Beiträge von kleiner gruener frosch
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Nein, ein spezielles juristisches Unterforum gibt es hier nicht.
Lehrerforen.de ist auch nur ein Forum, eine richtige "juristisch wasserdichte" Beratung gibt es hier nicht - dafür ist eher die GEW, VBE, Personalrat, Rechtsanwälte zuständig.
Hier bekommst du "nur" Rückmeldungen zu deiner Situation.
Grüße,
kl. gr. frosch
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Wir sind aktuell nur knapp unterbesetzt. (Könnten eh nicht ausschreiben.)
Aber wenn man unterbesetzt ist und dringend benötigte Stellen nicht besetzt bekommt muss man
- langfristige Mehrarbeit nutzen oder
- Unterricht kürzen (und dies, wie Marie sagen würde, dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren.)Kl. Gr. Frosch
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Stimmt, BIngenberger. Der Lehrermarkt in NRW ist (speziell in der Grundschule) derzeit absolut leergefegt.
kl. gr. frosch
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Ich denke du merkst, du machst ich mit deiner Frage ziemlich lächerlich!
Sorry, Susannea, aber ich glaube, du machst dich mit der Antwort etwas lächerlich. (Siehe der Beitrag von Meike.)
kl. gr. frosch
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Ich denke, sowohl Luzifara als auch Susannea haben recht.
Es ist beschämend, dass Lehrer es für nötig halten, z.B. Sitzhocker für die Klasse selber kaufen zu müssen.
Es ist aber genauso beschämend, dass Lehrer meinen für "Privatvergnügen" bei der Arbeit (Süßigkeiten) Unterstützung zu erwarten.kl. gr. frosch
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Dann sollte er es vorher sagen, dass er abgeholt werden möchte.
Oder im Nachhinein nicht sauer sein.
Kl. Gr. Frosch
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Ich habe die Ironie verstanden.

kl. gr. frosch
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Ja, denn mit einem Regenschirm vor den Augen bin ich als Kind (zusammen mit meiner Mama) einmal gegen eine Laterne gelaufen.
... isst schon seit 3 Monaten Dominosteine.
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Persönlich halte ich es für eine Ausrede. Dein Schulleiter hat den Besuch wahrscheinlich nur vergessen.
Warum er fern bleiben darf? IMHO aus keinen normalen Gründen. (Okay, sicherlich gibt es "Katastrophen", bei denen der Schulleiter bevorzugt reagieren muss).
Er bekommt von seinem Vorgesetzten die Aufgabe, den Lehrer zu beurteilen, macht einen Termin und hält ihn ein. Die Erfüllung dieser Aufgabe ist seine Pflicht.Zitat(3) Auf Anforderung der dienstaufsichtlich zuständigen Schulaufsicht erstellt die Schulleiterin oder der Schulleiter dienstliche Beurteilungen, soweit die Zuständigkeit übertragen ist, sowie Leistungsberichte über die Lehrerinnen und Lehrer.
Mit einem "Ich wurde nicht abgeholt" kann er sich da nicht herausreden.
Soweit zur Theorie - in der Praxis könnte es jetzt nicht so gut sein, dem Schulleiter eine "Dienstverletzung" vorzuwerfen. Immerhin möchte man eine gute Beurteilung von ihm. In der Praxis würde ich mir daher denken "Was für ein Idiot" - und um einen neuen Termin bitten und den Schulleiter dann abholen. Wenn er das möchte.
kl. gr. frosch
P.S.: ich wundere mich immer darüber, von was für Schulleitungen ich hier lese. So komische Erfahrungen habe ich bisher noch nie gemacht.
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Spannend - und trivial. Da (unabhängig von einer möglichen Urkundenfälschung) eine nachträgliche erwiese Änderung beanstandet wird (bzw. nicht drauf reagiert wird) - darauf sind wir uns ja einig.
Außerdem würde bestimmt nie jemand seinen Schüler wegen der möglichen Urkundenfälschung verklagen. (Nehme ich mal an. Ich hätte nicht so viel Langeweile
)Aber Langeweile ist ein Stichwort. Die Frage ist ein interessantes rechtliches Puzzle. Oder so ähnlich.
kl. gr. frosch
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Aus dem unteren Link:
ZitatEine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Erklärung, die im Rechtsverkehrgeeignet (objektiv) und bestimmt (subjektiv) ist, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringenund die ihren Aussteller bezeichnet oder zumindest für die Beteiligten erkennbarwerden lässt.
Klassenarbeiten sind keine Verwaltungsakte, man kann nicht nicht gegen gegebene Noten in Klassenarbeiten klagen - daraus lese ich, dass Klassenarbeiten NICHT für den Rechtsverkehr geeignet und bestimmt sind. (Wobei die Frage ist, ob es ausreicht, dass man sich bei einer Klage gegen eine Zeugnisnote auf geschriebene Arbeiten beziehen kann.)
Interessante Frage.
kl. gr. frosch
P.S.: bei meiner Recherche habe ich die Wikipedia-Links bewusst außen vor gelassen.

