Eigenwerbung im Thread entfernt, Thread gesperrt.
Smilo, trotzdem herzlich willkommen im Forum.
kl. gr. frosch, Moderator
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kl. gr. frosch, Moderator
Putzmunter, aber du schreibst ja oben richtig, dass der Freitag nicht als Wochenende zählt und es daher Hausaufgaben aufgibt.
Aber analog dazu gilt der Nachmittag vorm Feiertag auch nicht als Feiertag - ergo müsste man dann auch vor einem Feiertag Hausaufgaben aufgeben dürfen.
Damit ist aber die ganze "Keine Hausaufgaben, wenn ..."-Regelung überflüssig.
kl. gr. frosch
Zitat"Hausaufgaben an Schulen ohne gebundenen Ganztag
Schulen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen."
ZitatDer Freitag ist noch kein Wochenende, sondern ein normaler Schultag, und es ist den Schülern zuzumuten, die Hausaufgaben für Montag am Freitagnachmittag zu erledigen.
Zumindest wird das bei uns so gehandhabt.
Hm. Der Tag vorm Feiertag ist auch noch kein Feiertag - trotzdem darf man da keine Hausaufgaben aufgeben. Hieße im Umkehrschluss - der Freitagnachmittag zählt auch nicht.
(Wir handhaben das auch nicht so, wie von mir überlegt. Feiertag - keine Hausaufgaben, Wochenende - Hausaufgaben. Aber logisch wäre es. Oder?)
kl. gr. frosch
Unser Lehrerzimmer ist diätenfreundlich - wenn ich drin war. ![]()
kl. dicker frosch
Ich habe die Beiträge zum Thema Katholizismus und Sterbehilfe ausgelagert.
kl. gr. frosch, Moderator
Ich denke, er meint diesen Absatz aus dem LABG von 2009:
ZitatAlles anzeigen(9) Abweichend von Absatz 1 tritt § 28 Abs. 4 des Gesetzes über die Ausbildung
für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz –
LABG) vom 2. Juli 2002 (GV. NRW. S. 325), zuletzt geändert durch Artikel
16 des Gesetzes vom 21. April 2009 (GV. NRW. S. 224), erst am 31. Dezember
2015 außer Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt erwerben auch Lehrerinnen
und Lehrer mit der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
die Befähigung zum Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen
und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
(Schwerpunkt Haupt-, Real- und Gesamtschule), wenn mindestens eine
ihrer Lehrbefähigungen einem Ausbildungsfach des angestrebten Lehramts
entspricht, und die zuständige Schulaufsichtsbehörde aufgrund einer
mindestens 6-monatigen hauptberuflichen Tätigkeit an Haupt- oder Realschulen
oder in der Sekundarstufe I der Gesamtschulen feststellt, dass sie
über die fachlichen Qualifikationen für das angestrebte Lehramt verfügen.
Die Feststellung erfolgt aufgrund einer dienstlichen Beurteilung und eines
zusätzlichen einstündigen Kolloquiums sowie einer Fortbildung in einem
Fach des didaktischen Grundlagenstudiums nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 des
Lehrerausbildungsgesetzes vom 2. Juli 2002.
Imho geht es da um Übergangsregelungen für den Erwerb der Lehrbefähigung, nicht darum, dass man eine schon erworbene irgendwann verliert.
Ich würde mich aber einmal an die zuständige Bezirksregierung wenden - oder frag mal in deinem ehemaligen Ausbildungsseminar nach. Vielleicht haben die gesicherte Aussagen.
Kl. Gr Frosch
Ich kann zu dem Thema auch nichts finden, das regelt, dass die Lehrbefähigung abläuft. Im Umkehrschluss hieße das dann wohl, dass sie nicht abläuft.
