Der Vertretungslehrer, der das Thema unterrichtet hat und die Arbeit mit ausgearbeitet hat, korrigiert sie. Auch wenn er "nur eine Vertretungskraft" ist. Die kranke Kollegin auf jeden Fall nicht. (Als studentische Vertretungskraft würde ich es aber Hand-in-hand mit den Fachkollegen machen. Wäre mir sonst zu brenzlig.)
kl. gr. frosch