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Habe mal ein wenig recherchiert - ich finde aber keinen Grund, warum eine Klassenarbeit eine Urkunde ist.
Und: es sollte dir nicht egal sein. (Um deine Aussage einmal zu übersetzen: dir ist es also egal, dass du deine Schüler bewusst mit einer ungesicherten Aussage unter Druck setzt?)
kl. gr. frosch
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Mist, Pepe ist mir zuvor gekommen. Den Anspruch gibt es für Teilzeitkräfte in NRW nicht. Es soll entsprechend dem Abschnitt 3 ggf. ermöglicht werden.
kl. gr. frosch, Moderator
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och, das hat damals bei der Kevin - Studie auch geklappt

Kl. Gr. Frosch
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Zweiter Abschnitt
Leistungsbewertung
§48Grundsätze der Leistungsbewertung
(1) Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses derSchülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage fürdie weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein. Die Leistungenwerden durch Noten bewertet. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungenkönnen vorsehen, dass schriftliche Aussagen an die Stelle von Notentreten oder diese ergänzen.(2) Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermitteltenKenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertungsind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich„Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen imUnterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche werden beider Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.
(3) Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zuGrunde gelegt:- sehr gut (1)Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungenim besonderen Maße entspricht.
- gut (2)Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungenvoll entspricht.
- befriedigend (3)Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinenden Anforderungen entspricht.
- ausreichend (4)Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwarMängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
- mangelhaft (5)Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung denAnforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarerZeit behoben werden können.
- ungenügend (6)Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung denAnforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse solückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behobenwerden können.
(4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder demSchüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe derAusbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt undkann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.
(5) Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Leistung, so wird dieswie eine ungenügende Leistung bewertet.
(6) Neben oder an Stelle der Noten nach Absatz 3 kann die Ausbildungs- undPrüfungsordnung ein Punktsystem vorsehen. Noten- und Punktsystemmüssen sich wechselseitig umrechnen lassen.
Deiner Beschreibung nach enstprechen den Leistungen nicht den Anforderungen, da er keine Mitarbeit zeigt. Aufgrund der fehlenden Mitarbeit lässt es sich jetzt nur schwer erkennen, ob die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind (mangelhaft) oder selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass sie in absehbarerer Zeit nicht behoben werden können. Im Zweifel könnte man daher "für den Angeklagten" entscheiden.Aber - wenn der Schüler den Kenntnisstand nicht zeigt, weil er die Arbeit verweigert, hat das Schulgesetz den Abschnitt 5 parat. Deiner Beschreibung nach ist es eine klare Leistungsverweigerung. Ergo: ungenügend.
Passt. Jetzt musst du dich "nur noch" gegenüber deinem Schulleiter durchsetzen und ihm den Abschnitt 5 und die Arbeitsergebnisse des Schülers zeigen.
Einen Paragraphen bzgl. der Notenabweichung kenne ich aus dem Kopf heraus nicht. Als Schüler hat sowas immer gerne die Runde gemacht.
kl. gr. frosch
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Hallo Farina,
kannst du deine Frage bitte auf http://www.schulthemen.de stellen. Da sind auch Lehrer hier aus dem Forum angemeldet und können dir vielleicht helfen.
An alle User, die hier zufällig vorbeikommen: schaut auch mal auf schulthemen.de nach. So als Tipp. Interessante Austauschplattform mit den Eltern und Schülern.Hier mache ich aber dich.
kl. gr. frosch, Moderator
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Beitrag von Primarlehrer entfernt.
kl. gr. frosch, Moderator
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@sushi Sonnenschein: scheint so.
@c p moritz: Danke für die "besonders schwer" erklärung. In dem Fall im Ausgangsposting wurde abet nur in einer Aufgabe geschummelt. Dann ist der Fall im Ausgangsposting also kein besonders schwerer Fall.denn er War ja nicht geplant, sondern nur eine spontan genutzte Gelegenheit.
Kl. Gr. Frosch
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