Zitat
Nein, eigentlich nicht. Da die Festanstellung bereits die Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist, kann sie nicht die Rechtsfolge NACH dem Kurs sein.
Nein. Die Festanstellung ist eine Voraussetzung, weil die Teilnahme an der Qualifizierung (warum auch immer, das habe ich damals nicht genauer verstanden) zur Festanstellung führen würde. Damit sich darüber nicht versehentlich Vertretungskräfte in die Festanstellung "schummeln" können, ist es auch direkt die Eingangsvoraussetzung.
Und damit ist es die von dir gesuchte Erklärung, warum man die Zertifikatskurse nicht für Vertretungskräfte öffnet.
kl. gr. frosch