kann, unterschreibt man nicht, dann nutzt man allerdings auch keine digitalen Daten auf den eigenen Endgeräten. (Wobei die neue Erklärung sehr konkret und hilfreich ist und nichts fordert, was man nicht auch zum Schutz seiner persönlichen Daten auch machen sollte und was jedes halbwegs aktuelle Betriebssystem von Natur aus mitbringt.)
2. Wird niemand verpflichtet, seine Geräte hin und her zu tragen. Das musst du falsch verstanden haben.
A propos "falsch verstanden": hast du eben geschrieben, dass du die Erklärung nicht unterschreibst, das Zeugnis aber auf deinem privaten PC schreibst? Ich glaube, dass war eher die theoretische Überlegung, dass so zu tun, oder?
Falls nicht, hast du da was falsch verstanden. Wenn du die Erklärung nicht unterschreibt, ist es nicht so, dass du die Daten nutzen kannst ohne eine Verantwortung dafür zu haben. Und alles ist okay.
Wenn du sie nicht unterschreibst, DARFST du sie auf deine privaten Geräten nicht nutzen und damit das Zeugnis nicht zu Hause schreiben. Wenn du es doch machst, nutzt du geschützte Schülerdaten ohne Genehmigung deines Vorgesetzten - das ist ein ziemlich schweres Dienstvergehen.
Das solltest du also noch Einmal überdenken.
Kl.gr.Frosch