Beiträge von kleiner gruener frosch

    <Mod-Modus on>
    Fehlende Schreibberechtigung = er ist kein Lehrer. In der Meldung ging es aber nicht um die Schreibberechtigung, sondern um die Inhalte. Daher eben noch einmal aufgrund deiner Schreibberechtigungs-Überlegungen der Hinweis, dass solche Vermutungen gemeldet und nicht im Thread diskutiert werden sollen.

    Auf eine Meldung habe ich mich in meinem Beitrag übrigens auch nicht bezogen und habe in Bezug auf die Meldung also gar nichts erläutert. Ich bezog mich nur auf deinen obigen, eher unangemessenen Beitrag.


    Und: in die Worte von morale kannst du viel hineininterpretieren. Das ist dann das, was du verstehst. Aber evtl. Nicht das, was von morale gesagt wurde.


    Aber jetzt - Back to topic. Danke.


    Kl. Gr. Frosch, Moderator

    <Mod-Modus on>
    Pausenbrot, die Vergangenheit Deutschlands besteht nicht nur aus der Nazi-Zeit. Morale hat mit keiner Silbe erwähnt, dass er auf die Behandlung während der Nazi - Zeit anspielt. Noch weniger hat er erwähnt, dass er die Diskriminierung (egal in welcher Zeit) gut findet. (Im Gegenteil) Und er hat auch keine rechten Parolen gebrüllt.

    Du regst dich also wegen deiner Interpretation auf, nicht wegen seiner Aussage.


    Daher würde ich vorschlagen - zurück zum Thema und zurück zu einer angemessenen Ausdrucksweise.

    Danke.

    Kl. Gr. Frosch, Moderator

    P.S.: wenn jemand Zweifel wegen der Schreibberechtigung eines anderen Users hat - es gibt den Melden - Button. Vermutungen im Posting helfen weder den Moderatoren noch der Diskussion weiter.

    Persönlich halte ich es für eine Ausrede. Dein Schulleiter hat den Besuch wahrscheinlich nur vergessen.

    Warum er fern bleiben darf? IMHO aus keinen normalen Gründen. (Okay, sicherlich gibt es "Katastrophen", bei denen der Schulleiter bevorzugt reagieren muss).
    Er bekommt von seinem Vorgesetzten die Aufgabe, den Lehrer zu beurteilen, macht einen Termin und hält ihn ein. Die Erfüllung dieser Aufgabe ist seine Pflicht.

    Zitat

    (3) Auf Anforderung der dienstaufsichtlich zuständigen Schulaufsicht erstellt die Schulleiterin oder der Schulleiter dienstliche Beurteilungen, soweit die Zuständigkeit übertragen ist, sowie Leistungsberichte über die Lehrerinnen und Lehrer.

    Mit einem "Ich wurde nicht abgeholt" kann er sich da nicht herausreden.

    Soweit zur Theorie - in der Praxis könnte es jetzt nicht so gut sein, dem Schulleiter eine "Dienstverletzung" vorzuwerfen. Immerhin möchte man eine gute Beurteilung von ihm. In der Praxis würde ich mir daher denken "Was für ein Idiot" - und um einen neuen Termin bitten und den Schulleiter dann abholen. Wenn er das möchte.

    kl. gr. frosch

    P.S.: ich wundere mich immer darüber, von was für Schulleitungen ich hier lese. So komische Erfahrungen habe ich bisher noch nie gemacht.

    Spannend - und trivial. Da (unabhängig von einer möglichen Urkundenfälschung) eine nachträgliche erwiese Änderung beanstandet wird (bzw. nicht drauf reagiert wird) - darauf sind wir uns ja einig.
    Außerdem würde bestimmt nie jemand seinen Schüler wegen der möglichen Urkundenfälschung verklagen. (Nehme ich mal an. Ich hätte nicht so viel Langeweile ;) )

    Aber Langeweile ist ein Stichwort. Die Frage ist ein interessantes rechtliches Puzzle. Oder so ähnlich.

    kl. gr. frosch

    Aus dem unteren Link:


    Zitat

    Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Erklärung, die im Rechtsverkehrgeeignet (objektiv) und bestimmt (subjektiv) ist, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringenund die ihren Aussteller bezeichnet oder zumindest für die Beteiligten erkennbarwerden lässt.

    Klassenarbeiten sind keine Verwaltungsakte, man kann nicht nicht gegen gegebene Noten in Klassenarbeiten klagen - daraus lese ich, dass Klassenarbeiten NICHT für den Rechtsverkehr geeignet und bestimmt sind. (Wobei die Frage ist, ob es ausreicht, dass man sich bei einer Klage gegen eine Zeugnisnote auf geschriebene Arbeiten beziehen kann.)

    Interessante Frage.

    kl. gr. frosch

    P.S.: bei meiner Recherche habe ich die Wikipedia-Links bewusst außen vor gelassen. ;)


    Deiner Beschreibung nach enstprechen den Leistungen nicht den Anforderungen, da er keine Mitarbeit zeigt. Aufgrund der fehlenden Mitarbeit lässt es sich jetzt nur schwer erkennen, ob die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind (mangelhaft) oder selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass sie in absehbarerer Zeit nicht behoben werden können. Im Zweifel könnte man daher "für den Angeklagten" entscheiden.

    Aber - wenn der Schüler den Kenntnisstand nicht zeigt, weil er die Arbeit verweigert, hat das Schulgesetz den Abschnitt 5 parat. Deiner Beschreibung nach ist es eine klare Leistungsverweigerung. Ergo: ungenügend.

    Passt. Jetzt musst du dich "nur noch" gegenüber deinem Schulleiter durchsetzen und ihm den Abschnitt 5 und die Arbeitsergebnisse des Schülers zeigen.

    Einen Paragraphen bzgl. der Notenabweichung kenne ich aus dem Kopf heraus nicht. Als Schüler hat sowas immer gerne die Runde gemacht.

    kl. gr. frosch

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