Es gibt ja auch Kolleginnen, die nach dem Referendariat erst einmal in die freie Wirtschaft gegangen sind und Jahre später den Einstieg in die Schule geschafft haben. Bei denen ist das Examen ja auch nicht abgelaufen.
kl. gr. frosch
Kunststück, dass du das denkst. - Das bist du ja auch selber.
Oder nicht? Egal - Duftkerze und Martja23 sind gesperrt.
<offtopic>
Aktenklammer:
Freie Meinungsäußerung - mit dem Ziel, einen User hier im Forum mit dem "Nicht-Lehrer"-Argument mundtot zu machen bzw. sein Anliegen in Frage zu stellen?
Weitere öffentliche "Stigmatisierungen" Vermutungen von dir werde ich in Zukunft kommentarlos als "offtopic" löschen. Für deine Vermutungen gibt es den Melde-Button.
Danke!
kl. gr. frosch, Moderator
Der BAD empfiehl, dass in den Schulen 20 % der Lehrkräfte eine Ersthelfer-Ausbildung haben.
ZitatAnzahl Ersthelfer
In Schulen empfiehlt die Unfallkasse bis zu 20 % des fest angestellten pädagogischen Personals als Ersthelferinnen und Ersthelfer auszubilden. Dies gilt insbesondere für alle Lehrkräfte des Faches Sport, der technisch-naturwissenschaftlichen Fächer und der praktischen Ausbildung in beruflichen Schulen sowie für Lehrkräfte, die Klassenfahrten, Besichtigungen etc. durchführen.
Darüber hinaus sollten Hausmeister und sonstige Angestellte der Schule (z.B. Verwaltungskräfte) ausgebildet werden.
Die Schulleitung ist für die Aus- und Fortbildung zuständig.
ZitatNach § 21 Sozialgesetzbuch VII muss für Schülerinnen und Schüler in der Schule eine sachgerechte Organisation der Ersten Hilfe sichergestellt werden. Für die Ausstattung der Schulen mit den vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Einrichtungen ist der Sachkostenträger verantwortlich. Die Schulleitung ist für Organisation der Erste-Hilfe in der Schule und der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften zu Ersthelfern.
Bei der Unfallkasse NRW gibt es Gutscheine für die Aus-/Weiterbildung.
kl. gr. frosch
Quelle:
BAD: Erste Hilfe in Schulen
Staatlicher Religionsunterricht:
Beispiel: 3-zügige Grundschule
Pro Jahrgang 3 * 2 Stunden kath. Religion
macht 24 Stunden kath. Religion. Das entspricht beinahe etwa 85 % einer Lehrerstelle. (Wenn man den ev. Religionsunterricht noch dazurechnet, ist es sogar mehr)
Der Staat sponsort also die religöse Unterweisung (die eigentlich Privatsache bzw. Angelegenheit der Kirche sein sollte) an der entsprechenden Schule mit über 40.000 € im Jahr. Hochrechnen z.B. auf NRW kann das wer anders. (Wobei ich das meines Wissens schon einmal irgendwo hier im Forum gemacht habe.)
kl. gr. frosch
<offtopic>
Aktenklammer, die Threadstarterin wollte nicht diskutieren, sondern sie hat nach Vorschlägen gefragt. Da braucht sie in dem Thread nicht mitzudiskutieren.
Und: wenn du den Thread schon gemeldet hast, ist es ja nicht mehr nötig, dass du hier im Thread über die Posterin und ihre Schreibberechtigung diskutierst. Dafür gibt es schließlich den Melde-Button. Oder?
Kl. Gr. Frosch
Habe mich kürzlich mal längere Zeit beim Essen mit einem Veganer unterhalten. War ganz nett, auch wenn auch er etwas missionarisch war.
Witzig wurde es kurz, als ich ihn nebenbei gefragt habe, warum er Lederschuhe trägt ..... ![]()
kl. gr. frosch
Wieso nicht mit dieser lächerlichen (nicht seltsamen) Emma-Drohung kommen. C.B. hat die Diskussion hier zuerst von der "virtuellen" Ebene ins Real-Life gezogen.
