<Mod Modus>
Zitat
- Du verpflichtest Dich bei der Erstellung deiner Beiträge die Netiquette zu beachten.
kl. gr. frosch
<Mod Modus>
Zitat
- Du verpflichtest Dich bei der Erstellung deiner Beiträge die Netiquette zu beachten.
kl. gr. frosch
<Mod-Modus>
Könnte die Diskussion bitte ohne persönliche Beleidigungen und Angriffe weitergehen? Danke.
kl. gr. frosch, Moderator
studentin234: und kannst du mir bitte noch meine Frage beantworten, ob du mir vorgeworfen hast, dass ich dir Sachen unterstelle, die du nie geschrieben hättest?`
btw:
ZitatHat dir deine Mutti etwa nicht beigebracht, dass es unhöflich ist, im Beisein von Dritten in der 3. Person über sie zu sprechen?
Die Moderation verlangt, dass man sich ordentlich verhält, aber andersherum und bei einigen Mitgliedern existieren offenbar keine Grenzen.
Da werden Dinge vorgehalten, die man so nie geschrieben hat und nicht gesagtes hinein interpretiert.
Also wieder ein Forum, in der die Mods nach belieben zensieren und Stammmitglieder offenbar einen Freifahrtschein in der Endlosschleife haben.
kl. gr frosch
@studentin234
Falls du damit
Zitat von studentin234Da werden Dinge vorgehalten, die man so nie geschrieben hat und nicht gesagtes hinein interpretiert.
mich meinst.
Hier schreibst du:
Dann müsste ich aber wieder für ein Zimmer zahlen und da komme ich mit Sicherheit auch nicht unter 300 Euro weg.
In deinem anderen Thread schreibst du:
Ich habe nie geschrieben, dass ich keine Miete zahle. Die Miete zahlt derzeit meine Mutter. Aber nicht für ein Zweitstudium. Logischerweise. Erstmal die Augen auf machen und lesen. Danke.
Also stimmt meine Aussage:
Aber hattest du nicht schon geschrieben, dass du in deinem Zweitstudium wohnungstechnisch gesehen eh nicht mehr unterstützt wirst? Also musst du (wurde damals auch geschrieben) für ein Zimmer eh zahlen, egal wp du studierst.
Aber wahrscheinlich meintest du nicht mich.
kl. gr. frosch
ZitatDann müsste ich aber wieder für ein Zimmer zahlen und da komme ich mit Sicherheit auch nicht unter 300 Euro weg.
Aber hattest du nicht schon geschrieben, dass du in deinem Zweitstudium wohnungstechnisch gesehen eh nicht mehr unterstützt wirst? Also musst du (wurde damals auch geschrieben) für ein Zimmer eh zahlen, egal wp du studierst.
kl. gr. frosch
Ich dachte gestern Abend erst, ich hätte einen Knick in der Optik. Geht anderen aber scheinbar auch so.
Frage nachher mal bei Stefan nach.
Kl. Gr Frosch
@Schantalle, grundsätzlich ja. Aber wir lassen nicht schreibberechtigte User, die Fragen zum Studium haben, in der Regel schreiben. Solange sie sich nur im Bereich "Studium" aufhalten.
Kl. Gr. Frosch
Claudius, lies dir die Erklärung oben zum Thema "Planung eines Pornos" am besten noch einmal durch.
Kl gr Frosch
<Mod-Mode ON>
@Midnatsol - als Moderator muss ich sagen "Sehr gut zusammengefasst."
@studentin, ich kann mich, als Moderator dieses Forums, Midnatsol nur anschließen.
Zügele dich bitte etwas mit deinen Unterstellungen.
Danke,
kl. gr. frosch, Moderator
Karl-Dieter, es geht um das RLP-Äquivalent zu diesem Dokument. DAS wird gezielt für jede Schwangere Lehrerin ausgefüllt: Gefährdungsbeurteilung "Mutterschutz für Lehrerinnen" in NRW
Kl.gr. frosch
Es ist aber wirklich kompliziert, wenn man fragt. Dann macht man am besten für sich eine Liste, wer die Mails in den Ferien bekommen möchte und wer nicht.
Ende vom Lied ist dann wahrscheinlich, dass die, die die Mail nicht bekommen wollten, sich hinterher darüber aufregen, dass andere den Stundenplan vor ihnen bekommen. ![]()
kl. gr. frosch
Könnte man, aber es ist "schlechter Stil", wenn man z.B. als gewählter Vertreter der Lehrerkonferenz in der Schulkonferenz nicht der Abstimmung der Lehrerkonferenz folgt. Auch wenn man grundsätzlich natürlich nur seinem eigenen Gewissen verantwortlich ist.
kl. gr. frosch
Trotzdem ist es mehr als sinnvoll, die Frage spezifisch für dein Bundesland zu stellen.
Die Antwort steht, wenn man es allgemein beantwortet, irgendwo im Schulgesetz. In NRW wären es die §65ff.
