Beiträge von kleiner gruener frosch

    Persönlich halte ich es für eine Ausrede. Dein Schulleiter hat den Besuch wahrscheinlich nur vergessen.

    Warum er fern bleiben darf? IMHO aus keinen normalen Gründen. (Okay, sicherlich gibt es "Katastrophen", bei denen der Schulleiter bevorzugt reagieren muss).
    Er bekommt von seinem Vorgesetzten die Aufgabe, den Lehrer zu beurteilen, macht einen Termin und hält ihn ein. Die Erfüllung dieser Aufgabe ist seine Pflicht.

    Zitat

    (3) Auf Anforderung der dienstaufsichtlich zuständigen Schulaufsicht erstellt die Schulleiterin oder der Schulleiter dienstliche Beurteilungen, soweit die Zuständigkeit übertragen ist, sowie Leistungsberichte über die Lehrerinnen und Lehrer.

    Mit einem "Ich wurde nicht abgeholt" kann er sich da nicht herausreden.

    Soweit zur Theorie - in der Praxis könnte es jetzt nicht so gut sein, dem Schulleiter eine "Dienstverletzung" vorzuwerfen. Immerhin möchte man eine gute Beurteilung von ihm. In der Praxis würde ich mir daher denken "Was für ein Idiot" - und um einen neuen Termin bitten und den Schulleiter dann abholen. Wenn er das möchte.

    kl. gr. frosch

    P.S.: ich wundere mich immer darüber, von was für Schulleitungen ich hier lese. So komische Erfahrungen habe ich bisher noch nie gemacht.

    Spannend - und trivial. Da (unabhängig von einer möglichen Urkundenfälschung) eine nachträgliche erwiese Änderung beanstandet wird (bzw. nicht drauf reagiert wird) - darauf sind wir uns ja einig.
    Außerdem würde bestimmt nie jemand seinen Schüler wegen der möglichen Urkundenfälschung verklagen. (Nehme ich mal an. Ich hätte nicht so viel Langeweile ;) )

    Aber Langeweile ist ein Stichwort. Die Frage ist ein interessantes rechtliches Puzzle. Oder so ähnlich.

    kl. gr. frosch

    Aus dem unteren Link:


    Zitat

    Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Erklärung, die im Rechtsverkehrgeeignet (objektiv) und bestimmt (subjektiv) ist, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringenund die ihren Aussteller bezeichnet oder zumindest für die Beteiligten erkennbarwerden lässt.

    Klassenarbeiten sind keine Verwaltungsakte, man kann nicht nicht gegen gegebene Noten in Klassenarbeiten klagen - daraus lese ich, dass Klassenarbeiten NICHT für den Rechtsverkehr geeignet und bestimmt sind. (Wobei die Frage ist, ob es ausreicht, dass man sich bei einer Klage gegen eine Zeugnisnote auf geschriebene Arbeiten beziehen kann.)

    Interessante Frage.

    kl. gr. frosch

    P.S.: bei meiner Recherche habe ich die Wikipedia-Links bewusst außen vor gelassen. ;)


    Deiner Beschreibung nach enstprechen den Leistungen nicht den Anforderungen, da er keine Mitarbeit zeigt. Aufgrund der fehlenden Mitarbeit lässt es sich jetzt nur schwer erkennen, ob die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind (mangelhaft) oder selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass sie in absehbarerer Zeit nicht behoben werden können. Im Zweifel könnte man daher "für den Angeklagten" entscheiden.

    Aber - wenn der Schüler den Kenntnisstand nicht zeigt, weil er die Arbeit verweigert, hat das Schulgesetz den Abschnitt 5 parat. Deiner Beschreibung nach ist es eine klare Leistungsverweigerung. Ergo: ungenügend.

    Passt. Jetzt musst du dich "nur noch" gegenüber deinem Schulleiter durchsetzen und ihm den Abschnitt 5 und die Arbeitsergebnisse des Schülers zeigen.

    Einen Paragraphen bzgl. der Notenabweichung kenne ich aus dem Kopf heraus nicht. Als Schüler hat sowas immer gerne die Runde gemacht.

    kl. gr. frosch

    @sushi Sonnenschein: scheint so.

    @c p moritz: Danke für die "besonders schwer" erklärung. In dem Fall im Ausgangsposting wurde abet nur in einer Aufgabe geschummelt. Dann ist der Fall im Ausgangsposting also kein besonders schwerer Fall.denn er War ja nicht geplant, sondern nur eine spontan genutzte Gelegenheit.

    Kl. Gr. Frosch

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