Wobei ich persönlich die Emma-Drohung lächerlich finde und auch den Prof nicht mit einbeziehen würde.
kl. gr. frosch
[@ Nele
Gerne doch.
Ad 1) Erstmal ist es völlig absurd, 100 Jahre auf dem Begriff "Asoziale" rumzureiten, der mich angeblich sowohl für die Schule als auch für die Uni disqualifiziert. Ich habe bereits mehrfach geschrieben, dass ich ungeachtet der Herkunft meiner SchülerInnen in den meisten Fällen einen guten Draht zu ihnen habe. "Asozial" im Sinne von völlig bildungsfern und teilweise auch nicht sozialisierbar trifft aber leider sehr wohl auf viele dieser SchülerInnen zu. Das war von mir nie als Brandmarkung gemeint, der Umgang mit den SchülerInnen ist ausgesprochen locker und ich nehme jede und jeden sehr ernst und überhebe mich auch nicht über sie. Dennoch ist nicht zu beschönigen, dass sie oft asoziales Verhalten drauf haben. Siehe Brennpunktschule und schlechter Standort.Ad 2) Du unterstellst in deinem zweiten P.S. - so lese ich das -, dass mich der Prof. nur deshalb als Doktorandin angenommen hat, weil eine hohe Zahl von Promovenden gut aussähe und bares Geld brächte. Damit unterstellst du indirekt, dass mein Promotionsprojekt keine Qualität an sich hat, sondern die Annahme quasi nur zur Aufhübschung der Statistik des Profs diente. Die Wahrheit war jedoch das genaue Gegenteil: es war in erster Linie die Qualität meines Projekts, die meinen Doktorvater begeistert und überzeugt hat, mich als Externe wider aller Bedenken anzunehmen (natürlich auch, weil es genau in sein Fachgebiet fiel). Du sprichst mir quasi indirekt die fachwissenschaftliche Qualifikation ab. Was weißt du in Wirklichkeit über mich und mein Dissertationsprojekt ? Nichts.
Ad 3) Es ist eine schiere Lüge zu behaupten, dass Stallgeruch und Kungelei an der Uni nicht zählen würden. Es ist leider immer noch gängige Praxis, dass sich die Herren, ja, auch die hochkarätigen Philosophen, den Stab gerne selbst untereinander weiter reichen. Meinen Prof,. auch nicht gerade Feminist, aber nett, nehme ich mal aus, denn er hatte bereits eine andere Frau mit einem anderen Projekt beauftragt, die, als ich dazu stieß, schon länger dabei und als wissenschaftliche Mitarbeiterin auch vor Ort war. So zu tun, als gäbe es weder in Wissenschaft noch Schule Machismus, ist jedoch zu einfach und stimmt einfach nicht.
Und wo ist das nun frauenfeindlich von Nele?
kl. gr. frosch
P.S., als Moderator - aber das sage ich allen, wenn nötig. Nicht nur Frauen. Achte einmal auf deine Zitate. Deine Zitat-Sammlung ist kaum zu lesen. Kannst du es selber korrigieren oder soll ich es eben machen?
Du hast mit deiner fiktiven Vermutung sicherlich recht - wenn die Schüler hören/herausfinden/was auch immer, dass einer ihrer Lehrer auf dem abgesicherten Kanal zu finden ist, werden sie motiviert sein, die Barrieren zu umgehen. DAS sollte aber nicht dein Problem sein. Genauso wie die anderen fiktiven Überlegungen. Du machst nichts illegales - also okay.
kl. gr. frosch
Alias, bei so einer Argumentation der Eltern weiß man wenigstens, woher es beim Kind kommt.
Kl. Gr. Frosch
Vorsicht, alias, du weist da auf Fakten hin - die interessieren Claudius doch nachweislich nicht.
kl. gr. frosch
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