Ich zitiere einmal die Allgemeine Dienstordnung in NRW zu dem Thema. Die gilt natürlich für dich nicht - aber vielleicht hilft es bei deiner Recherche.
Zitat
§13
(2) Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder einesLehrers kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen um biszu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Eine Überschreitungum mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der betroffenenPerson erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert.Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalbdes Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr(§ 2 Absatz 4 VO zu § 93 Absatz 2 SchulG)
(3) Lehrerinnen und Lehrer können, soweit sie während der allgemeinenUnterrichtszeit der Schule (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl derSchülerinnen und Schüler unterrichtet werden) nicht im Unterricht eingesetztsind, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter bei Bedarf im Rahmendes Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden.Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmenderVertretungsunterricht, dies erfordern.
[...]
(5) Wenn zwingende dienstliche Verhältnisse (z.B. Fachlehrermangel) eserfordern, können Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet werden, über ihrePflichtstunden hinaus Unterricht als Mehrarbeit zu erteilen. Dabei sind dieallgemeinen Regelungen über die Mehrarbeit und die von der Lehrerkonferenzaufgestellten Grundsätze (§ 68 Absatz 3 Nummer 1 SchulG) zu beachten.Besondere dienstliche Belastungen und persönliche Verhältnisseder Betroffenen sollen berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Lehrkräftewerden auf ihr Verlangen gemäß § 124 SGB IX von Mehrarbeit freigestellt.
In NRW wäre deine Situation also, so wie ich sie verstehe, rechtens. Das "wenn sie über zwei Wochen andauert" würde man als "Vertretung immer in der gleichen Klasse / für den gleichen Lehrer" einordnen. Man müsste dich also nicht um Zustimmung bitten, wenn du mal Lehrer A in Klasse B und mal Lehrer C in Klasse D vertrittst.
Das man Vertretungsunterricht nicht im Vorein mit den vertretenden Kollegen abspricht ("Kannst du da?) sondern es einfach zuteilt, ist zwar sicherlich nicht immer schön, aber oft nicht anders zu machen.
kl. gr. frosch
P.S.: Vielleicht findest du mit dieser Anregung etwas für Berlin - wenn ich heute Abend noch Zeit habe, schaue ich auch einmal nach.