Beiträge von kleiner gruener frosch

    Susanna: In NRW ist das nicht so.

    Keine vergütbare Mehrarbeit liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
    • [...]
    • Teilnahme an Schulveranstaltungen im Rahmen der Richtlinien für Schulwanderungenund Schulfahrten,
    • [...]


    Hinsichtlich der Teilnahme von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften an Schulwanderungenund Schulfahrten gilt § 15 Abs. 2 ADO i. V. m. Nr. 4.1 der Wanderrichtlinien(BASS 14 -12 Nr. 2). Hiernach soll die zusätzliche Belastung in erster Liniedurch die Anzahl solcher Veranstaltungen gesteuert werden; soweit dies im Einzelfallnicht möglich ist, muss für einen innerschulischen Ausgleich insbesonderebei den außerunterrichtlichen Aufgaben gesorgt werden. Das ist bereits bei derGenehmigung der Veranstaltung festzulegen. Der Ausgleich ist spätestens biszum Ende des auf die Veranstaltung folgenden Halbjahres durchzuführen.


    in Anspruch auf zusätzliche Vergütung wird durch die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte nicht begründet.

    kl. gr. frosch

    Mikael, für dich einmal kurz die Fakten zu dem Foto:


    Besondere strafrechtliche Vorschriften
    Alkoholgenuss ist [im Iran] untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten. [...] Ein Mantel muss mindestens knielang sein und soll die weiblichen Körperformen verhüllen. Haare und Nacken müssen durch ein Kopftuch bedeckt sein.

    Wie Bolzbold schon schreibt, hat es die Delegation hinreichend geklärt. Da bleiben keine Fragen offen.

    kl. gr. Frosch

    Zitat

    Ein Konzert für alle - außer Willi


    Willi, 9, liebt Klassik. Trotzdem wird er wohl nie ein Konzert in der Elbphilharmonie hören. Denn Dvorák und Saint-Saëns lassen den geistig Behinderten jauchzen und springen. Eine Zumutung für die übrigen Besucher - oder?

    Diese Aussage ist nun einmal plakativ und falsch.

    kl. gr. frosch

    <off-topic >
    Wenn einem sowas passiert. Einfach mit einem Non-permanent - Marker drüber malen, einwirken lassen, wegwischen.

    Erklärung: Der Unterschied zwischen Permanent und Non-permanent ist das Fehlende Lösungsmittel (oder so ähnlich). Im Non-permanent ist das Lösungsmittel drin, es zieht in den Permanenten ein und schon kann man es wegwischen .


    Kl. Gr frosch

    Danke für den Screenshot.
    Mein Fehler. Ich habe schlecht aufgeräumt.
    Zwischen den beiden Beiträgen war ein ziemlich alberner, unverschämter und überflüssiger Beitrag eines Trolls (er nannte sich Wurstlappen), den ich ohne viel Federlesen gelöscht hatte.

    Deswegen sieht es jetzt zugegebenermaßen etwas komisch aus.

    kl. gr. frosch, Moderator

    Ähm, sicher? Eigentlich wollte ich sie entfernen. Ich sehe es nicht.
    Zwischen den beiden Beiträgen von Schnitzelchen stand ein Beitrag von "Wurstlappen".

    Grüße,

    kl. gr. frosch

    P.S.: Solltest du ihn noch sehen, machst du einmal einen Screenshot und schickst ihn mir? Danke.

    Zitat

    Und wie gesagt, die 20 Tage, die du jetzt hast, hat eben nicht jeder, weil das ja bundeslandabhängig und einkommensabhängig ist bei BEAMTEN!

    Bleiben wir bei der Threadstarterin - sie lebt in NRW und hat damit 20 Tage.

    kl. gr. frosch

    P.S.: bevor das hier weiter hochkocht und wir morgen aufräumen müssen, schließe ich den Thread mal eben für ein oder 2 Tage. Ab Dienstag geht es hier weiter.

    Ich recherchiere auch mal.

