Wenn ich auf den Link für die Umfrage klicke, erscheint diese Seite: "OutlookWebApp" und ich soll mich anmelden.
Kann es sein, dass der Link falsch ist?
kl. gr. frosch
P.S.: ich habe den Link, hoffentlich in eurem Sinne, repariert.
Wenn ich auf den Link für die Umfrage klicke, erscheint diese Seite: "OutlookWebApp" und ich soll mich anmelden.
Kann es sein, dass der Link falsch ist?
kl. gr. frosch
P.S.: ich habe den Link, hoffentlich in eurem Sinne, repariert.
Nein. Aber egal.
kl. gr. frosch
ZitatDann stelle dich auch nicht an wie einer, sondern lies meine Beiträge vernünftig und unterstelle mir nicht,
Ich kann mir die Bemerkung leider nicht verkneifen: auch dir, Karl-Dieter, passiert es, dass du Beiträge nur halb liest und aufgrund dieses "Halblesens" andere als "Deppen" bezeichnest. Solltest du evtl. berücksichtigen, bevor du anderen Usern verbal auf die Füße trittst.
kl. gr. Frosch, Moderator
ZitatDie zehn chinesischen Städte mit den höchsten Durchschnittsgehältern
21.04.2016, Das durchschnittliche Gehalt für Angestellte von Shanghai im ersten Quartal 2016 betrug rund 8825 Yuan (etwa 1202 Euro) pro Monat. Es folgen Beijing und Für Shenzhen mit jeweils 8717 Yuan (1187 Euro) und 8141 Yuan (1109 Euro)
Für deutsche Verhältnisse stimmt das, ab er für chinesische scheinbar nicht. Notfalls daran denken: es handelt sich um Studenten, die gesucht werden.
Als Student verdienst du mehr als die Hälfte des Gehalts, welches man in den teuersten Städten Chinas als fertiger Angestellter bekommt.
Jemand mit einem Masterabschluss bekäme sogar mehr, als das Durchschnittsgehalt in den teuren Städten.
kl. gr. frosch
Zum "direkt auf eine Schulleiterstelle bewerben": das geht auf jeden Fall. Man sollte allerdings im Hinterkopf haben, dass ab Sommer die Besetzung von Schulleiterstellen in NRWs Grundschulen über das EFV (EIgnungsFeststellungsVerfahren) läuft. Verpflichtend für die Anmeldung zum EFV ist eine mehrtägige SLQ-Fortbildung (Schulleiterqualifizierung).
kl. gr. frosch
Danke schon einmal für die Rückmeldungen. Sind ja sehr unterschiedlich. Ich habe meinem Bekannten einmal den Link auf den Thread geschickt.
@kecks: die Argumentation mit der Tafel und den Wasserrohren würde in NRW evtl. nicht greifen. Der B.A.D., der für Sicherheit und Hygiene in NRWs Schulen zuständig ist, sagt explizit, dass ein Nichtvorhandensein einer Tafel kein Argument für das Fehlen eines Waschbeckens ist.
kl. gr. frosch
Danke Siobhan.
Sorry, ich hatte gerade meinen Beitrag wieder entfernt, da ich noch andere, jüngere Threads gefunden habe.
Da Siobhan aber schon reagiert hat (ohne dass ich es gemerkt habe), hier noch einmal meine Frage:
Ein Bekannter von mir fragte mich nach Erfahrungen mit Smartboards speziell in der Grundschule. (Der überwiegende Teil der Threads hier beziehen sich allgemein auf Schule bzw. auf die weiterführende Schule.)
Wie sehen eure Erfahrungen damit aus. Nutzt ihr sie? Wie nutzt ihr sie? Oder verstauben sie in den Klassen rum?
kl. gr. frosch
Aber C.B. ist doch nicht verbeamtet. Sie fragte ja auch explizit, ob die Regeln für Beamte auf Angestellte zu übertragen seien.
kl. gr. frosch
Es sagt ja auch niemand "Mit Helm kann nichts passieren" - man sagt nur "Es kann weniger passieren, falls es mal wegen Unachtsamkeit irgendwelcher Verkehrsteilnehmer einen Unfall gibt".
