Beiträge von kleiner gruener frosch

    Schließe mich da Aktenklammer an - mit der Zeugniskonferenz sind die Noten fest. Eine nachträgliche Änderung, weil man noch eine Note generiert hat, ist nur möglich, wenn sich die Zeugniskonferenz (die die Zeugnisse durchspricht) ein weiteres Mal trifft. Ein "Gib mir mal die Liste, ich ändere noch einmal eben eine Note" wäre im Zweifelsfall wegen eines Formfehlers angreifbar.

    Zur Übernahme ins nächste Schuljahr: das Zeugnis gibt laut Schulgesetz Auskunft über die schulische Leistung im Halbjahr bzw. im Schuljahr bzw. in einem Ausbildungsabschnitt. Da in NRW (z.B. - ich weiß nicht, aus welchem Bundesland du kommst) zum 1.8. das neue Schuljahr beginnt, gibt es dort auch den Notenschnitt. Alles, was davor erstellt wird, zählt fürs vorherige Schuljahr - mit der obigen Einschränkung "Zeugniskonferenz".

    kl. gr. frosch

    Danke für den Hinweis. Das sollte normalerweise nicht gehen.
    Die Beiträge von Levis hat er meines Wissens als angemeldetes Mitglied geschrieben - inzwischen wollte er aber gelöscht werden. Deshalb steht dort jetzt "Gast", weil er keiner Gruppe mehr zugeordnet ist.

    Ich werde aber mal schauen, ob er nach seinem Löschen noch Beiräge geschrieben hat.

    kl. gr. frosch

    Immer wieder kommt es vor, dass User anderen Usern netterweise Tipps geben, wenn sie in deren Beiträgen Rechtschreibfehler oder Grammatikfehler finden.

    Aus Gründen der Übersichtlichkeit verschiebe ich diese Tipps jetzt mal in diesen Thread - damit sie nicht versehentlich innerhalb der Sachdiskussionen in den anderen Threads untergehen und überlesen werden.

    Vielen Dank an alle, die sich immer wieder Sorgen um die Grammatik und die Rechtschreibung der anderen User machen.

    kl. gr. frosch

    Hier findest du auch noch einmal Infos der GEW: http://www.gew-nrw.de/uploads/tx_files/SP_Dt_2012-05-09.pdf

    Auf Seite 2 steht:
    6.1. Langfristige Vertretung löst eigentlich keine Mehrarbeit aus. Sie entsteht durch Mutterschutz und langfristige Krankheiten. Hier ist in der Regel das Schulamt (GS) oder die Bezirksregierung (and. Schulformen) im Spiel mit den verschiedenen Vertretungsprogrammen. Die Personalvertretung ist in der Mitbestimmungspflicht. Eine weitere Lösung ist auch die schulinterne Vertretungsregelung: Laut ADO § 11 (2) kann eine Lehrkraft mehr arbeiten, um Vertretungsbedarf abzudecken. Wie geschildert, bedarf es der Zustimmung der betroffenen Person, wenn mehr als zwei Wochenstunden über 2 Wochen hinaus zu arbeiten sind. Auf diese Weise wird die Lehrkraft verbindlich in einen Stundenplan eingebaut. Die zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden werden innerhalb des Schuljahres, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr ausgeglichen. Hier greift also eine Flexibilisierung mit anschließender Ausgleichsregelung, die einer vorangegangenen stärkeren eine verminderte Belastung entgegensetzt und sogar Mehrarbeit verhindert. Deshalb soll diese Regelung nicht allgemein für die Saldierung von Ad-hoc-Ausfall- und Überstunden benutzen werden. Sie geht von über vierzehn Tage dauernder Vertretung mit mehr als zwei Wochenstunden aus, die mit einer länger anhaltenden Stundenplanänderung - im Unterschied zum Vertretungsplan - einhergeht. Achtung: Bei einem Schulwechsel hat man kein Anrecht auf noch ausstehenden Ausgleich.

    kl. gr. frosch

    Zitat

    Wenn es zum Beispiel um Facharbeiten oder Referate geht, geben viele Schüler ihr Thema einfach bei google ein und übernehmen dann im Wesentlichen das, was zum Beispiel bei wikipedia dazu angezeigt wird. Das ist halt am leichtesten,

    Schau mal, du gibst ja sogar selbst ein Beispiel, warum Medienerziehung sinnvoll ist - damit sowas nicht passiert und die Schüler wissen, wie sie das "Internet" richtig zum Recherchieren nutzen.

    kl. gr. frosch

    Putzmunter, aber du schreibst ja oben richtig, dass der Freitag nicht als Wochenende zählt und es daher Hausaufgaben aufgibt.
    Aber analog dazu gilt der Nachmittag vorm Feiertag auch nicht als Feiertag - ergo müsste man dann auch vor einem Feiertag Hausaufgaben aufgeben dürfen.

    Damit ist aber die ganze "Keine Hausaufgaben, wenn ..."-Regelung überflüssig.

    kl. gr. frosch

    Zitat

    "Hausaufgaben an Schulen ohne gebundenen Ganztag
    Schulen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen."

    Zitat

    Der Freitag ist noch kein Wochenende, sondern ein normaler Schultag, und es ist den Schülern zuzumuten, die Hausaufgaben für Montag am Freitagnachmittag zu erledigen.
    Zumindest wird das bei uns so gehandhabt.

    Hm. Der Tag vorm Feiertag ist auch noch kein Feiertag - trotzdem darf man da keine Hausaufgaben aufgeben. Hieße im Umkehrschluss - der Freitagnachmittag zählt auch nicht.
    (Wir handhaben das auch nicht so, wie von mir überlegt. Feiertag - keine Hausaufgaben, Wochenende - Hausaufgaben. Aber logisch wäre es. Oder?)

    kl. gr. frosch

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