    Gefunden habe ich bisher, dass (ähnlich wie in NRW) 7 % des Kollegiums (aber mindestens 2 Lehrer) einen Erste-Hilfe-Schein haben müssen. Diese muss alle 2 Jahre erneuert werden. (http://www.begabten-ag.b-kunz.de/index.php/startseite-ersthelfer)
    Weiterhin müssen bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst alle angehenden Referendare innerhalb der letzten 3 Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben.

    Zu einer speziellen Verpflichtung für Sportlehrer finde ich nichts.

    kl. gr. frosch

    Grundsätzlich sind Eingangsklassen auf maximal 29 Schüler beschränkt. Wenn es dadurch (z. B. aufgrund der Kommunalen Klassenrichtzahl und der damit verbundenen maximalen Anzahl an Eingangsklassen in der Kommune / in der Schule dazu kommt, dass ein 30. Kind abgelehnt werden muss, kann man in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Schulamt auch 30 Kinder in der Klasse aufnehmen.
    Als Schulleiter sollte man die Klasse (bzw die beiden Klassen bei euch) dann mit Lehrerstunden unterfüttern, so dass über Teamteaching oder das einrichten von Lerngruppen nachgedacht werden kann.

    Eine entsprechend große Klasse hat allerdings, neben der Tatsache, dass sie halt groß ist, noch den Nachteil, dass Kinder aus der Klasse drüber nicht zurückgehen können. Der von dir geschilderte Fall, dass Kinder runter kommen) wäre in dem Fall also nicht möglich. (Doof und unpädagogisch, aber ist leider so.) Im Zweifelsfall müsste ein Kind, welches die Klasse wiederholt die Schule wechseln. (Was bei euch aber scheinbar auch nicht geht.)

    Grüße,

    Kl. Gr frosch

    P. S. : Kinder, die ins 1. Schuljahr herintergegeben werden müssen, zählen übrigens nicht für die Bildung der Eingangsklassen.

    Das EFV gilt nur für Schulleiter.
    Angehende Konrektoren machen nach wie vor die von dir geschilderte Überprüfung. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist die "Dienstliche Beurteilung" und auf die bezieht sich der Abschnitt.

    Grüße,

    Kl. Gr frosch

    Freie Tage bei Teilzeit - alles kann, nichts muss. Okay, alles auch wieder nicht.
    Aber:

    Teilzeitbeschäftigten Lehrkräften sollen in Übereinstimmung mit § 17 Abs. 3 ADOunterrichtsfreie Tage oder unterrichtsfreie Halbtage entsprechend ihrer Stundenzahlgewährt werden, wenn schulformspezifische, schulorganisatorische und pädagogischeBelange nicht entgegenstehen.

    Das heißt, im Endeffekt kann sich der Schulleiter das frei aussuchen, da jederzeit schulorganisatorische oder pädagogische Belange entgegenstehen könnten.

    Zu deinem konkreten Fall: ich habe es bisher nur erlebt, dass 14-Stunden-Kräfte mal 1, in Ausnahmefällen auch 2 Tage (sehr selten) frei haben. Aber eine 20-Stunden-Kraft habe ich bisher immer an allen Wochentagen in der Schule gesehen. (Alleine schon deswegen, weil 20-Stunde-Kräfte in der Regel auch eine Klassenleitung haben und deswegen jeden Tag da sind.)

    Die genauen Gründe kann dir aber nur dein Schulleiter nennen. Wir nicht.
    Sorry.

    kl. gr. frosch

    P.S.: mein Link verweist auf die Bezirksregierung Düsseldorf. In der BASS steht es bestimmt auch, ich habe nur gerade keine hier. Müsste morgen in der Schule nachschlagen.

    Kurze Anmerkung zu deinem Beitrag: wenn der Vater so darauf bedacht ist, keine Spuren im Netz zu hinterlassen, bin ich mir nicht sicher, ob er sich darüber freuen würde, dass sein Brief im Internet steht. Ich weiß, es steht kein Name dabei.
    Wahrscheinlich wird er es nicht rausbekommen, unmöglich ist es aber dennoch nicht.

    Hinzukommt, dass du hier im Forum (für den Vater) über den Brief erkennbar bist.

    kl. gr. Frosch

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