Beiträge von kleiner gruener frosch

    @arrabella: das mit den Noten von 1 - 6 ist Quatsch, egal ob es von irgendwelchen Professoren kommt.
    Bzw: nicht die Aussage ist Quatsch, sondern die Schlussfolgerung, dass Noten ungerecht sind.
    Jeder Lehrer korrigiert Klassenarbeiten aufgrund des Erwartungshorizontes, aufgrund der vorangegangenen Unterrichtsstunden, aufgrund von dem, was die Kinder vorher gelernt haben können.
    Wenn nun x Lehrer eine nicht von ihnen gestellte Arbeit korrigieren, gehen sie dennoch mit dem Erwqrtungshorizont an die Korrektur, den sie bei einer vergleichbaren Arbeit haben würden. Es gibt demnach fur die eine Arbeit x verschiedene Erwartungshorizonte, die sich teils massiv unterscheiden. Daher resultieren auch die unterschiedlichen Noten,
    Das heißt aber noch lange nicht, dass die Note, die unter der Originalarbeit stand, ungerecht und zufällig ist, da sie sich nach dem Erwartungshorizont des entsprechenden Lehrers richtet und sich an seinem Unterricht orientiert, den die Kinder vorher erlebt haben, Die Note ist also fair , egal was andere Lehrer für die Arbeit geben würden, ... und das Beispiel absoluter Blödsinn auf Bild-Zeitungs-Niveau, da man nicht das Ergebnis sondern die Hintergründe betrachten muss. Sorry, ein Armutszeugnis für die 3 Professoren,

    Kl. Gr. Frosch

    Ähm, hast recht. Das kann ich aber nicht entsprechend verschieben, da beim Einsortieren immer automatisch nach Erstellungsdatum sortiert wird.
    Komischerweise wurde der Teil 2 aber um 12:58 erstellt und der Teil 1 um 13:00 Uhr. Daher diese Sortierung. ;)

    kl. gr. frosch, Moderator

    Nachtrag: ich habe mal eben "kraft meiner Mod-Rechte" die beiden Beiträge editiert und ihre Inhalte ausgetauscht. Jetzt passt es. ;)

    Eigentlich wollte ich gerade meinen beitrag löschen, da die Frage ja schon 4 Jahre alt ist. Aber evtl. ist der Ablauf in NRW für den ein oder anderen interessant. Ich lasse es daher stehen. ;)

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    In NRW (also für dich) ist das Procedere folgendes:

    als Teilzeitkraft wird dein Teilzeitvertrag quasi "hochgesetzt", du hast also statt einem 14-Stunden dann einen 16-Stunden-Vertrag.
    Vollzeitkräfte müssen mindestens 4 Mehrarbeitsstunden pro Monat gemacht haben, damit es angerechnet wird. (Müssten so ca. 20 € brutto sein.)

    Das Geld kommt aber nicht automatisch, sondern die Schulleitung muss ein Mehrarbeitsformular ausfüllen. Vorab ist es IMHO üblich (ich weiß aber nicht, ob das eine rechtliche Vorgabe ist), dass man einen Mehrarbeitszettel mit der Auflistung der Stunden von der Schulleitung erhält und diesen kontrollieren und unterschreiben muss.
    Nun füllt die Schulleitung das Formular aus (müsste irgendwo beim Kultusministerium auf dem Server liegen), druckt es aus und schickt es ein. Dieses Formular wird nicht vom Lehrer unterschrieben.

    Das lbv weiß also nicht automatisch, dass du Mehrarbeit geleistet hast, sondern es muss von der Schulleitung informiert werden.
    Bezahlt wird es imho immer sehr schnell. Spätestens bei der Abrechnung am Ende des Folgemonats (nach Einreichen) hast du das Geld.

    Obwohl es irgendwo heißt, dass Mehrarbeit nur für 6 Monate rückwirkend bezahlt wird, ist dies fürs lbv aber in der Regel auch unwichtig. Einziges Problem dabei: auf dem Mehrarbeitsformular kann man imho nur 6 Monate eintragen. Dann müsste die Schulleitung also mehrer Zettel ausfüllen.

    kl. gr. frosch

    Pausenclown: unabhängig davon, wer Recht hat, kannst du deine Ausdrucksweise etwas zügeln (und am besten deinen letzten Beitrag bearbeiten). Ansonsten könnte es passieren, dass Pausenclown seinem Namen gerecht wird und eine zeitlang Pause macht.

    kl. gr. frosch, Moderator

    Bis auf die Sache mit dem Abi ist das alles Blödsinn. Da überregiert der Schulleiter ein wenig. Die Sache mit der Abi-Korrektur ist hart, denke aber, dass das mit rechten Dingen zugeht. (Auch wenn es doof ist.)

    Nele: die BezReg Arnsberg ist ja auch kein Maßstab. Es gibt kaum einen chaotischeren Haufen als die dort. ;)

    kl. gr. frosch

    Okay, als Grundschulehrer muss ich die Sek1-Regeln ja auch nicht kennen. :) Wobei mir auch noch vorschwebt, dass die Eltern nach der Klasse 6 kein Mitspracherecht haben. Aber wahrscheinlich vertue ich mich da.
    Kl.gr. Frosch

    Nachtrag: hier sind die Versetzungsregeln nach Stufe 6 an der Realschule.

    Zitat


    Die Verweildauer in der Erprobungsstufe, d. h. in den Klassen 5 und 6, beträgt höchstens drei Jahre. Die Klasse 5 der Erprobungsstufe kann einmal freiwillig wiederholt werden. Die Klasse 6 der Erprobungsstufe kann bei Nichtversetzung wiederholt werden, wenn die 3-jährige Höchstdauer der Ausbildung in der Erprobungsstufe noch nicht ausgeschöpft ist und die Versetzungskonferenz feststellt, dass auf Grund der Gesamtentwicklung danach die Versetzung erreicht werden kann.

    Zitat


    Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler der Realschule, die die Klasse 6 dort nicht wiederholen können, gehen in die Klasse 7 der Hauptschule über.

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