Zitatwarum dann nicht auch den Kurs besuchen?
Antwort siehe hier (Konkrete Antwort ist fett hervorgehoben):
Da gibt es aus den von mir genannten Gründen auch keinen Ermessens-Spielraum, da man dadurch Vertretungslehrer in eine Festanstellung buxieren würde. Abgesehen davon, dass das aufgrund der Zugangsbeschränkung nicht geht, würde das dein Schulleiter auch nicht machen, wenn es theoretisch ginge. Aus obigem Grunde - er hätte sich dann dauerhaft eine nur in einem Fach nachqualifizierte und daher beschränkt einsatzfähige ehemalige Vertretungskraft ins Kollegium geholt, die aufgrund eines Verfahrensfehlers eine Planstelle (mit 28 Stunden) besetzt und die er nicht mehr los wird.
Daher steht er so in den Zugangsbedingungen.
kl. gr. frosch