Wer sich auf den Helm als alleiniges Mittel verlassen sollte, ist selber schuld.
kl. gr. frosch
P.S.: wobei ich für meinen Teil sagen muss, dass mich als Schüler das Motivationsplakat nicht zum Helm tragen motivieren würde.
Hier ein Beispiel aus Arnsberg (Meldeschluss war aber der 10.4.): http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/container/lfb/2016/2016.1-70.htm
Hier die bezreg Düsseldorf: http://www.lfb-brd.nrw.de/2016.1-59.htm
In Köln sind die Beschreibungen sehr kurz und knapp.
kl. gr. frosch
ZitatDie da wäre?
Das wollte ich auch gerade fragen. ![]()
kl. gr. frosch
Hanuta, warum sich die Bundeskanzlerin einmischt? Ganz einfach:
Böhmermann soll nach §103 StGB angezeigt werden. (In dem Paragraphen geht es um die Beleidigung ausländischer Würdenträger.)
Voraussetzungen für eine Anklage nach dem §103 sind die folgenden:
Zitat von www.spiegel.de
- Wann beginnt die Strafverfolgung?
Voraussetzung für eine Strafverfolgung ist lautParagraf 104a StGB, "dass die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt."
Bundesregierung:
ZitatDie Bundesregierung besteht aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler sowie den Bundesministerinnen und Bundesministern. Zusammen bilden sie das Kabinett.
Daher "mischt sie sich ein".
Kl.gr.Frosch
Die türkische Übersetzung wurde IMHO in der Sendung angezeigt. Also kann Böhmermann was dafür. Bzw. Seine Redaktion. Nicht Erdogan.
Und was ankommt? Wie von der Redaktion der Sendung gewünscht - die Beleidigungen.
Sollte das Video, welches ich gesehen habe, kein unbehandelter Ausschnitt aus der Originalsendung sein, sondern eine Bearbeitung der Sendung, bei dem die Untertitel hinzugefügt wurden, ziehe ich meine Aussage aber zurück. War aber meines Wissens das Original.
Kl.gr.Frosch
P.S.: sorry, Wollsocken, wahrscheinlich kam mein Beitrag so rüber, als würde ich eine offizielle türkische Übersetzung meinen. Meines Wissens gab es in der Originalsendung türkische Untertitel zum Gedicht. Die meinte ich.
Anja,
In der türkischen Übersetzung des Beitrags gibt es IMHO keinen Gesamtzusammenhang, sondern nur die unter der Gürtellinie befindlichen Beleidigungen.
Kl.gr.Frosch
Aber der Rückgang liegt doch eher an den Anschlägen der vergangenen Zeit, oder?
kl. gr. frosch
Davon gehe ich mal aus. Aber solltest du es doch so sehen, dass Schläge für Kinder in Ordnung sind, kannst du dich ja auf die Worte deines Kirchenoberhauptes beziehen. Der hat ja auch kein Problem damit - wobei ich immer noch nicht weiß, wie er diese Einstellung mit dem Christsein in Einklang bringen kann.
Kl.gr.Frosch.
Im Telefonbuch stehe ich mit einem falschen Namen. Und wenn ich auf der Straße herumlaufe, habe ich immer eine Tüte über den Kopf gezogen. Du nicht? ![]()
Kl.gr.Frosch.
Claudius hat oben die Frage aufgeworfen, was effektiver ist. Also geht es als Antwort darauf schon darum.
Da die Prügelstrafe in den Schulen in Deutschland naheliegenderweise eh verboten ist, brauchen wir über das "Sollte man sie einsetzen" nicht wirklich diskutieren.
kl. gr. frosch
VR = Vertretungsreserve. Ich weiß nicht, wie genau Volker den Begriff nutzt, aber ich kenne es von weiterführenden Schulen so, dass die Lehrer mit 2 - 3 Springstunden geschickt im Plan verteilt sind, so dass immer 1 - 2 Lehrer gleichzeitig eine Springstunde haben. Auf die kann dann auch spontan zugegriffen werden.
In NRW muss es sowas wie wie ein "Vertretungskonzept" geben, in dem alle möglichen Vertretungsmaßnahmen nach Absprache in der Lehrerkonferenz aufgeschrieben sind. Ich weiß leider nicht, wie das in deinem Bundesland ist. Aber vielleicht kommst du ja zufällig aus NRW.
kl. gr. frosch
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