Was die Schulkonferenz in Sachsen machen darf, steht hier (§43 Schulgesetz von Sachsen)
Zitat(2) Beschlüsse der Lehrerkonferenzen in folgenden Angelegenheiten bedürfen des Einverständnisses der Schulkonferenz:
- wichtige Maßnahmen für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule insbesondere das Schulprogramm sowie schulinterne Evaluierungsmaßnahmen;
- Erlass der Hausordnung;
- schulinterne Grundsätze zur Aufteilung der der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel sowie ein schulinterner Haushaltsplan;
- Stellungnahme zu Beschwerden von Schülern, Eltern, Auszubildenden, Ausbildenden oder Arbeitgebern, sofern der Vorgang eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat;
- das Angebot der nicht verbindlichen Unterrichts- und Schulveranstaltungen;
- schulinterne Grundsätze für außerunterrichtliche Veranstaltungen (z.B. Klassenfahrten, Wandertage);
- Beschlüsse zur einheitlichen Durchführung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften;
- Schulpartnerschaften;
- Stellungnahmen der Schule zur
- a)Änderung der Schulart, sowie der Teilung, Zusammenlegung oder Erweiterung der Schule;
- b)Durchführung von Schulversuchen;
- c)Namensgebung der Schule;
- d)Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben an der Schule;
- e)Anforderung von Haushaltsmitteln.
kl. gr. frosch
Ich trage meine ToDos einfach nur in eine extra-Kategorie in meinen Kalender als ganztägigen Termin ein, ggf. mit Erinnerung.
kl. gr. frosch
Ich habe auch keine Rede gehalten, sondern mich kurz vorgestellt.
Nochmalige Begrüßung der Anwesenden,
"notwendigste" private Informationen
schulischer Werdegang
ich habe auch meine Hobbies kurz angeschnitten. Wollte halt so rüberkommen, wie ich bin. ![]()
Fragen:
viele - ich hatte mit weniger gerechnet.
Fragen zu meiner Einstellung zu verschiedenen schulischen Themen (Inklusion, DAZ, jahrgangsübergreifendes Lernen), zur Zusammenarbeit mit den Vereinen vor Ort, ...
Ich hatte allerdings den Eindruck, dass die Fragen eher "pro Forma" und aus Neugierde gestellt wurden, aber die Antworten nicht so ausschlaggebend waren. Habe die Antworten oft auch recht offen gehalten.
Viel Erfolg! (Wobei - es passiert sehr selten, dass ein Schulleiterkandidat in der SchuKo abgelehnt wird.
kl. gr. frosch
Ich kenne es auch nur so, dass es immer die gleichen Bücher für die parallelen Lerngruppen gibt. Oft ist es ja auch so, dass sich die schuleigenen Arbeitspläne auf ein bestimmtes Lehrwerk beziehen.
kl. gr. frosch
Mein Ziel: vor den Ferien.
Aber da man oft vor den Ferien erst spät weiß, wie die Stellensituation im kommenden Schuljahr genau ist, wird es dann doch immer die vorletzte Ferienwoche.
Kl. Gr Frosch
ingo1234 schreibt:
ZitatAls "Externer" kann ich absolut nicht einschätzen, welche Dinge sinnvoll sind.
In den Nutzungsbestimmungen steht (aufgrund einiger sehr unangenehmer Situationen zu Beginn des Forums):
ZitatDieses Forum richtet sich ausschließlich an Lehrer, Referendare und Lehramtstudenten.
Schreibberechtigt sind Lehrer, die Aufgrund ihrer Ausbildung hauptberuflich den Unterricht für Schüler auf staatlich anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden (Hoch)Schulen leiten dürfen (bzw durften - (bei Pensionären). Ebenso schreibberechtigt sind Personen die sich zur Zeit in einer Ausbildung befinden, welche oben genanntes Ausbildungsziel anstrebt.
Nachhilfelehrer, Hausaufgabenbetreuer, Fahrlehrer, Tanzlehrer u.ä. sind nicht schreibberechtigt.
Daher sperren wir konsequent Personen, die nicht schreibberechtigt sind. Manchmal outen sie sich selbst - manchmal kommt man als Mod mit der Zeit drauf. Ergebnis ist immer dasselbe.
kl. gr. frosch, Moderator
Grundsätzlich denke ich, dass das Handy ein Gebrauchsgegenstand ist. Ich sage ja auch nicht, dass ich meine Unterhose im Urlaub zuhause lasse.
Aber in deiner speziellen Situation würde ich dazu tendieren. Oder alternativ das Mail-Abrufen ausstellen. Du brauchst Ruhe, und die findest du nicht, wenn dein Chef dich ständig mit Mails bombardiert.
Sollte er hinterher schimpfen hast du halt das Ladegerät vergessen. ![]()
Schönen Urlaub,
Kl. Gr. Frosch
Werbung